Ärzte werden aktiv – zweifelhafte Geldflüsse bei DIGNITAS – Zulassung von Cannabis
1) Ärztekammer kündigt neue Sterbehilferegelung im Berufsrecht an Katholische Kirche, Hospiz- und Palliativstiftung dagegen
2) Zwangseinweisung von Krebspatient in Psychiatrie nach geäußertem Suizidwunsch
3) Buchhaltung: Unerklärlicher Vermögenszuwachs bei Dignitas-Chef Minelli
4) Koalition will Cannabis als Pharma-Wirkstoff zulassen Experten kritisieren Etikettenschwindel und Irreführung
5) Blinder Fleck: Hoppe verschweigt NS-Vergangenheit von Hans Joachim Sewering – seinem früheren Vorgänger
6) Vorschau: Leitfaden zu Ermittlung des Patientenwillens in eigener Sache
1) Sterbe- und Suizidhilfe soll im ärztlichen Berufsrecht neu geregelt werden wer dagegen protestiert
” Mit Blick auf Sterbehilfe plant die Bundesärztekammer eine Änderung des Berufsrechts für Mediziner. Ihr Präsident Jörg-Dietrich Hoppe sagte der Düsseldorfer Rheinischen Post am Mittwoch (18.08.2010), er stelle sich eine Formulierung vor, wonach ein Arzt Menschen beim Suizid helfen dürfe, wenn er das `mit seinem Gewissen vereinbaren könne´. Zugleich sollte aber klar gestellt werden, dass dies `nicht zur Aufgabe des Arztes gehört´. Weiter betonte Hoppe: `Wir wollen keinesfalls eine Entwicklung befördern, in der ein Druck auf Schwerkranke entsteht, freiwillig in den Tod zu gehen.´
Hospiz Stiftung kritisiert Schritt
Die Deutsche Hospiz Stiftung kritisierte Hoppes Pläne. Damit wachse der Druck auf schwerstkranke Menschen, von einem ärztlich assistiertem Suizid Gebrauch zu machen, um anderen nicht zur Last zu fallen, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch in Berlin. . Mit der Änderung wollen die Ärzte ihr Berufsrecht an die Gesetzeslage anpassen. Es sei `alarmierend wenn Juristen Grünes Licht geben für aktive Sterbehilfe in Situationen, in denen der Sterbeprozess noch nicht irreversibel begonnen hat´, kommentierte der Berliner Kardinal Georg Sterzinsky. “
Quelle: domradio.de/aerzte-werden-aktiv
Neben katholischer Kirche und Hospizstiftung protestieren auch Vertreter von Palliativstiftung und Palliativverband gegen eine standesrechliche Freigabe der ärztlichen Gewissensfreiheit (wobei eine strafrechtliche Sanktionierung der Suizidhilfe bei Freiwillensfähigen bekanntlich nicht besteht). Siehe:
swp.de/metzingen/nachrichten/politik
2) Zwangspsychiatrie für todkranken Tumorpatienten
Eine weniger restriktive palliativmedizinische Position als die o. g. Vertreter formuliert wie schon so oft – der Münchener Palliativprofessor Gian Domenico Borasio. Er beschreibt den Fall einer Zwangseinlieferung in die Psychiatrie in Folge vermeintlicher ärztlicher Garantenpflicht, Patienten auch vor sich selbst schützen zu müssen:
stellt die traurige Geschichte eines Hirntumor-Patienten dar, der zwar durch seine Erkrankung schon weitgehend gelähmt war, aber geistig noch so fit, dass er seinem Arzt gegenüber den Wunsch nach Lebensverkürzung äußern konnte. Das hätte er lieber nicht getan, denn der Arzt wies ihn umgehend wegen Selbstgefährdung gegen seinen Willen in die Psychiatrie ein, wo der schwerstkranke Mann dann die letzten zwei Wochen seines Lebens auf der geschlossenen Station verbringen musste, ehe er dort starb. Quelle: sueddeutsche.de/leben/aerztlich-assistierter-suizid
