Arbeitsgruppe ‘Patientenautonomie am Lebensende’ vom BMJ eingesetzt
Die Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries, hat heute die Mitglieder der Arbeitsgruppe “Patientenautonomie am Lebensende” zu ihrer konstituierenden Sitzung im Bundesjustizministerium begrüßt. Die Arbeitsgruppe befasst sich im Auftrag der Bundesjustizministerin mit Fragen der Verbindlichkeit und der Reichweite von Patientenverfügungen. Sie wird bis zum Frühsommer 2004 einen Abschlussbericht, verbunden mit Eckpunkten für die Abfassung einer Patientenverfügung, erarbeiten und gegebenenfalls Empfehlungen unterbreiten, ob und in welchem Umfang gesetzliche Regelungen wünschenswert sein könnten.
“Jeder Mensch hat das Recht, eigenverantwortlich darüber zu entscheiden, ob für ihn im Notfall lebensverlängernde Maßnahmen eingeleitet werden sollen oder nicht. Wenn jemand seinen Willen schriftlich in einer Patientenverfügung festlegt, muss er die Gewissheit haben, dass diesem Willen auch dann entsprochen wird, wenn er selbst nicht mehr bei Bewusstsein ist. Viele Menschen sind aber unsicher, wie eine Patientenverfügung abgefasst sein muss, damit sie im Ernstfall auch rechtlich bindend ist. Gleichzeitig haben die Ärzte ein berechtigtes Interesse an der Verbindlichkeit der Erklärung. Für sie muss klar und eindeutig sein, wann sie lebensverlängernde Maßnahmen unterlassen können, ohne strafrechtliche Konsequenzen zu befürchten. Ich habe deshalb die Arbeitsgruppe gebeten zu prüfen, was unternommen werden muss, um Patienten, Ärzten und Betreuern bestmögliche Rechtssicherheit zu geben”, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in Berlin.
Zum Arbeitsauftrag der Arbeitsgruppe gehört deshalb zu klären,
wie die Beachtung der Patientenautonomie am Lebensende bei einwilligungsfähigen und einwilligungsunfähigen Patienten sichergestellt wird,
welche Kriterien bei der Erstellung einer Patientenverfügung beachtet werden müssen und
ob und welche gesetzlichen Regelungen ggf. zur Sicherung der Patientenautonomie wünschenswert sind.
Der Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof a. D. Klaus Kutzer leitet die interdisziplinär zusammengesetzte Arbeitsgruppe. Die Justiz- und die Gesundheitsministerkonferenz der Länder entsenden je zwei Mitglieder. Hinzu kommen Interessenvertreter der Patienten (Humanistischer Verband Deutschlands und Verbraucherzentrale), der Wohlfahrtspflege, der Hospizbewegung (Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz), der Vormundschaftsrichter, der Ärzteschaft, ein Medizinethiker und je ein Vertreter der beiden großen deutschen Kirchen.
Dazu heißt es in der BMJ-Presseerklärung weiter: “Um eine effiziente Arbeit der Arbeitsgruppe sicherzustellen, war es notwendig die Zahl der Teilnehmer zu begrenzen. Die Arbeitsgruppe repräsentiert in ihrer Zusammensetzung alle mit diesem Themenkreis befassten Interessen. Für die Auswahl innerhalb der jeweiligen Interessengruppen war maßgebliches Auswahlkriterium der Grad an Repräsentanz der einzelnen Organisation.” (Presseerklärung des BMJ siehe auf der Homepage www.bundesjustizministerium.de)
Hintergrund: Im Vorfeld hatte die Deutsche Hospiz Stiftung (Dortmund nicht zu verwechseln mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz) eine Presseerklärung mit dem Titel verfasst: “Bundesjustizministerin Zypries schließt Anwalt der Sterbenden und Schwerstkranken aus Befürworter aktiver Sterbehelfer arbeiten an Arbeitsgruppe Patientenverfügung mit”
Die Deutsche Hospiz Stiftung (DHS) reagierte darin “mit Empörung auf die Entscheidung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die einzige Patientenschutzorganisation der Schwerstkranken und Sterbenden nicht an der Arbeitsgruppe Patientenverfügungen zu beteiligen” sie meint damit sich selbst.
Stattdessen würden “Befürworter von aktiver Sterbehilfe einbezogen werden” sie meint damit nach eigenem Bekunden den Humanistischen Verband Deutschlands.
Die Vertreterin des Humanistischen Verbandes in der AG, Gita Neumann, gab bekannt: “Wir treten in der AG als Interessenvertreter für das Selbstbestimmungsrecht von Patienten auf. Als Leiterin der Zentralstelle des HVD werde ich gestalterisch daran mitwirken, dass es möglichst zu einem konsens- und tragfähigen Abschlussbericht kommt. Und zwar v. a. im Interesse derjenigen, die ihre Patientenverfügung bei uns in Verwahrung geben, sich von uns beraten oder eine Patientenverfügung abfassen lassen. Ziel des Humanistischen Verbandes ist darüber hinaus, eine gesetzliche Regelung des gesamten Komplexes Patientenautonomie und Sterbehilfe auf den Weg zu bringen.”
Der Humanistische Verband hat seit vielen Jahren Qualitätskriterien zur individuellen Abfassung von praxistauglichen Patientenverfügungen entwickelt.