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Ärztlich assistierter Suzid entzweit Deutschen Ethikrat

6. Feb 2009

Der Deutsche Ethikrat hat in seiner öffentlichen Plenarsitzung am 22. Januar ethische Positionen zur Selbsttötung erörtert:

Die moderne Medizin sei heute in der Lage, das Leben deutlich zu verlängern. Dadurch wächse aber das Risiko von langem Siechtum und quälendem Sterben. Dies fordert die Gesellschaft heraus, sich mit den Umständen des Sterbens immer wieder auseinanderzusetzen, die Möglichkeiten der menschlichen Sterbebegleitung und der palliativen Versorgung auszuschöpfen, aber auch Themen wie Suizid, Beihilfe zum Suizid und Sterbehilfe als letzten Ausweg aus einer für den Betroffenen unerträglichen Leidenssituation nicht zu übergehen.

Zusammenfassung von Anno Fricke:

"Der Deutsche Ethikrat ringt um eine Position zur ärztlich assistierten Selbsttötung. Dazu will er in ein intensiveres Gespräch mit der Ärzteschaft eintreten.

Dies wurde bei der jüngsten Sitzung des Gremiums in Berlin deutlich. Für die Bundesärztekammer (BÄK) ist klar: ‘Die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung eines Patienten widerspricht dem ärztlichen Ethos!’

Gegen eine solch strikte Ablehnung ärztlicher Beihilfe wandte sich die Münsteraner Medizinethikerin Professor Bettina Schöne-Seifert. Fünf Prozent der Patienten könne die Palliativmedizin ihre Schmerzen nicht nehmen. Es sei nicht zu begründen, diese Menschen vom Suizid abzuhalten. Die ärztliche Hilfe bei der Selbsttötung müsse daher enttabuisiert und vor allem mitdiskutiert werden. Dieser Meinung schloss sich auch Professor Jochen Taupitz, Rechtswissenschaftler aus Mannheim, an: "Wenn sich die Ärzte verweigern, treten andere Sterbehelfer auf den Plan." Das ärztliche Ethos sei auch nicht daran zerbrochen, dass Ärzte Abtreibungen anbieten.

Beihilfe zum Suizid als Akt christlicher Barmherzigkeit?

Die moderne Medizin mit ihren technischen Möglichkeiten verlängert das Leben, schafft damit aber auch Siechtum und Multimorbidität. "Die Pflicht zur Abwendung des Todes kann man nicht aufrecht erhalten, wenn der Sterbende klar den Willen zum Sterben äußert", sagte der Vorsitzende des Ethikrates, Professor Edzard Schmidt-Jortzig. Das bedeute aber keinesfalls, das fundamentale Fremdtötungsverbot aufzugeben. … "Straucheln und unsicher werden" könne aber selbst der Jurist bei der Beihilfe zum Suizid. Eine Strafverfolgung sollte ultima ratio bleiben, sagte Schmidt-Jortzig. Er argumentierte mit dem Barmherzigkeitsgebot des Christentums. … Werde der Sterbewunsch nicht einfach hingenommen und sei die Grenze zur Tötung auf Verlangen klar gezogen, dann könne er sich die Beihilfe auch in organisierter, nicht aber erwerbsmäßiger Form wie bei der Schweizer Sterbehilfeorganisation Dignitas oder dem Roger-Kusch-Sterbehilfeverein vorstellen. …

"Kann der einzelne Arzt das aushalten, tödliche Medikamente zu verordnen und gleichzeitig in der Pflicht zu sein, Leben zu erhalten?", wollte der Psychologe Michael Wunder wissen. Schließlich bewirke jede dieser Taten etwas im Helfer. … Schließlich müsse letztendlich immer der Arzt feststellen, ob ein sterbewilliger Patient freiverantwortlich handele. "Was tun wir den Gesundheitsberufen an, wenn wir das weiterdenken?"

Der Staat sei verpflichtet, die Selbsttötung mit einem starken sozialen Tabu zu bannen, ergänzte der Freiburger Theologieprofessor Eberhard Schockenhoff. Befürworter des Rechts auf Suizid könne man genau auf dem Höhepunkt ihrer Argumentation angreifen, nämlich bei dem absolut ausgelegten Begriff des Selbstbestimmungsrechtes. …

Die Zahl der Suizide insgesamt geht zurück, berichtete der Immunologe Professor Frank Emmrich. 1998 nahmen sich 11 500 Menschen in Deutschland das Leben, 2007 waren es 9402 Menschen. Ein etwas anderes Bild ergibt sich, betrachtet man nur die über 65-Jährigen. Dann steigt die Rate der Suizide in den vergangenen zehn Jahren leicht an. 1998 töteten sich 3311 über 65-Jährige, 2007 waren es 3384."

Quelle: http://www.aerztezeitung.de