“Demagogie der Macher” Reform zur staatlichen Verantwortungslosigkeit
‘Demagogie der Macher’ Reform zur Staatlichen Verantwortungslosigkeit
Der durch den Justizminister von NRW, Wolfgang Gerhards (SPD) vorgestellte Gesetzentwurf zum 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz (dieser Newsletter vom 06.11. berichtete darüber) hat in Fachkreise noch einmal energischen Widerspruch und Kampfesgeist aufflammen lassen. Verbände und Einzelpersönlichkeiten kündigten eine Kampagne zum Widerstand an und wollen sie nicht entmutigen lassen. u. a. weil Kosten zwar im Bereich Justiz und Betreuungsrecht eingespart, dabei aber in den Gesundheits- und Sozialbereich verschoben würden. Die Art, mit welchen Argumenten (‘Stärkung der Selbstbestimmungsrechte’) diese Reform auf die Schnelle im Bundesrat ‘durchgezogen’ werden soll, wird auch als ‘Demagogie der Macher’ und als ‘Schande für die deutsche Justiz’ bezeichnet: Sie wolle sich aus der staatlichen Verantwortung und verfassungsmäßigen Verpflichtung verabschieden, geeignete gesetzliche Vertreter für altersdemente, psychisch kranke und geistig behinderte Menschen zu bestellen und anzuleiten. Um deren Angelegenheiten sollen sich jetzt nach der Reform im Zuge einer hochgepriesenen ‘automatischen Vertretungsmacht’ ihre Angehörigen alleine kümmern. Ein origineller Gegenvorschlag lautet: Um schlimme Folgen (‘teures Sparen’) für den Staatshaushalt zu verhindern, sollte der Bundeskanzler tätig werden und vor allem eines tun:
sofort professionelle Organisationsprüfungsunternehmen in Amtsgerichte schicken und bürokratische Strukturen hinsichtlich ihrer Uneffektivität prüfen. Mehr siehe: www.betreuung-mit-zukunft.de/4720/57435.html
Im folgenden drucken wir (gekürzt) einen Antwortbeitrag von Frau Sigrid Pinnow ab, Dipl.-Sozialarbeiterin, derzeit Vereinsbetreuerin und Mitglied im Vormundschaftsgerichtstag e. V. Frau Pinnow schreibt:
Ich möchte noch auf die Pressemitteilung des federführenden Justizministeriums NRW hinweisen, darin heißt es: ‘Der unter der Federführung Nordrhein-Westfalens erarbeitete Gesetzentwurf stärkt das Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger, baut Bürokratie ab, setzt staatliche Mittel effektiv ein und führt zu einer Qualitätssteigerung zugunsten psychisch kranker und geistig behinderter Menschen.’ Das erklärte Justizminister Wolfgang Gerhards am Donnerstag in Berlin aus Anlass der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister.’
Richtig ist: Der erarbeitete Gesetzentwurf schwächt das Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger, führt zu mehr Bürokratie, setzt staatliche Mittel uneffektiv ein und führt zu erheblichen Qualitätsverlusten zu Lasten psychisch kranker und geistig behinderter Menschen.
Die durch das bürgerliche Gesetzbuch seit über 100 Jahren garantierte Privatautonomie des Bürgers wird durch eine automatische Vertretungsmacht für Familienangehörige ausgehebelt. Dass mit diesem Gesetzentwurf die seit 1999 gesetzlich beauftragten Betreuungsvereine endlich für ihre Aufklärungsarbeit bundeseinheitliche Muster für Vorsorgevollmachten erhalten sollen (Download unter: http://www.justiz.saarland.de/693.htm und auch eine Hinterlegungsmöglichkeit organisiert werden soll, ist eine Sache, für die man keine Reform benötigt. Vielmehr ist es peinlich, dass dies nicht längst von der Administration realisiert worden ist und offenbart die Mängel der Administration zu einer entsprechenden Kooperation.
