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ARD korrigiert Fehler – aber hat mangelhaftes Beschwerdemanagement

26. Nov 2012

ARD korrigiert Fehler und gibt Kritikern Recht

Als ganz neue Dimension der Verdummung von Volk und somit auch Politik” hatten wir am Dienstag in unserem Patientenverfügung-newsletter die Erläuterungen zur Sterbehilfe auf der Homepage zur ARD-Themenwoche bezeichnet. Dies hat das humanistische Online-Magazin diesseits aufgegriffen und von einer befremdlichen” Auslegung des Bildungsauftrags der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalt gesprochen. Statt seriös aufzuklären, hätte sich die ARD in fehlerhaften Darstellungen verstiegen. Der medizinethische Experte PD Dr. Meinolfus Strätling, der als Mitglied im HVD diesen in der Vergangenheit immer wieder fachlich beraten hatte, wendete sich zeitgleich in einem persönlichen Beschwerdebrief an den Sender.

Unsere Kritik betraf vor allem die Gleichsetzung von Töten und Sterben-Lassen auf Verlangen des Patienten (beides sollte laut ARD-Text gleichermaßen in Deutschland verboten sein). Sie hat die Verantwortlichen der ARD veranlasst, die betreffenden Passagen noch einmal prüfen [zu] lassen”, wie es in der E-Mail eines der im Impressum der ARD-Internetseite genannten Autoren heißt. Dabei räumt er irreführende” und fehlerhafte Informationen im sogenannten Einleitungsteaser zu Leben mit dem Tod ein und schreibt:

In der Tat fehlte in dem Einleitungsteaser zum Thema ein Satz, der den Unterschied zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe verdeutlicht. Der anschließende Hinweis auf das Verbot war damit irreführend. Wir haben den Satz gestrichen.

Ebenfalls kritisiert hatten wir die Falschbehauptung, anders als Deutschland dürften in Finnland, Frankreich und Ungarn Ärzte Hilfe zum Sterben leisten. Auch hier räumt die ARD in genannten E-Mail ein, dass dies nicht korrekt gewesen sei:

“Die Länder Finnland, Ungarn und Frankreich haben wir gestrichen. Sie haben Recht, die Regelungen dort sind nicht – wie in dem Satz nahegelegt – mit den Regelungen in der Schweiz, Niederlanden, Belgien und Luxemburg vergleichbar.”

Mehr und eine Gegenüberstellung der alten und der neuen Seite hier:

http://www.diesseits.de/perspektiven/saekulare-gesellschaft/1353625200/ard-korrigiert-sterbehilfe-informationen-nach-diessei

 

Mangelhaftes Beschwerdemanagement – wo bleibt der Faktenscheck?

So weit so gut. Wäre da nicht der sehr ärgerliche O8/15 Pauschalbrief, den Dr. Strätling auf seine (inhaltlich gleichlautende) Beschwerde bei der ARD erhalten hat. Darin schreibt ihm eine Dame von der Zuschauerredaktion im Namen der  ARD-Programmdirektion. Offensichtlich geht diese Dame ohne Kenntnisnahme der Beschwerde davon aus, ein “nerviger”, jedenfalls keinesfalls ernstzunehmender Zuschauer fühle sich mit seiner Ansicht mal wieder unterpräsentiert. Dann bekommt man halt so ein Antwortschreiben  von der ARD (Hervorhebungen durch Patientenverfügung-newsletter): 

>>Sehr geehrter Herr Stratling,

vielen Dank für Ihre e-mail und Ihr Interesse am Ersten Deutschen Fernsehen. Wir bedauern Ihre Kritik am Kommunikationskonzept und den Beiträgen der ARD-Themenwoche “Leben mit dem Tod”. Wie bei allen anderen Themen auch, können wir Ihnen im Fall der Themenwoche versichern, dass sich die Reporter und Redakteure der ARD immer bemühen möglichst gute journalistische Arbeit zu leisten und alle Aspekte des behandelten Themas angemessen zu beleuchten. Dazu gehört auch, Betroffene beider Seiten ausreichend zu Wort kommen zu lassen.
Bei ihrer Arbeit verfolgen die Journalisten der ARD als oberstes Ziel, gründlich zu recherchieren, Fakten zu erhärten und sie verständlich darzustellen. Bei der Auswahl der Themen orientieren sich die Redaktionen an journalistischen Nachrichtenkriterien wie Wichtigkeit und Konfliktpotential.
Keinesfalls ist das Erste Deutsche Fernsehen einer politischen Instanz, Partei oder sonstigen Interessengruppen in besonderer Weise verpflichtet. Das öffentlich-rechtliche ARD-Gemeinschaftsprogramm wird aus Rundfunkgebühren finanziert und arbeitet frei von staatlicher Einflussnahme. In den Kontrollgremien der Landesrundfunkanstalten achten Vertreter aller gesellschaftlichen Gruppen darauf, dass journalistische und ethische Standards eingehalten werden.

Mit freundlichen Grüßen

….. (Name)
Erstes Deutsches Fernsehen
Programmdirektion
Zuschauerredaktion Das Erste
Postfach 200665
80006 München
Tel +49 89 5900 3344
Fax +49 89 5900 4070
E-Mail: Info@DasErste.de
www.DasErste.de <<

Den Namen der Mitarbeiterin von der ARD-Zuschauerredaktion haben wir hier aus Datenschutzgründen gelöscht. Wir hoffen, dass Dr. Strätling sich nun darüber beschwert, so aufgrund seiner inhaltlichen Sachkritik abgefertigt zu werden. Es wäre wünschenswert, wenn diese Angelegenheit noch einmal auf eine höhere Stufe des ARD-Beschwerdemanagements gehoben wird.