Bischofskonferenz besorgt über “Rückschritt” im Europarat
Deutschland (www.kath.net) Die deutsche Bischofskonferenz appelliert an die Parlamentarische Versammlung des Europarates, jede Form der aktiven Sterbehilfe abzulehnen. In den kommenden Wochen wird sich die Parlamentarische Versammlung des Europarates erneut mit Fragen der ‘Euthanasie’ befassen. Unter anderem wird über einen Bericht des Ausschusses für soziale Fragen, Gesundheit und Familie beraten, der den Mitgliedern des Europarates empfiehlt, künftig von der Bestrafung aktiver Sterbehilfe abzusehen.
Die Bischöfe appellieren an die Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung, ‘jede Form der aktiven Sterbehilfe abzulehnen und damit die Würde eines jedes Menschen und sein unbedingtes Lebensrecht zu schützen’, heißt es in einer Pressemitteilung vom Dienstag.
Der aktuelle Ausschuss-Bericht widerspricht der Empfehlung 1418 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 25. Juni 1999, betonen die Bischöfe. Vor viereinhalb Jahren wurde genau umgekehrt noch empfohlen, ‘die Mitgliedstaaten des Europarates dazu anzuhalten, die Würde von Todkranken oder Sterbenden in jeder Hinsicht zu achten und zu schützen’. Die nun geforderte Straffreiheit sei ‘ein Rückschritt hinter das damals ausgesprochene Bekenntnis’.