Insofern stellt die Förderung von Vorsorgevollmachten nur das ‘Feigenblatt’ für eine erheblichen Abbau an Individualrechten für Bürgerinnen und Bürger dar, die durch eine Behinderung oder Erkrankung in die Lage geraten, einen gesetzlichen Vertreter zu benötigen. Die vorgeschlagene Pauschalisierung der Betreuervergütung bedeutet die Einführung von Fallpauschalen, mit der diese Bürgerinnen und Bürger das Recht verlieren, dass für sie tatsächlich Leistungen erbracht werden. Die Folgen werden für die Betroffenen katastrophal sein und zu zehnfach höheren Mehrbelastungen (im Vergleich zu den Einspareffekten für die Justiz) in anderen staatlichen Bereichen führen.
Es fehlt in dieser Reform völlig an Vorschlägen, wie an den Ursachen etwas geändert werden soll, dass die Zahl der Bestellung ehrenamtlicher Betreuer durch die Gerichte in Gerichtsbezirken zwischen 13 % und 98,7 % schwanken. Hier liegen erhebliche Einsparpotentiale (aber auch Kostensteigerungspotentiale durch die zu erwartenden Auswirkungen der ‘Reform’). Über ein skandalöses Beispiel des Verhaltens eines Richters wurde kürzlich in der Presse berichtet: http://www.sueddeutsche.de/muenchen/artikel/790/15775/
An diesen kostenfördernden, kundenunfreundlichen und bürokratischen Verfahrensweisen der Justiz ändert sich durch den Gesetzentwurf nichts. Im Gegenteil: die Justiz verabschiedet sich aus ihrer Aufgabe, die rechtliche Vertretung für hilflose Bürgerinnen und Bürger durch geeignete, qualifizierte, insbesondere ehrenamtliche Personen zu gewährleisten und diese angemessen zu beraten und zu unterstützen. Die Macher dieser Reform sind vor allem eines: betriebsblind!
Es ist bekannt, dass ein Großteil der Kostensteigerungen im Betreuungswesen auf den Mehraufwand für Berufsbetreuer durch die zunehmende Bürokratie bei Leistungsträgern im Sozial- und Gesundheitswesen zurückzuführen ist. Dies führt auch dazu, dass immer mehr ehrenamtliche Betreuer die Übernahme einer Betreuung ablehnen, weil sie sich überfordert fühlen. Auch diesbezüglich wird keinerlei Initiative gezeigt, etwas zu ändern.
Um schlimme Folgen für den Staatshaushalt zu verhindern, sollte der Bundeskanzler tätig werden und vor allem eines tun: sofort professionelle Organisationsprüfungsunternehmen in die Gerichte mit niedrigen Anteil an ehrenamtlichen Betreuerbestellungen schicken und deren Strukturen hinsichtlich ihrer Uneffektivität zur Sicherstellung einer vorrangigen Bestellung ehrenamtlicher Betreuer prüfen. Der Gesetzentwurf muss solange auf Eis gelegt werden, bis die Kostenfolgen für andere staatliche Bereiche untersucht worden sind, um einen erheblichen Schaden für die Staatsfinanzen zu vermeiden. Es ist peinlich, dass viel Geld für eine ‘rechtstatsächliche Untersuchung’ ausgegeben worden ist, die zu diesen entscheidenden Kostenfragen keine Erkenntnisse liefert.
Es ist klar, die Justiz hat es einfach, ihre eigenen Gesetze zu konstruieren, da es auch in der Politik immer mehr an Praxiskenntnissen fehlt. Sie haben das Argument der ‘Kostenexplosion’ auf ihrer Seite wobei es sich hier in Wirklichkeit um Kostenverschiebungen handelt, da früher die Personalkosten für Vereinsbetreuungen und für Behördenbetreuungen, die an Berufsbetreuer abgegeben wurden, aus den Gemeindekassen bezahlt wurden. Tatsächlich wurde im Jahr 2002 die Kostensteigerung bereits gestoppt.
Wir als Betreuerinnen und Betreuer sind die Einzigen, die die Praxis wirklich kennen und wissen, welche verheerenden Folgen diese ‘Reform’ für das Leben der auf rechtliche Unterstützung angewiesenen geistig behinderten, psychisch kranken und altersdementen Menschen haben wird. Deshalb sollten wir uns durch die Art und Weise, wie diese ‘Reform’ ‘durchgezogen’ wird, nicht entmutigen lassen und uns weiter dafür einsetzen, dass diese unsinnigen, letztlich ALLE Bürgerinnen und Bürger mit Mehrkosten belastenden Änderungen nicht zustande kommen.
Sigrid Pinnow