‘Karlsruher Verfassungsgespräch’: Teilnehmer mehrheitlich für Liberali
Karlsruhe, 23.05. Für eine vorsichtige Liberalisierung der Sterbehilfe hat sich beim gestrigen “Karlsruher Verfassungsgespräch” der Freiburger Rechtsprofessor Albin Eser ausgesprochen. Der Gastgeber und Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Hans-Jürgen Papier, verwies darauf, dass in Deutschland im Gegensatz zu den Niederlanden die Lage eher durch richterliche Entscheidungen als durch klare Gesetzesbestimmungen gekennzeichnet sei. In der deutschen Bevölkerung gibt es laut Papier eine breite Mehrheit für die aktive Sterbehilfe.
Auch die Professoren Urban Wiesing (Tübingen) und Dieter Birnbacher (Düsseldorf) halten die gegenwärtige Situation für unbefriedigend, da der Staat bei der bestehenden Unmöglichkeit, sich zu einigen, keine verschiedenen moralischen Positionen zulasse (Wiesing) und Menschen beim Wunsch zum Suizid in die Einsamkeit verstoße (Birnbacher). Die aktive Sterbehilfe sollte deshalb nicht kategorisch abgelehnt werden. Klaus Kutzer, ehemaliger Senatsvorsitzender beim Bundesgerichtshof, übte Kritik an dem im April veröffentlichten BGH-Urteil. Nach Kutzers Worten ist die Entscheidung vor allem für die große Zahl von Wachkoma-Patienten von Bedeutung, für die in der Regel schon ein Betreuer bestellt ist.
Alle Genannten waren sich einig, dass die Freigabe der Sterbehilfe nach dem Vorbild der Niederlande aber nicht erstrebenswert sei, sondern Deutschland ein eigenes Modell brauche.
Eindeutig Stellung gegen jede Form der aktiven Sterbehilfe bezogen die Bischöfin Maria Jepsen (Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche) und der katholische Moraltheologe Eberhard Schockenhoff (Nationaler Ethikrat). Sie denke, wir haben nicht das Recht, einem Menschen den Odem Gottes zu nehmen, sagte die Bischöfin. Das Aushalten von Leid könne in der Hospizbewegung und Sterbebegleitung gelernt werden. Mit Entschiedenheit gegen die Sterbehilfe sprach sich auch Schockenhoff aus. Sterben sei ein Teil des Lebens und könne auch grausam sein. Das gehöre zur menschlichen Erfahrung. Stattdessen solle die Sterbebegleitung gefördert werden.
Zeitgleich kam vom Ärztetag ein deutliches Signal: die deutschen Ärzte würden sich nicht zu Handlangern einer fragwürdigen Politik aktiver Sterbehilfe wie in den Niederlanden oder in Belgien machen, sondern fordern den flächendeckenden Ausbau der palliativmedizinischen Versorgung. Die Leiterin der Zentralstelle für Patientenverfügungen, Hospiz und Humanes Sterben (Träger: Humanistischer Verband), Gita Neumann, begrüßte diesen Vorstoß. Allerdings sollte sich die Palliativmedizin zur Betonung ihrer Existenznotwendigkeit nicht länger als “die Alternative zur Sterbehilfe” empfehlen. Eine solche Rechtfertigungsstrategie würde immer weniger greifen, umso mehr die Sterbehilfe auch in Deutschland akzeptiert werde. Der Eigenwert der Palliativmedizin liege viel mehr darin, dass wir alle einmal menschlich und umfassend versorgt sterben wollen dabei vielleicht aber auch Sterbehilfe in Anspruch nehmen möchte.