Ärzteumfrage: Jeder dritte kann sich Suizidbeihilfe vorstellen
Bundesärztekammer (BÄK) hielt Ärzte-Umfrage zur Sterbehilfe monatelang unter Verschluss
Die Ergebnisse einer von der BÄK in Auftrag gegebenen Studie des Allensbach-Instituts liegen der Kammer bereits seit September 2009 vor doch erst jetzt werden sie bekannt. Verständlich, denn was die 527 repräsentativ ausgewählten Ärzte und Ärztinnen geantwortet haben, hat Sprengkraft:
Mehr als jede/r Dritte kann sich vorstellen, einem Patienten beim Suizid zu helfen (wobei eine Zusammenarbeit mit Laien-Sterbehilfevereinen abgelehnt wird). Für jeden vierten käme sogar aktive Sterbehilfe infrage!
Bisher hieß es bei der Bundesärztekammer immer, Mediziner in Deutschland wollten keinesfalls an einer absichtlichen Leidensverkürzung mitwirken und auch die Suizidbeihilfe sei – wenngleich nicht strafrechtlich verboten – so doch “unethisch” und ein Verstoß gegen das ärztliche Berufsrecht.
Prof. Hoppe bleibe bei seinem bekannten Kurs, sich je nach Publikum mal so und mal so zu äußern: Siehe:
Bundesärztekammerpräsident Hoppe: Verständnis für Suizidbeihilfe – mit Berufsethos vereinbar
Bundesärztekammerpräsident Hoppe: kein Verständnis für Suzidbeihilfe – mit Berufsethos nicht vereinbar
Mit Protestschild Sterben-Lassen im Hospiz eingefordert
Ein nicht mehr ansprechbarer Patient (68), bei dem vor ca. 25 Jahren die Erbkrankheit Chorea Huntington ausgebrochen ist, liegt seit 18 Monaten (!) in einem Hospiz in Geldern und wird dort künstlich ernährt. Ehefrau und Sohn haben nun Hausverbot erhalten – sie hatte den Ernährungsschlauch durchgeschnitten (der aber sofort wieder erneuert wurde). Der Beschluss des BGH vom 25. Juni war dazu nach Aussage von Sohn Ralf der Auslöser. Der Ehefrau wurde daraufhin die Gesundheitsfürsorge entzogen und einem Anwalt übertragen. Sohn Ralf Umbreit protestiert nun täglich mit einem selbstgeschriebenen Pappschild (siehe Foto) für das Sterben-Lassen seines Vaters.
Das Hospiz “Haus Brücke Friedel” ist in Aufruhr, die Leiterin Karla Paternus fürchtet um das christlich-friedliche Image ihres Hauses und hat sich Rechtsbeistand genommen. Ihr RA Robert Pesch zeigte die Familie Umbreit an.
Quelle mit Foto des vor dem Hospiz protestierenden Sohnes
Das Krankheitsbild Huntington / Kommentar
Gita Neumann von der Zentralstelle Patientenverfügung hat in den letzten Wochen Einblick in das Schicksal von mehreren Huntington-Patienten und ihren Familien erhalten.
“Seitdem wir eine spezielle Patientenverfügung für einen Patienten mit Huntington erstellt haben, der sich damit erstmalig mit seinen Wünschen und Ängsten voll verstanden fühlte, melden sich nach und nach weitere Mitglieder der Selbsthilfegruppe DHH (Deutsche Huntington-Hilfe) bei uns. In der Anfangsphase der Erkrankung steht i.d.R. ein Suizidversuch meist sehr drastischer und sozial nicht vermittelbarer Art.
Die Symptome dieser Krankheit (früher erblicher Veitstanz genannt – typisch ist unkoordinierter massiver Bewegungsdrang, oft verbunden mit lautem stundenlangen Schreien, ohne dass Schmerzen empfunden werden) in psychischer, intellektueller, sozialer und und körperlicher Hinsicht verschlimmern sich stetig. Der Verlauf ist aber nicht tödlich. Es handelt sich um eine grausame Krankheit, bei der es so gut wie keine Therapiemöglichkeit gibt.
Der hier geschilderte eineinhalbjährige Aufenthalt im Hospiz mag diesem aus Finanzierungsengpässen helfen, entspricht aber nicht den Richtlinien, insofern Hospizplätze ja ausschließlich für Menschen da sind, die in absehbarer Zeit dort sterben. Auch der Verlauf – der Patient liegt ja wohl weitgehend bewußtlos im Bett – ist untypisch oder es ist eine zusätzliche Komplikation (Wachkoma?) hinzugetreten. Huntington-Patienten sterben meist im Pflegeheim an Verschlucken.
Das Thema “Humanes Sterben” und auf den Krankheitsverlauf bezogenen Patientenverfügung werden jetzt langsam auch von und für Patienten mit Huntington in deren SHG offen angesprochen – ein Anliegen, welches ich mit persönlichem Engagement unterstütze, seitdem ich das Elend der Patienten und ihrer Familien näher kennengelernt habe. Die Patienen verändern ihre Persönlichkeit, werden extrem misstrauisch und isolieren sich. Im Verhältnis von 50:50 sind die Kinder der Erkrankten ebenfalls betroffen – die Angst vor dem Zeitpunkt des Ausbruchs ist natürlich gewaltig.”