FAZ-Beitrag: “Du darfst” – Suizidhilfe soll so bleiben wie sie seit 1851 in Preußen ist”
Es gibt keinen Grund, die Beihilfe zur Selbsttötung unter Strafe zu stellen
Beitrag in der FAZ von Prof. Thomas Hillenkamp
>> Seit 1813 verzichtet Bayern, seit 1851 Preußen für die Selbsttötung auf jede Sanktion. Auch ihre Veranlassung oder Unterstützung wird straffrei. Die gegenteilige Entscheidung Sachsens und Badens setzt sich 1871 nicht durch. Der Reichsstrafgesetzgeber entscheidet sich für Straffreiheit. Dabei ist es bis heute geblieben. Auch die NS-Zeit, die den Suizid als Feigheit und Pflichtverletzung gegen den Staat einstufte, beließ es bei ihr. Wer mit den „Christdemokraten für das Leben“ oder dem von Borasio, Jox, Taupitz und Wiesing vorgelegten Expertenentwurf die Beihilfe zur Selbsttötung und die Werbung für sie in das Strafgesetz einrücken will, bricht folglich mit einer langen Tradition. … <<
Auch PD Dr. Meinolfus Strätling verurteilt den Entwurf von Borasio, Taupitz u.a. auf das Entschiedenste:
>> Innerhalb des Spektrums der bisherigen Debatte waren die Mitglieder des Teams um Prof. Borasio bisher eher mit relativ „verständnisvollen“ und „liberalen“ Stellungnahmen in Erscheinung getreten. Umso bemerkenswerter ist, dass ihr Vorschlag jetzt sogar noch weiter hinter bestehendes Recht zurückfällt, als der bisher weitreichendste und schärfste „Verbotsentwurf“ der Dt. Stiftung Patintenschutz" … Die praktischen Auswirkungen des Gesetzentwurfs von Borasio et al. wären – würden sie jemals Gesetz – verheerend für die Rechtssicherheit aller Beteiligten und für einen differenzierten und verantwortungsbewussten Umgang mit Selbstbestimmung am Lebensende in einer pluralistischen, liberalen Gesellschaft. <<