Bundesjustizministerium setzt AG Patientenverfügung ein
Presseerklärung des Humanistischen Verbandes Deutschlands vom 25.07.:
Berlin Das Bundesjustizministerium setzt eine Arbeitsgruppe ein unter Vorsitz des ehemaligen BGH-Richters Klaus Kutzer. Ihr Auftrag lautet, Eckpunkte für die Wirksamkeit von Patientenverfügungen zu formulieren. Für den Humanistischen Verband ist die Dipl. Psych. Gita Neumann als ordentliches Mitglied benannt.
Die umstrittene Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17. März 2003 zur Patientenverfügung hatte neue Fragen nach der Bedeutung solcher vorsorglich abgefassten Willenserklärungen aufgeworfen. Auf die zunehmende Irritation hat jetzt das Bundesjustizministerium reagiert und eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe ‘Patientenverfügung’ ins Leben gerufen. Mit dem Vorsitz der Arbeitsgruppe ist Klaus Kutzer, Vorsitzender Richter a. D. am Bundesgerichtshof, von der Bundesregierung betraut worden. Die AG Patientenverfügung setzt sich u. a. aus Vertretern der evangelischen und katholischen Kirche, des Humanistischen Verbandes Deutschlands, der Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz, der Verbraucherzentralen, der Ärzteschaft sowie der Ministerien Justiz und Gesundheit zusammen und wird sich am 8. September 2003 konstituieren. Dazu erklärt Gita Neumann: ‘Gefragt sind unsere Praxiserfahrung als Zentralstelle für Patientenverfügungen und Humanes Sterben bei der Durchsetzung des Patientenwillens, sowie unsere Position zur Sterbehilfe im Unterschied zu den Kirchen. Wir haben seit vielen Jahren Qualitätskriterien zur individuellen Abfassung von verbindlichen Patientenverfügungen entwickelt. Dazu haben wir einen praxiserprobten Fragebogen zusammengestellt, da ein allgemeines vorgefertigtes Muster in der Regel untauglich ist. Wir möchten in der Kutzer-Kommission konsequent das Selbstbestimmungsrecht von Bürgerinnen und Bürgern vertreten. Der Humanistische Verband wird auf seiner Bundesdelegiertenversammlung am 20. September 2003 darüber hinaus Eckpunkte einer gesetzlichen Neuregelung von Patientenrechten und Sterbehilfe verabschieden und der Öffentlichkeit vorstellen.’
Der Fragebogen (Stand 2003) für eine individuelle, verbindliche Patientenverfügung ist unter www.patientenverfuegung.de abrufbar