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Dogmenstreit um indirekte Sterbehilfe und Morhingabe

10. Nov 2008

Ärztin soll Sterbehilfe geleistet haben
76 Krebspatienten tot Approbation ruht vorläufig Stellungnahmen von Hospiz Stiftung und Deutscher Gesellschaft für Humanes Sterben

aus Berliner Morgenpost vom 01.10.:
Hannover Eine Klinikärztin aus Hannover steht im Verdacht, Krebspatienten aktive Sterbehilfe geleistet zu haben.
Die zuständige Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die 53-jährige Ärztin der Paracelsus-Klinik von Hannover wegen Tötungsdelikten. Geklärt werden soll, ob die Internistin an der Paracelsus-Klinik in Langenhagen bei Hannover eine intensive Schmerzlinderung todkranker Patienten praktizierte oder aktive Sterbehilfe leistete. Die AOK Niedersachsen hatte im Mai dieses Jahres die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, nachdem der Medizinische Dienst der Krankenkassen auf ‘Auffälligkeiten’ gestoßen war. Die Abrechnungen der Ärztin sollen deutlich überdurchschnittliche Verschreibungen des starken Schmerzmittels Morphium aufgewiesen haben. Der Vorwurf der Krankenkasse lautete laut Verwaltungsgericht auf ‘mehrere Fälle unzulässiger Sterbehilfe’ in den vergangenen zwei Jahren. Die Staatsanwaltschaft stellte die Krankenakten von 76 Patienten sicher, wie Sprecher Thomas Klinge mitteilte. Zwei Leichen wurden daraufhin exhumiert.
Die Ermittler beauftragten unterdessen den Bochumer Professor Michael Zens mit der Prüfung von 15 Fällen aus den Jahren 2002 und 2003. Das Gutachten wird für Ende dieses Jahres erwartet. Klinge betonte, es sei schwierig zu beurteilen, ob die Verabreichung von Morphium noch medizinisch begründet oder aber schon Sterbehilfe sei. Deswegen dürfte man ‘keinerlei Vorverurteilung’ in den Ermittlungen sehen. Das Klinikunternehmen hat nach Angaben des Geschäftsführers Joachim Bovelet einen eigenen Gutachter mit der Prüfung beauftragt. Der Aachener Professor für Palliativmedizin Lukas Radbruch sei zu dem Ergebnis gekommen, dass in jedem Fall eine ‘medizinisch einwandfreie’ Behandlung vorgelegen habe. Nach Ansicht von Bovelet ist die Ärztin das Opfer eines ‘Dogmenstreits’ über die schwierige Grenzziehung zwischen Schmerzbehandlung und Sterbehilfe.


Im ‘Dogmenstreit’ gibt es mit jeweils nicht unbedingt erwartungsgemäßem Tenor kontroverse Stellungnahmen. Fast scheint es, als würden Deutsche Hospiz Stiftung und Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben neuerdings in der Sterbehilfe- und Lebensschutzfrage mit vertauschten Rollen agieren:

Nach Angaben der Deutschen Hospizstiftung könnte es sich in Hannover um Fälle von indirekter und damit straffreier Sterbehilfe handeln. Dabei werde bei sterbenskranken Menschen in Kauf genommen, dass der Tod in Folge einer Schmerztherapie etwas früher eintrete, sagte der Vorstand der Hospiz Stiftung (Dortmund), Eugen Brysch, heute der dpa. Der Patient wäre unter so unsäglichen Schmerzen gestorben, dass der Mediziner dann sagt, dann erhöhen wir die Morphin-Gabe. Dann könne es passieren, dass der Patient ein paar Stunden früher sterbe, meinte Brysch. Die Form der indirekten Sterbehilfe sei in Deutschland mit Zustimmung des Patienten erlaubt. Brysch geht im Verdachtsfall gegen die Internistin davon aus, dass es sich keinesfalls um in Deutschland verbotene aktive Sterbehilfe handelt. Aktive Sterbehilfe wird nicht mit Morphin gemacht. Morphin sei vielmehr ein hilfreiches Mittel, um akuten Schmerz zu beseitigen und Leiden zu lindern. Der Verdachtsfall in Hannover dürfe nicht zu Verunsicherung führen, betonte Brysch. Deutschland sei beim Morphin-Verbrauch pro Kopf Schlusslicht in Europa und das liege nicht daran, ‘dass die im Ausland alle abhängig sind.’ (dpa hz/mw yyzz ca
op)

Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) erklärt unter der Überschrift ‘Wie viele noch? Zwischen akzeptierter Sterbehilfe und Mord’ am
01.10.:
Nun also eine Ärztin in der Hannoveraner Paracelsus-Klinik, die angeblich 76 Krebspatienten getötet haben soll. Ob mithilfe von in Deutschland akzeptierter aktiver indirekter Sterbehilfe oder gesetzeswidrig mit aktiver direkter Sterbehilfe, steht noch dahin. Unklar ist auch, ob die Taten auf Wunsch der betroffenen Patienten begangen wurden oder ohne bzw. gegen deren Willen.

Kein Mensch weiß, wie oft Patienten in Deutschland mit starken Opiaten und Morphinen zum vorzeitigen Tod gebracht werden. Kein Mensch weiß, wie viele jener Patienten, die hierzulande mithilfe von passiver Sterbehilfe, aktiver indirekter Sterbehilfe oder terminaler Sedierung gestorben sind, diese Hilfe tatsächlich wollten. Alles bleibt im Dunkeln.’ Wie viele Menschen müssen noch in diesem Grauzonenbereich sterben, wie viele Tragödien müssen sich noch abspielen, ehe die Bundesregierung hier endlich Handlungsbedarf sieht?’, klagt DGHS-Vizepräsident Rolf Knoll. Vollständige Erklärung der DGHS unter:
www.presseportal.de/story.htx?nr=486135&search=sterbehilfe

Was unter ‘Terminaler Sedierung’ zu verstehen ist, liest sich im Begriffsglossar der DGHS-Zeitung ‘Humanes Leben Humanes Sterben’, Nr. 3, 2003 wie folgt: Terminale Sedierung Der Trend, auch in Deutschland, läuft auf eine versteckte (‘)Euthanasie(‘) auch ohne den Willen des Patienten durch die so genannte ‘Terminale Sedierung’ (englisch: ‘terminal sedation’) hinaus. Unter ‘Sedierung’ versteht man (auch euphemistisch, also beschönigend und verhüllend verwendet) die Dämpfung von Schmerzen und die Beruhigung eines Kranken durch Beruhigungsmittel und Psychopharmaka; ein natürliches Sterben kann auf diese Weise vorgetäuscht werden (wie auch bei der so genannte ‘indirekten Sterbehilfe’).