Abgeordnete debattieren über Sterbehilfe
Liebe Newsletter-TeilnehmerInnen!
Wir möchten Sie aufmerksam machen auf eine außergewöhnliche Veranstaltung für Bundestagsabgeordnete zur Versachlichung der Sterbehilfe-Debatte auch in Deutschland, zu der der Bundesvorsitzende des Humanistischen Verbandes Deutschlands, Rolf Stöckel (MdB / SPD) zusammen mit Irmingard Schewe-Gerigk, (MdB, Bündnis 90/Die Grünen), seine Kolleginnen und Kollegen intern in den Berliner Reichstag eingeladen hat. Näheres zu der Veranstaltung, zu der es auch eine Dokumentationsmappe geben soll, können Sie gern über den folgenden Kontakt erfahren: Gita Neumann, 030 613904-11.
Der Text auf dem Einladungsflyer, der von den Genannten an alle Bundestagsabgeordneten verschickt wurde, lautet wie folgt:
Sterbehilfe und Patientenschutz Existiert gesetzgeberischer Handlungsbedarf?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren!
Scheinbar unerschütterlich hat sich in Deutschland eine Ablehnungsfront aus Kirchen, Hospizbewegung, Parteien und Ärzteschaft gegen die Sterbehilfe formiert. Dagegen steht der Wunsch der Mehrheit der Bevölkerung, die Grenzen dessen, was man für sich selbst als ein würdiges und lebenswertes Leben betrachtet, selbst festlegen zu können.
Der Kampf um die Sterbehilfe ist von ideologisch festgefahrenen Fronten bestimmt. Doch auf Dauer wird man sich auch hierzulande einer Versachlichung der Debatte nicht entziehen können, auch um bei der Abwägung fundamentaler Werte ein weiteres Auseinanderdriften europäischer Länder zu vermeiden. Dazu soll die Veranstaltung am 27. Juni 2002, 1518 Uhr im Reichstag, Raum 2 S 036 einen ersten Beitrag leisten.
Dass die Möglichkeit, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen, automatisch dazu führt, sich alter und kranker Menschen zu entledigen, darf ebenso bezweifelt werden wie der Umkehrschluss, weniger Sterbehilfe führe zu mehr Patientenschutz und Hospizbetreuung. Vieles deutet darauf hin, dass zumindest bei der passiven und indirekten Sterbehilfe die Unterschiede gar nicht so klar abgrenzbar sind. In der Praxis zumindest besteht große Unklarheit und Rechtsunsicherheit, wie auch die widersprüchlichen Urteile der Vormundschaftsgerichte in Fragen des Abbruchs der künstlichen Ernährung zeigen. Wir haben zu der Veranstaltung bewusst ExpertInnen eingeladen, die teilweise entgegen ihrer früheren Einschätzungen inzwischen auch für Deutschland einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sehen, zumindest einen Reformbedarf, der über die Forderung nach mehr Palliativmedizin und Schmerztherapie hinausgeht.
Wir möchten Sie einladen, mit uns eine Diskussion über dieses brisante Thema zu führen.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Irmingard Schewe-Gerigk, MdB [Bündnis 90/Die Grünen]
Rolf Stöckel, MdB [SPD-Fraktion], Bundesvorsitzender des Humanistischen Verbandes Deutschlands, Berlin
Als PodiumsteilnehmerInnen haben zugesagt:
Klaus Kutzer, Karlsbad, Vorsitzender des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs a. D.
Prof. Dr. med. Arne Kollwitz, Berlin, Dozent für Medizinethik in der ärztlichen Ausbildung der FU Berlin
Gita Neumann, Berlin, Bundesbeauftragte des Humanistischen Verbandes Deutschlands für Patientenverfügung, Hospiz und Humanes Sterben
Christiane Schreiber, Sankt Wendel, Vorsitzende der Kommission Ältere Menschen des Deutschen Juristinnenbundes
Prof. Dr. Jochen Taupitz, Mannheim, Institut für Medizinrecht der Universitäten Heidelberg und Mannheim
Moderation:
Wolfgang Lüder, Berliner Bürgermeister und Senator a. D., Bundesvorstandsmitglied der FDP a. D.