Aerztliche Leistung zur PV soll bis zu 235 Euro kosten
Der NAV-Virchow-Bund, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, empfiehlt folgendes Vorgehen:
“In einem ersten Gespräch, für das etwa 45 Minuten einkalkuliert werden müssen, wird ein Entwurf der Patientenverfügung erstellt, den der Patient mit nach Hause nimmt, um ihn noch einmal zu überdenken oder mit Angehörigen diskutieren zu können. In einem zweiten Gespräch von ca. 30 – 45 Minuten kann dann die Endfassung dokumentiert werden. …
Der beratende Arzt würde … Gesamtkosten in Höhe von bis zu 235,95 Euro dem Patienten in Rechnung stellen, dem Zeitaufwand und der Verantwortung angemessen.”
Zu den Positionen im Einzelnen (nach Gebührenordnung für Ärzte) siehe Quelle:
http://www.verbaende.com/News.php4?m=63285
Das sieht Bundesärtzekammer Prof. Hoppe allerdings ganz anders – hier seine Kritik.
Kommentar vom 13.8. in focus online