Bundestagsabgeordnete fordern Ende der Tabuisierung
Bundestagsabgeordnete fordern ein Ende der Tabuisierung des selbstbestimmten Sterbens
Rolf Stöckel (SPD), Irmingard Schewe-Gerigk (Bündnis 90/Die Grünen) und Hildebrecht Braun (FDP) planen für die kommende Legislaturperiode, einen Gesetzesentwurf zum humanen Sterben ins Parlament einzubringen. Sie halten es für nicht nachvollziehbar, dass in der Vergangenheit kein entsprechender Gesetzentwurf vom Parlament behandelt wurde und sehen einen dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Der einstimmige Beschluss der 75. Gesundheitsministerkonferenz vom 21. Juni 2002, die Diskussion für beendet zu erklären, ist für die Abgeordneten unhaltbar.
Sie werden darin unterstützt von namhaften Experten, die in der vergangen Woche zu einer Anhörung im Reichstag eingeladen worden waren. Der Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof a. D. Klaus Kutzer, der Medizinethiker Prof. Dr. Jochen Taupitz, Christiane Schreiber als Vertreterin des Deutschen Juristinnenbundes, Prof. Arne Kollwitz von der Freien Universität Berlin und Gita Neumann vom Humanistischen Verband Deutschlands bestärkten die Abgeordneten darin, endlich Rechtssicherheit für BürgerInnen, MedizinerInnen und JuristInnen zu schaffen. Außerdem wurde eine Stärkung des Instruments der Patientenverfügung gefordert und eine bessere Aufklärung über die Unterschiede zwischen aktiver, passiver und indirekter Sterbehilfe. Die Förderung von Sterbebegleitung und Palliativmedizin werde nachhaltig unterstützt, dennoch betreffe sie nur einen Aspekt eines würdevollen, selbstbestimmten Todes und lasse zu viele Fragen unbeantwortet. Den BürgerInnen dürfe keinesfalls vermittelt werden, ein mündiger Patient sei politisch nicht gewollt.
PS: Presseerklärung aus dem Büro Rolf Stöckel (MdB), rolf.stoeckel@bundestag.de; die Expertenanhörung mit interessierten Parlamentariern aller Parteien fand am 27.06.2002 im Reichstagsgebäude statt.