Vorsorge-Register und Zentralstellen zur Hinterlegung von PV
ACHTUNG:
Das zentrale VORSORGE-Register der Bundesnotarkammer (Berlin) hat nichts mit der namensähnlichen Verfügungszentrale (Dresden) zu tun!
Quelle: Stiftung Warentest vom 17.01.2006:
" Bis vor kurzem warb die DVZ AG [Deutsche Verfügungszentrale] vollmundig für ihre Onlinedatei: "Wir sorgen dafür, dass Ihre Vorsorgeverfügungen im Ernstfall von den zuständigen Behörden und Ärzten gefunden werden und damit Ihr Wille durchgesetzt wird." Dafür verlangt sie Gebühren.
Doch es zeigt sich, dass Ärzte die Datei nicht nutzen. Das Versprechen scheint nichts wert zu sein. im DVZ-Archiv liegen die Erklärungen falsch. Während die DVZ meint, Ärzte müssten zwingend im Register recherchieren, sehen das die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Bundesärztekammer, der Verband der privaten Krankenversicherung und die Spitzenverbände der gesetzlichen Kassen völlig anders.
Der DVZ ist der Widerstand der Gesundheitsszene bekannt. Dennoch versprach sie ihren Kunden, mit ihrem Archiv die Ärzte zu erreichen…. >>
Quelle: news.yahoo.com vom 19.01.2006:
" (mp) Die Vorgehensweise im Falle einer ernsten Erkrankung im Krankenhaus kann jeder in einer Patientenverfügung festlegen und in das Register der Deutschen Verfügungszentrale (DVZ) eintragen lassen. Doch wer dort seine Verfügung einstellen will, sollte sich vorher einen Nachweis über die flächendeckende Nutzung des Registers durch Ärzte verlangen. Erfolgt dieser Nachweis nicht, sollten sie ihre gezahlten Gebühren zurückverlangen. Dazu rät die Zeitschrift "Finanztest".
Bei der DVZ, bei der es sich um ein Wirtschaftsunternehmen und nicht eine im Namen des Gesetzgebers fungierende Institution handelt, kann man gegen die Entrichtung einer Gebühr seine Patientenverfügung in ein Register einstellen lassen. Bis vor kurzem hat das Unternehmen damit geworben, dafür zu sorgen, dass im Ernstfall die persönliche Versorgungsverfügung von den zuständigen Behörden und Ärzten berücksichtigt werde.
Tatsächlich nutzen Ärzte das Register jedoch so gut wie gar nicht. Zwar meint die DVZ, dass Ärzte zwingend darin nachschauen müssten, doch das sehen die entsprechenden Institutionen anders. …
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) gab bereits am 14.03.2005 folgende Mitteilung heraus: "Patientenverfügungen: Online-Datenbank der Deutschen Verfügungszentrale AG Die DKG hat davon Kenntnis erlangt, dass die Deutsche Verfügungszentrale AG (DVZ) Krankenhäuser flächendeckend anschreibt und diesen vertrauliche Zugangsdaten zur kostenfreien Abfrage über die Online-Datenbank der DVZ zusendet. In den Anschreiben wird sodann auf ein Kurz-Gutachten einer Rechtsanwältin der Kanzlei, die hinter der DVZ steht, verwiesen, nach welchem eine Verpflichtung der Krankenhäuser bestehe, in einschlägigen Fällen in der Online-Datenbank zu recherchieren. Zwischen der Kanzlei und der DVZ gibt es eine enge persönliche und räumliche Verflechtung
Quelle: Ärztezeitung online vom 11.07.2002
DRESDEN / BERLIN. Immer mehr Bürger treffen schriftlich Vorsorge, was mit ihnen geschehen soll, wenn sie sich selbst unfall- oder krankheitsbedingt nicht dazu äußern können. Woher aber wissen Kliniken, behandelnde Ärzte oder Vormundschaftsgerichte, ob und vor allem wo Patienten entsprechende Verfügungen hinterlegt haben? Ein neuer Internet-Service soll jetzt Abhilfe schaffen: Die deutsche-verfuegungszentrale.de bietet eine Online-Datenbank an, worüber geprüft werden kann, ob und wo der Patient Vorsorgedokumente hinterlegt hat. Das meldet die Ärztezeitung vom 11.07.2002.
Der in Dresden ansässige Online-Dienstleister sprach im Vorfeld mit dem Humanistischen Verband Deutschlands, der Deutschen Hospizstiftung und dem Deutschen Roten Kreuz, die auf gemeinnütziger Basis bisher schon als Hinterlegungsstellen von Vorsorgedokumenten fungieren. Eine Vernetzung und Kooperation sollte geprüft werden. Die Deutsche Hospizstiftung erteilte bereits im Vorfeld eine Absage. Dort will man weiterhin allein die Patientenanwaltschaft im Sinne der Hospizidee vertreten. Hingegen steht Gita Neumann, Bundesbeauftragte des Humanistischen Verbandes für Patientenverfügungen und Humanes Sterben, der Idee prinzipiell positiv gegenüber. "Bisher funktioniert unser System der Notfallpässe, die jeder Hinterlegende bei sich tragen soll, eigentlich sehr gut und unser Bereitschaftsdienst wird im Entscheidungskonflikt von Kliniken angerufen. Das heißt aber nicht, dass man es nicht noch perfekter machen kann. Selbstverständlich unterhalten wir bei zurzeit über 8.500 Adressen eine komplexe Datenbank. Aber die Aufbewahrung der Originaldokumente findet im Humanistischen Verband ganz traditionell in einem tonnenschweren Panzerschrank statt. Und so soll es auch bleiben."