3) Buchhaltungsvorschriften für Suizidhilfeorganisation gefordert
Wie kann am besten der geschäftsmäßigen Suizidhilfe und zweifelhafter Interessenvermengung in diesem Umfeld Einhalt geboten werden? Einen bemerkenswerten Vorschlag unterbreitet die Schweizer Zeitschrift BEOBACHTER (für engagierte Menschen), die der Suizidbeihilfe z. B. durch Ärzte, die mit EXIT (Schweiz) zusammenarbeiten, durchaus positiv gegenübersteht. Der BEOBACHTER hat jedoch den unerklärlichen Reichtum von Ludwig Minelli, dem Vorsitzenden von DIGNITAS (Schweiz) und DIGNITATE (der deutschen Schwesterorganistion) untersucht von denen sich Ärzte, die auf Ethos, Transparenz und guten Ruf bedacht sind, fernhalten. So grenzt sich z. B. Dr. Michael de Ridder, ausdrücklich kein Gegner der ärztlichen Suizidhilfe von der kommerzialisierten Sterbehilfe dilettierenden Nicht-Ärzte entschieden ab.
Im BEOBACHTER wurde Minellis private Vermögensentwicklung seit der Organisationsgründung von Null auf knapp 2 Millionen Schweizer Franken mit einer Info-Graphik anhand des Steuerregisters veröffentlicht.
Der BEOBACHTER fordert: Die Politik muss endlich die Moralkeule weglegen – damit bleiben die wirklichen Probleme der Suizidhilfe ungelöst. Stattdessen soll sie vor allem klare Buchhaltungsvorschriften einführen, denn:
Zweifelhafte Geldflüsse bleiben im Dunkeln So unterhält beispielsweise Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli für Mitgliederbeiträge ein Konto, das auf ihn persönlich lautet, verbuchte in der Dignitas-Buchhaltung Spenden in sechsstelliger Höhe als `Zustüpfe´ und steigerte sein persönliches Vermögen innert zehn Jahren von null auf zwei Millionen Franken.
Sein Verein begleitete Sterbewillige aus dem Ausland kurz nach ihrer Ankunft in der Schweiz in den Tod, Ehepaare in den Doppelsuizid Um solchen Missständen einen Riegel zu schieben, braucht es kein Verbot von Suizidhilfeorganisationen. Es genügen eine Bewilligungspflicht, klare Buchhaltungsvorschriften und Leitlinien für die Sterbebegleitung. . Quelle: beobachter.ch/justiz-behoerde/buerger-verwaltung/endlich-die-moralkeule-weglegen/
Minelli versprach immer wieder, die Buchhaltung seines Vereins in Ordnung zu bringen und offenzulegen bisher habe er aber nie Zeit dafür gefunden. Siehe: tagesanzeiger.ch/zuerich/region/Minelli-verbucht-hohe-Geldbetraege-als-Zustupf
4) Bundesregierung will Cannabis als Pharma-Wirkstoff zulassen Experten kritisieren Etikettenschwindel und Irreführung
Offizielle Meldung und Stellungnahmen hier
5) Widerstand gegen Hoppe-Nachruf auf NS-Mord-Arzt Joachim Sewering (Ärztekammerpräsident in den 1970er Jahren)
Der heutige Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe verschweigt in einem Nachruf die NS-Vergangenheit seines früheren Vorgängers Hans Joachim Sewering.
Dass der vor kurzem verstorbene Ärztefunktionär Hans Joachim Sewering eine Nazi-Vergangenheit hatte, ist lange bekannt. Doch in dem Nachruf, den Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe gemeinsam mit Vorgänger Karsten Vilmar im Deutschen Ärzteblatt im Juli veröffentlichte, steht davon kein Wort.
