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Schmerztherapie: auch eine aktive Form der Sterbehilfe

10. Nov 2008

Striktes Nein zur Sterbehilfe aber ja zur Lebensverkürzung? Aus: Main-Rheiner vom 17.12.2005, Interview mit leitendem Oberarzt Prof. Jürgen Jage über die Möglichkeiten der Palliativmedizin " Herr Professor Jage, was ist Palliativmedizin?

Jage: Palliativmedizin ist in erster Linie Symptomkontrolle. Das heißt, beim Patienten, der am Ende eines langen Leidensweges steht, sollen Symptome wie Schmerzen, Übelkeit, Verwirrtheit, Appetitlosigkeit, Angst, Depressionen gelindert werden. Das geschieht mit Medikamenten. Der zweite Komplex der Palliativmedizin ist die Kommunikation, verbal wie nonverbal: Ärzte und Schwestern vermitteln dem Patienten, dass Menschen da sind, die sich seiner und seinen schwersten Befindlichkeitsstörungen annehmen. Die dritte Säule ist die ethische Vorstellung des gesamten Personals es hat den Anspruch, den Patienten bis zum Schluss zu begleiten. Wir sehen das als Gegenpol zur aktiven Sterbehilfe.

Sie lehnen die aktive Sterbehilfe ab?

Jage: Ja, die lehnen wir strikt ab Jeder kennt das selbst: Leidet man unter starken Schmerzen oder Übelkeit, ist man handlungsunfähig. Sind die Symptome weg, ist man wieder in der Lage, wieder etwas zu machen.

Doch wenn der Tod näher rückt? Jage: Dann rückt der Erhalt der Selbstständigkeit in den Hintergrund. Es geht nicht mehr um Lebens-, sondern um "Sterbequalität". Das bedeutet, es geht um die Frage des würdevollen Sterbens frei von Angst und Schmerzen. In der letzten Phase sind Schmerzentgleisungen möglich. Dann geben wir auch Morphin in sehr hohen Dosen, auch wenn diese mit einer Lebensverkürzung einhergehen können. Dies wäre als indirekte Sterbehilfe anzusehen. Sie ist nicht nur ethisch, sondern auch juristisch gerechtfertigt Es wird niemand "zugedröhnt". Wir versuchen, den Patienten so zu behandeln, dass er wach ist und an seiner Umgebung teilhaben kann. Aber wenn das zur Schmerzlinderung nicht mehr ausreicht, sind Morphine bis zu extrem hohen Dosen möglich "(Das Interview führte Kirsten Strasser)


Zum Beitrag "Medienkampagne gegen Ärztin", die angeblich schwerstkranken Krebs- und Schmerzpatienten unzulässig hohe Morphin-Dosierungen verabreicht haben soll (und damit terminale Sedierung bzw. so genannte indirekte aktive Sterbehilfe), erhielten wir folgenden Hinweis unserer Leserin Regine Bernstein-Bothe:

In dem Bericht der Arbeitsgruppe "Würdevolles Sterben" an die 75. Konferenz der Gesundheitsminister am 20./21.06.2002 wird der geringe Morphinverbrauch in Deutschland bemängelt. In Kapitel D.05. "Weiterentwicklung der schmerztherapeutischen Versorgung" heißt es:
"Seit Jahren wird beklagt, dass in Deutschland die Verschreibung von Opioiden gegen chronische Schmerzen trotz steigender Tendenz auch heute noch hinter dem Standard zurückbleibt, der in europäischen Nachbarstaaten schon seit Jahren erreicht war. Diese These wird durch vorliegende Statistiken über den Morphinverbrauch in verschiedenen Ländern erhärtet, da Morphinverbrauch pro Kopf weltweit als wichtiger Indikator für das Niveau der schmerztherapeutischen Versorgung angesehen wird.

