Wenn zum Sterbe- der Bestattungstourismus hinzukommt
Immer mehr Menschen in Deutschland sind nicht nur an Sterbe(hilfe)tourismus in die Nachbarländer Schweiz und Niederlande interessiert, sondern auch an “Beerdigungstourismus”. Besonders in Nordrheinwestfalen wurde er zur sich verbreitenden Praxis: Angehörige, die gern die Asche eines lieben Verstorbenen bei sich haben wollen, können sie nämlich ins Nachbarland zunächst ausführen und später wieder einführen im unauffälligen Ziergefäß, wie niederländische Bestatter sie im Sortiment haben. Das kann auch eine Buchattrappe, eine Amphore oder ein Anhänger sein.
Außerdem sind die sprichwörtlich lockeren Niederländer auch bei Beerdigungen unbürokratisch. Sie gehen auf Sonderwünsche der Angehörigen bei Zeremonien ein, die dort nicht im Halbstundentakt absolviert werden wie auf Deutschen Friedhöfen üblich, sondern bieten beispielsweise Räume für das traditionelle Kaffeetrinken gleich mit an. Auch einzelne Bestatter in Deutschland sind offen für langsam sich ändernden Bestattungswünsche und gehen neue Wege, wie das bundesweite Unternehmen Ahorn-Grieneisen, welches an immer mehr Orten ein “Haus der Begegnung” anbietet.
Im Saarland gibt es inzwischen so genannte Friedwälder nach Schweizer Muster. Dort kann die Asche in das Wurzelwerk eines neu gepflanzten Baums versenkt werden.
Jetzt tritt in Nordrheinwestfalen, als direktem Nachbar der Niederlande, ab diesem Montag ein besonders liberales Landesbestattungsgesetz in Kraft. Zwar ist es danach weiterhin nicht möglich, die Asche des Verstorbenen mit nach Hause zu nehmen. Neu ist jedoch ab 1. September 2003, dass sie in NRW nicht mehr unbedingt auf dem Friedhof beigesetzt werden muss, sondern auch außerhalb auf bestimmten, dafür vorgesehenen Feldern verstreut oder begraben werden darf. Außerdem wird in NRW der bisher bestehende Sargzwang aufgehoben. Dies ermöglicht die nach islamischem Regeln vorgesehene Tuchbestattung. Die Toten können in riesige, weiße Tücher eingeschlagen werden, wie es im Islam Pflicht ist. Nur in Hamburg war bisher die Tuchbestattung möglich.
Gegner des liberalen NRW-Bestattungsgesetzes stammen vor allem aus den Reihen der katholischen Kirche und der Sarghersteller.
(Quelle: Tagesspiegel, 30.08.2003