Mehr als 70 Ärzte und Medizinhistoriker haben nun in einem offenen Brief gegen dieses Verschweigen der NS-Vergangenheit Sewerings protestiert.
Sewering, von 1973 bis 1978 Präsident der Bundesärztekammer, war höchst umstritten. Als 17-Jähriger trat er 1933 in die SS ein, 1934 in die NSDAP. Was schwerer wiegt: Der Internist wird beschuldigt, in NS-Verbrechen verstrickt zu sein. Als zuständiger Mediziner überwies er in den 1940er Jahren mindestens neun Heimkinder in die Heil- und Pflegeanstalt Eglfing-Haar, die, wie die Autoren des Protestbriefs betonen, für ihre “zentrale Rolle für die ,Euthanasie-Morde in Oberbayern damals in weiten Kreisen bekannt war´´ “.
Quelle: fr-online.de/politik/blinder-fleck-im-leben-des-aerztefunktionaers
Nach einigem Zögern (siehe Quelle fr-online oben) wurde der folgende Protest-Leserbrief schließlich doch noch im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht.
Auszug: Unabhängig davon, wie man Sewerings Handlungsweise in Schönbrunn rechtlich oder moralisch bewertet, so ist es der Umgang mit den Opfern und ihren Angehörigen, der zu Beginn der 1990er Jahre, als Sewerings Verwicklung in die NS-`Euthanasie´ einer breiteren Öffentlichkeit bekannt wurde, unangemessen erscheinen musste.
Für Sewering stand damals viel auf dem Spiel, nämlich seine Position als designierter Präsident des Weltärztebundes, auf die er aufgrund internationaler Proteste dann doch verzichten musste. Ein Wort des Bedauerns über das Geschehene wäre zu diesem Zeitpunkt nicht zuviel gewesen.
Quelle: www.aerzteblatt.de/leserbrief zu sewering
Aus dem Archiv (2008) über Ärztemorde-Opfer aus Schönbrunn:
Kommentar: Der Vorgang mag zeigen, dass gerade die entschiedene Gegnerschaft zur ärztlichen Suizid- und Sterbehilfe (und die eindeutig scharfe Abgrenzung gegen jede so genannte aktive Form, wofür gerade auch Hoppe steht), auf mangelnde innere Verarbeitung der Nazi-Geschichte der Medizin hindeuten kann. Allein die (Weiter-)Verwendung des Begriffs Euthanasie (schöner Tod) für die grausamen Patiententötungen (auch durch passives Morden mittels Hungerkost) trug direkt nach 1945 den Keim der Verschleierung, Beschönigung und Verdrängung in sich.
6) In eigener Sache – Ankündigung
Im Patientenverfügung-newsletter voraussichtlich Ende der nächsten Woche werden wir einen neu entwickelten Leitfaden zur Ermittlung des Patientenwillens bei Einwilligungsunfähigkeit vorstellen. Er ist im BECK-Verlag erschienen. Der Verlag hat uns exklusiv eine Lizenz erteilt, das dort abgedruckte Kernstück, einen für die Praxis sehr hilfreichen mehrseitigen Bogen, unseren Leser/innen und Nutzer/innen zur Verfügung zu stellen. Eine Verlinkung anderer Organisationen ist vom Verlag ausdrücklich untersagt.
Wir freuen uns über Wertschätzung in der Fachwelt ebenso wie über Interesse (und engagierte Zuarbeit) auch unserer viele (Laien-)Leser/innen. Wir sind für die mögliche Nutzung und Weitergabe von ausgesuchten Meldungen dankbar. Allerdings ist dies mit zunehmendem Arbeitsaufwand verbunden, der nicht mehr so nebenbei erledigt werden kann.
Es würde uns sehr motivieren, diesen für eine schneller wachsende Zahl von Abonnenten zu erbringen. Wir bitten deshalb zufriedene Patientenverfügung-newsletter-Abonnenten, andere Interessenten auf diesen unseren kostenfreien Service hinzuweisen.
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