Begehrtes Gift zum Patientensuizid – Strassburg soll entscheiden
" … Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) steht vor einem Grundsatzurteil zur Sterbehilfe in Deutschland. Voraussichtlich im kommenden Jahr wird der Gerichtshof in Straßburg darüber entscheiden, ob ein sterbewilliger Patient deutsche Behörden gerichtlich zur Abgabe tödlicher Medikamenten-Dosen verpflichten kann.
Am Dienstag verhandelte das Gericht über die Beschwerde des Witwers einer Frau, die sich mit Hilfe des Sterbehilfevereins Dignitas im Jahr 2005 in Zürich das Leben genommen hatte …
Zuvor hatte die querschnittsgelähmte und schwer leidende Frau, die nach einem Sturz im Jahr 2002 nur noch den Kopf bewegen konnte und nur mit künstlicher Beatmung am Leben erhalten werden konnte, beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte einen Antrag auf Abgabe einer tödlichen Dosis eines bestimmten Medikaments gestellt – was die Behörde unter Verweis auf das Betäubungsmittelgesetz verweigert hatte …
`Das war kein Leben mehr, das war Folter, Tag und Nacht´, so beschrieb der Mann die letzten Lebensjahre seiner Frau…." Quelle: www.sueddeutsche.de