Ärztin findet Unterstützung und geht vor Gericht
Sterbehilfe-Vorwurf: Ärztin geht vor Gericht
Ärztekammer Niedersachsen und Paracelsusklinik unterstützen die Internistin Mechthild Bach
HANNOVER (cben). Die Langenhagener Internistin Mechthild Bach, der wegen des Verdachts auf Sterbehilfe die Approbation entzogen worden ist, will sich nun gerichtlich wehren.
Am 30. September hat ihr Anwalt Klaus Ulsenheimer aus München beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg Beschwerde eingelegt gegen das hannoversche Verwaltungsgericht. Es hatte das Berufsverbot bestätigt. Unterdessen ermittelt auf Anzeige der AOK die hannoversche Staatsanwaltschaft: ‘Es besteht aber nicht mehr als ein Anfangsverdacht,’ sagte Oberstaatsanwalt Thomas Klinge.
Die Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) stellte sich vor die Internistin.’ Dass Frau Bach die Berufsausübung verboten wurde, ist harter Tobak’, sagte ÄKN-Sprecher Rolf Heyde, ‘wir bezweifeln, dass in diese Entscheidung genug ärztlicher Sachverstand eingeflossen ist.’
Damit dürfte sich der Wind einer spektakulären Vorverurteilung in der Öffentlichkeit endlich gedreht haben. Am Wochenende erst hatte der Humanistische Verband Deutschlands als bisher einzige Organisation die Ärztin eindeutig verteidigt und in Schutz genommen. (siehe Stellungnahme des HVD im Newsletter patientenverfuegung.de vom 12.10.2003)