Allgemeines Suizidhilfeverbot auf der Kippe – Berliner Verwaltungsgerichtsentscheid von heute
Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Entscheid von heute, 30.3.2012, das generelle Suizidhilfeverbot für Ärzte durch eine Landesärztekammer für unzulässig erklärt. Der Fall eines Arztes, der vor dem Verwaltungsgericht Berlin die genannte Ausnahmeregelung erstritt, wurde von Rechtsanwalt Dieter Gräfe von der Anwaltskanzlei Wollmann & Partner vertreten.
Gegen den betroffenen Arzt hatte die Berliner Ärztekammer wegen Suizidhilfeaktivitäten Sanktionen (Verbot) verhängen wollen, wogegen er beim Verwaltungsgericht (Aktenzeichen VG 9 K 63.09) nunmehr erfolgreich Einspruch erhob.