Bereits im Jahr 1995 kam etwa Dänemark auf einen Verbrauch von 83 kg Morphin auf 1 Million Einwohner, während der Vergleichswert in Deutschland bis Ende der neunziger Jahre noch unter 20 kg lag. Die aktuelle Statistik des "International Narcotic Control Board" (INCB) bei der UN-Suchtstoffkontrollbehörde in Wien weist den aufgrund der Verbrauchswerte des Vorjahres von den nationalen Regierungen übermittelten Bedarfswert u. a. für Morphin im Jahr 2002 aus. Eine Umrechnung der INCB-Angaben auf die Einwohnerstatistik der betreffenden Länder ergibt bei der nachfolgenden Länderauswahl folgende Werte: Morphin-Bedarf für 2002 in kg pro 1 Million Einwohner:
16,7 in Brasilien
17,9 in Israel
22,2 in Deutschland
26,0 in Luxemburg
31,6 in Polen
42,4 in der Schweiz
67,8 in Kanada
70,2 in Italien
75,5 in Australien
86,0 in Frankreich
90,9 in Schweden
92,3 in Dänemark
116,3 in Portugal
137,9 in Japan
152,5 in Österreich
158,0 in den Niederlande
212,5 in Spanien
291,2 in Südafrika
315,0 in Belgien
353,5 in Großbritannien
411,2 in den USA
577,0 in Ungarn
Die Zahlen belegen das vergleichsweise niedrige Niveau des bisherigen Morphinverbrauchs in Deutschland.
Quelle: http://home.tiscali.de/sterbehilfe/75GMK-Bericht.htm


Auffällig erscheint, dass der deutsche Pro-Kopf Verbrauch von Morphin nur ein geringer Bruchteil ist im Vergleich zu den Ländern, die entweder die Tötung auf Verlangen entkriminalisiert haben (hier: Niederlande und Belgien) als auch zu denjenigen, welche als Pionierländer der Hospizbewegung gelten (hier: Großbritannien und USA). Außerdem wird offensichtlich, dass die Übergänge fließend sind. Auch Schmerztherapie ist demnach fraglos eine aktive Form der Hilfe zum oder beim Sterben. Eine eindeutige Abgrenzung sollte deshalb nicht zur "aktiven Sterbehilfe" versucht werden, sondern zur direkten bzw. gezielten "Tötung" von Patienten (auf Verlangen oder aus Mitleid). In der Tat geraten die herkömmlichen begrifflichen Abgrenzungen ins Schwimmen bzw. offenbaren ihre Unzulänglichkeit. Da der Begriff "aktive Sterbehilfe" vor allem ideologisch und emotional aufgeladen ist, sollte auf der Beschreibungsebene völlig darauf verzichtet werden und stattdessen präzise von "Tötung auf Verlangen", "Totschlag" oder "aktiver indirekter Sterbehilfe" bzw. "terminaler Sedierung" gesprochen werden.


Der DGHS-Geschäftsführer, Dr. Kurt F. Schobert, hat in einem offenen Leserbrief vom 09.10.2003 bezüglich einer Meldung der Kieler Nachrichten auf folgenden Sachverhalt hingewiesen (Auszug):
" in Ihrem Beitrag wurde lediglich die sehr einseitige Auffassung der vom katholischen Malteserorden gegründeten Deutschen Hospizstiftung (DHS, Eugen Brysch) wiedergegeben, verbunden mit der Mutmaßung, dass es sich im aktuellen Verdachtsfall einer Ärztin, die starke Schmerzmittel mit Todesfolge verabreicht hatte, "keinesfalls um aktive Sterbehilfe handelt".

Der Jurist Dr. Hans Georg Koch (Max-Planck-Institut, Freiburg) hat unlängst auch in einem Expertengespräch an der Universität Düsseldorf dargelegt, dass auch die indirekte Sterbehilfe eine Form der aktiven Sterbehilfe ist (Tagung unter der Leitung des Ethikers Prof. Birnbacher am 19.09.2003). Auch im Handbuch des Arztrechts und in fachwissenschaftlichen Publikationen (z. B. Dr. Anja Nussbaum: "The Right do Die. Die rechtliche Problematik der Sterbehilfe in den USA und ihre Bedeutung für die Reformdiskussion in Deutschland") wird unterschieden zwischen aktiver direkter und aktiver indirekter Sterbehilfe.

Der Unterschied liegt schlichtweg darin, dass definitionsgemäß bei (aktiver) indirekter Sterbehilfe der Arzt ein (auch sehr starkes) Schmerzmittel (z. B. Morphine) verabreicht (z. B. mit Spritze oder Hautpflaster), um die Schmerzen zu lindern, dabei aber billigend in Kauf nimmt, dass der Tod schwerstkranker Patienten etwas früher eintreten kann (durch denkbare Beeinträchtigungen der Lungen-, Leber- oder Nierenfunktionen). Bei der aktiven direkten Sterbehilfe dagegen wird ein Mittel verabreicht, um den Tod des Patienten zu erreichen. Beide Formen der aktiven Sterbehilfe können mit, ohne oder gegen den Willen des Patienten durchgeführt werden."