§ 217 StGB kriminalisiert Palliativärzte – Stand der verfassungsrechtlichen Prüfung
Es handelt sich um das ethisch heikelste Strafgesetz in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschlands. Wer weiterhin als Palliativmediziner seinen Patienten zu Hause hinreichend Medikamente gegen Durchbruchschmerz oder gefürchtete Erstickungsnot überlässt, kommt möglicherweise ins Gefängnis. Der SPIEGEL dieser Woche berichtete ausführlich darüber.
Der im Dezember 2015 in Kraft getretene § 217 StGB bestraft dabei sogar die Gewährung oder Verschaffung von Gelegenheiten zur Selbsttötung, auch wenn es zu einer solchen dann gar nicht kommt. Dagegen haben acht Palliativ- und Hausärzte Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingereicht…. Weiter siehe vollständigen Beitrag (dort mit Kommentarmöglichkeit): https://hpd.de/artikel/kriminalisierte-palliativmediziner-muessen-patienten-im-stich-lassen-14076