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Statement bei GRÜNEN-Anhörung: Für eine Beibehaltung der Nicht-Strafbarkeit von Suizidhilfe

7. Jul 2014

Am 1. Juli fand eine Expert(inn)en-Anhörung bei der GRÜNENFRAKTION im Bundestag zum Thema "geplantes Suizidhilfe-Verbotsgesetz" statt. Neben den beiden Juristen Prof. Rosenau und RA Dr. Tolmein waren aus ethischer Sicht Prof. Christiane  Woopen (Vorsitzende des dt. Ethikrates) und Dipl.  Psych. Gita Neumann (Referentin Lebenshilfe des Humanistischen Verbandes Deutschlands) eingeladen, die Fragen der Abgeordneten zu beantworten.

Der Beitrag aus humanistischer Sicht von Neumann stand unter der Überschrift: 

Für eine Beibehaltung der bestehenden Nicht-Strafbarkeit von Suizidhilfe

Sie plädiert  darin für einen "differenzierten dritten Weg – den einer realitätsbezogenen Ethik der Verantwortung, Selbstbestimmung  und Fürsorge. Dieser schließt organisierte Suizidhilfe nicht aus – stellt aber Suizidprophylaxe und die Stärkung von Lebensqualität in den Vorder­grund, v. a. das Persönlichkeits- und Selbstbestimmungsrecht auf Pflege-, Behand­lungs-, Wohnungs-, Hospiz-, Betreuungs- oder Assistenzangebote. Möglichst in einem solchen Rahmen sollten hilfe- und ratsuchende Menschen auch kompetente und verständnisvol­le Ansprechpart­ner/innen finden, die sie bei Suizidgefährdung ins Vertrauen ziehen zu können. Dabei ist insbesondere der Alterssuizid ein Thema – das ambivalente oder auch dringende Bedürfnis, das eigene Ende zumindest der Möglichkeit nach selbst in der Hand zu haben. 

Hintergründe sind vielfältige Ängste und meist gehäuft auftretende chronische Krank­heitsbeschwerden (Rheuma- oder Knochenschmerzen, depressive Verstimmung, Atemnot, Organerkrankungen, seelische Belastung, Lähmungen, Inkontinenz, Minde­rung oder Verlust von Geh-, Seh- oder Hörfähigkeit) – i.d.R. also Leidenssymptome, die palliativmedizinisch kaum oder gar nicht zugänglich sind. 

Das Maß der Verzweiflung muss als enorm angesehen werden. … Diese speziellen Suizidgefährdeten wenden sich natürlich nicht vorher an Menschen oder Organisationen, von denen sie Widerstand oder gar eine Zwangsein­weisung in die Psychiatrie zu erwarten haben. Sie möchten auch niemandem zumuten, sich strafbar zu machen. Insofern ist festzuhalten: Die bestehende Nicht-Kriminalisierung sowie eine zunehmende Enttabuisierung des Suizids ist unverzichtbare Voraussetzung für eine wirksame Prävention und Krisenhilfe. … "

 

 

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