Patientenvertreter
Sowohl Gesundheitsbevollmächtigter als auch gerichtlich bestellter Betreuer. Auch Ehegatten oder Kinder sind im Betreuungsfall keinesfalls automatisch gesetzlicher Patientenvertreter.
Sowohl Gesundheitsbevollmächtigter als auch gerichtlich bestellter Betreuer. Auch Ehegatten oder Kinder sind im Betreuungsfall keinesfalls automatisch gesetzlicher Patientenvertreter.