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Bündnis für Selbstbestimmung bis zum Lebensende – Stellungnahme zu Folgen des § 217 StGB

17. Apr 2016
Dem im März 2014 gegrüdneten Bündnis für Selbstbestimmung bis zum Lebensende gehören 8 weltlich-humanistsche Organisationen an (s.u.).

 Pressekonferenz zur Bildung des Bündnisses 2014: Elke Baezner (DGHS), Uwe-Christian Arnold (GBS), Ingrid Mattäus-Maier, Gita Neumann (HVD), Johann-Albrecht Haupt (HU) (v.l.n.r.)

Die Vertreter der Organisationen fürchten, dass in Deutschland gegebenen Informationen über die Suizidhilfe in der Schweiz als Werbung gedeutet und als „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ gemäß § 217 StGB strafrechtlich verfolgt werden könnten.

Der Gang zum Verfassungsgericht sei dringend nötig und es sei nicht abzuschätzen, wieweit die Rechtsprechung in konkreten Fällen dem kurzen Wortlaut des Strafgesetzes oder den in der Gesetzesbegründung dargelegten Zwecken folgen wird. Die dem Bündnis angehörenden Organisationen wollen aber in ihrer Beratungstätigkeit nicht darauf verzichten, neben den in Deutschland legal verfügbaren Optionen für ein selbstbestimmtes Lebensende auch auf die im Ausland bestehenden Hilfsmöglichkeiten hinzuweisen. Vertreter von in der Schweiz auch für Ausländer tätigen Sterbehilfe-Organisationen haben jüngst öffentlich erklärt, dass sie "keinen Fuß auf deutsches Gebiet mehr setzen werden".
 
Das Bündnis besteht aus:
  • Bund für Geistesfreiheit (bfg) Bayern,
  • Dachverband Freier Weltanschauungsgemeinschaften e. V. (DFW)
  • Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben e. V. (DGHS)
  • Giordano Bruno Stiftung (gbs)
  • Humanistische Union (HU),
  • Humanistischer Verband Deutschlands (HVD)
  • Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten e. V. (IBKA)
  • Koordinierungsrat säkularer Organisationen (KORSO)