Ärztekammerpräsident Hoppe warnt vor indirekter Sterbehilfe über Schmerzmittel
Bericht “Patientenautonomie am Lebensende”: Hoppe warnt vor indirekter Sterbehilfe
Quelle: Ärztezeitung online vom 11.06.
BERLIN. Vor einer “indirekten Sterbehilfe über Schmerzmittel” hat der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, nach der Übergabe des Abschlussberichts “Patientenautonomie am Lebensende” gewarnt. Der Bericht war von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in Auftrag gegeben worden.
Die entsprechende Arbeitsgruppe hatte in dem Bericht unter anderem vorgeschlagen, passive und indirekte Sterbehilfe straffrei zu stellen, wenn dies dem ausdrücklichen oder dem mutmaßlichen Patientenwillen entspreche. Auch eine Schmerzbehandlung unter Inkaufnahme des Todes solle nicht strafbar sein.
Man müsse sich “sehr gut überlegen, ob man an den Strafrechtsparagrafen geht”, erklärte dazu der BÄK-Präsident gegenüber dem “Berliner Tagesspiegel” vom 11. Juni. Wenn man indirekte Sterbehilfe über Schmerzmittel erlaube, öffne man “Tür und Tor für die verbotene Tötung auf Verlangen”. Auch Wachkoma-Patienten könne man nicht einfach sterben lassen, indem man ihnen den mutmaßlichen Willen zum Tod unterstelle.
“Wir Ärzte gehen davon aus, dass auch diese Menschen leben wollen”, sagte Hoppe. Die Empfehlungen zur passiven und indirekten Sterbehilfe würden geradezu zum Missbrauch einladen. “Wir möchten aber nicht, dass das Strafrecht Menschen unterstützt, die lästige Verwandte loswerden wollen”, erklärte der Ärztepräsident./EB
Aus: DIE WELT vom 14.06. (von: Guido Heinen) “Eine Beratungspflicht zur Patientenverfügung ist nötig
Palliativmediziner Eberhard Klaschik: Skepsis bei Reform zur Sterbehilfe Mündliche Äußerungen können leicht verändert werden
Bonn Verhelfen mehr Patientenrechte zu einem würdigeren Sterben? Professor Eberhard Klaschik, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin und Chefarzt am Malteser-Krankenhaus Bonn, ist skeptisch. Mit Klaschik sprach Guido Heinen.
DIE WELT: Bundesjustizministerin Zypries will die Patientenverfügung stärken und so zusätzlich Rechtssicherheit fördern
Eberhard Klaschik: Grundsätzlich begrüße ich Patientenverfügungen. Sie können in Grenzsituationen sehr hilfreich sein. Aber sie können auch hinderlich sein, weil sie vielleicht schwierig zu interpretieren sind. Dann fragen wir uns, was ist der damalige oder der aktuelle Wille des Patienten? Ich habe allerdings den Eindruck, dass gegenwärtig der Patientenwille auf eine Art und Weise gestärkt wird, die das ärztliche Ethos, etwa die Fürsorgepflicht, wie etwas Schädliches aussehen lässt. In Reaktion auf eine frühere paternalistische Einstellung, die ich so natürlich auch nicht trage, wird derzeit das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Wenn der Patientenwille gerade in Grenzsituationen absolut gesetzt wird, hat das schwere Auswirkungen auf das Arztbild.
DIE WELT: Sind Laien nicht überfordert, wenn sie Jahre zuvor verfügen sollen, was später einmal in einer kaum vorhersehbaren Situation mit ihnen geschehen soll?
Klaschik: Es ist keine Frage, dass Menschen sich eine sinnvolle Chance zum Leben verbauen können, wenn sie frühzeitig Dinge festlegen oder ausschließen. Das müssen auch alle Patienten wissen, die eine Verfügung schreiben. Deshalb müsste eigentlich eine Pflicht zur ausführlichen Beratung bestehen, die die Tragweite deutlich macht. Derzeit wird es dem Patienten aber sehr leicht gemacht, Patientenverfügungen zu erstellen, sei es schriftlich oder mündlich.
DIE WELT: Sind die Grundlagen einer zivilrechtlichen Vereinbarung, die ja auch mündlich erfolgen kann, hier ausreichend?
Klaschik: Wenn wir eine so weit reichende Entscheidung haben wie eine Patientenverfügung, muss sie schon schriftlich vorliegen, damit überhaupt echte Verbindlichkeit entstehen und sie weiter reichen kann. Es wird problematisch, wenn ein Arzt den vermuteten Willen eines Patienten aus mündlichen Äußerungen gegenüber Verwandten und Freunde herleiten soll. Es gibt zahllose Beispiele, wie mündliche Äußerungen durch Hörensagen und Weitergabe verändert werden.
DIE WELT: Die letzte Zeit im Leben gehen zumeist Patient und Arzt gemeinsam. Belastet die starke Betonung der angeblichen Autonomie deren Verhältnis?
Klaschik: Es gibt eine Tendenz, nach der der Arzt zum Vollstrecker bestimmter Wünsche wird. Ein gutes, wirklich kommunikatives Arzt-Patienten-Verhältnis droht dann zu verschwinden.
DIE WELT: Es wird vorgeschlagen, im Strafgesetzbuch die so genannte indirekte Sterbehilfe straffrei zu stellen, also das Sterben lassen von schwer Kranken, bevor überhaupt ein Sterbeprozess eingesetzt hat
Klaschik: Dies sehe ich sehr kritisch. Bisher galt als passive Sterbehilfe, einen Menschen sterben zu lassen, bei dem der Sterbeprozess unwiderruflich eingesetzt hat. Dieser neue Vorstoß umfasst jedoch eine völlig neue Definition von passiver Sterbehilfe, die ich so nicht mittragen kann.