Das Online-Angebot an Kliniken und Arztpraxen enthält bislang nur Hinweise auf das Wie und Wo der getroffenen Dokumente, aber nicht auf diese selbst. "Das ist noch Zukunftsmusik, so lange das Thema elektronische Signatur noch nicht klar geregelt ist", sagt Michael Salzmann, Pressesprecher der Online-Verfügungszentrale. Dann müsste aber auch die datenschutzrechtliche Komponente neu überdacht werden.
Kliniken, Vormundschaftsgerichte und auch interessierte Ärzte sollen von dem Internet-Portal in den nächsten Wochen kostenlos einen Zugangscode erhalten, mit dem sie Zugriff auf die Datenbank haben. "Damit können sie auf einen Blick sehen, ob der Patient beispielsweise Organspender ist, und ob er eine Patientenverfügung hinterlegt hat was durchaus haftungsrechtliche Bedeutung haben kann", meint Salzmann.
Zu den Kosten:
Zahlen müssen nur diejenigen, die Hinweise auf ihre persönlichen Vorsorgeregelungen wie in einer Art Zentralregister hinterlegen. Für einen Standardeintrag, in der Online-Datenbank, werden neben 10 Euro Aufnahmegebühr vierteljährlich 8,50 erhoben (zu Beginn 2002 waren dies für sechs Jahre 42 Euro, für eine 20-jährige Laufzeit 94 Euro). Beim Humanistischen Verband Deutschlands beträgt die Hinterlegungsgebühr für Nicht-Verbandsmitglieder seit über 10 Jahren 1 Euro pro Monat. Hier sind mögliche Änderungen inbegriffen und für den Notfall eine Interessenvertretung. Diese erfolgt durch ein kompetentes Team aus den Bereichen Patientenrecht, Hospizbetreuung und palliativ-medizinische Beratung.
Deutschlandfunk vom 14.03.2006:>br> " Bis zu 300 Mal am Tag wenden sich die Gerichte an das Zentralen Vorsorgeregister in Berlin. Wenn Patienten im Koma liegen beispielsweise, und sich nicht mehr selbst für oder gegen eine bestimmte Operation entscheiden können. Die Gerichte wollen wissen, ob eine Vertrauensperson bestimmt wurde, die nun für solche Entscheidungen zuständig ist. Das Zentrale Vorsorgeregister gehört zur Bundesnotarkammer. Der Stellvertretende Geschäftsführer Dirk Harders führt durch das Großraumbüro in Berlin:
"Wir haben hier bis zu 14 Arbeitsplätze, es sind derzeit nicht alle Arbeitslätze belegt, Vollzeit arbeiten aber acht Mitarbeiter derzeit hier, also in diesem Kernbereich zentrales Vorsorgeregister, dann kommt eben noch die Systemadministration dazu und die Leitung usw.
Etwa 300.000 Datensätze liegen hier mittlerweile. Auskunft bekommen ausschließlich die Gerichte. Wenn eine Person des Vertrauens festgelegt worden ist, werden Gerichte immer auf diese zurückgreifen. Damit hat diese Person natürlich auch weitgehende Befugnisse. Deshalb ist es ratsam, die Vollmacht detailliert zu regeln. Dafür gibt es Vordrucke. Beispielsweise auf der Webseite des Bundesjustizministeriums.
Im Grundsatz sollten Sie auch eine Patientenverfügung immer mit einer Vorsorgevollmacht verbinden. Weil Sie nur dadurch gewährleisten können, dass der Bevollmächtigte im Gespräch mit den Ärzten dann auch tatsächlich den in der Patientenverfügung zum Ausdruck gekommenen Wunsch umsetzen kann.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung müssen immer so aufbewahrt werden, dass sie im Notfall auch zu finden sind. Also nicht etwa in einem Schließfach, an das nur der Betroffene allein heran kommt. Die Registrierung der Vormundschaft beim Zentrale Vorsorgeregister kostet einmalig 15 Euro und wird vom Bundesjustizministerium empfohlen. Darüber hinaus gibt es auch ein Angebot der Deutschen Verfügungszentrale AG aus Dresden. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht können hier zusammen registriert werden und aufbewahrt werden. Jeder Arzt und jedes Gericht kann sie abfragen. Lutz Wilde von der Stiftung Warentest:
"Das ist im Kern ein ganz vernünftiges Angebot, auch die Patientenverfügung an zentraler Stelle zu sammeln, und dann den Ärzten die Möglichkeit zu geben, dort drauf zurück zu greifen. Die Deutsche Verfügungszentrale AG, eine private Firma, hat es aber versäumt, sich hier mit den Ärzten und Krankenhäusern und den Betreibern von Krankenhäusern im Vorfeld zu einigen, und nun gibt es da eine Menge Widerstand, Ärztinnen, Ärzte wollen da gar nicht rein sehen und sind da ein wenig sauer, so dass der Nutzten dieser Einrichtung offenbar sehr sehr gering ist.