Suizidhilfe – Spenden für Dr. Turowski
Suizidhilfe war rechtens!
Die Zentralstelle Patientenverfügung begrüßt den Freispruch des Berliner Arztes Dr. Turowski. Mit einem lachenden Auge, aber leider auch mit einem bitterem Beigeschmack, blicken wir auf die Verhandlung gegen den Berliner Arzt Dr. Turowski. Er begleitete im Februar 2013 eine schwer leidende Patientin bei ihrem selbstverantwortlichen Suizid. Das Gericht sprach ihn unter dem Gesichtspunkt der „fürsorglichen Begleitung im Sinne der Betroffenen“ frei und verwies darauf, dass der Patientenwille zu achten sei. Lesen sie hier den Beitrag im hpd von Gita Neumann, ehemalige Leiterin der Zentralstelle Patientenverfügung, die Dr. Turowki während des Prozesses begleitet und im Anschluss interviewt hat.
Der bittere Beigeschmack: Dr. Turowski bleibt trotz des Freispruchs auf immensen Anwaltskosten sitzen. Die Staatskasse übernimmt gerade einmal 15 Prozent. Herr Turowski befindet sich im Ruhestand und ist unvermögend. Er ist allein durch die erste Instanz (die Staatsanwaltschaft hat angekündigt in Revision zu gehen) mit ca. 20.000 Euro belastet. Damit “(…) hoffentlich in der Zukunft noch andere sich trauen, für unser Recht auf Selbstbestimmung zu kämpfen, wollen wir ihn finanziell unterstützen“, so Gita Neumann, und bitten um Spenden auf einem extra eingerichteten Spendenkonto:
Spendenkonto Dr. Christoph Turowski
Postbank Berlin
IBAN DE 67 1001 0010 0643 2911 24
Zweck: Prozesskosten Suizidhilfe
Bitte beachten Sie, dass Sie für Ihre Spende zugunsten Dr. Christoph Turowski keine steuerlich abzugsfähige Spendenbescheinigung erhalten können.