Assistierter Suizid – ein verlässlicher Handlungsrahmen ist erforderlich
Im Februar hat das Bundesverfassungsgericht ein Grundrecht auf Hilfe zur Selbsttötung bestätigt, welches in der Praxis auch zu gewährleisten sein müsse. Ohne entsprechende Regelungen stoßen bei der möglichen Inanspruchnahme von assistiertem Suizid allerdings viele verzweifelt Hilfesuchende weiterhin auf schier unüberwindliche Hürden. Um verfassungskonforme Initiativen politisch auf den Weg zu bringen, hat der Humanistische Verband Deutschlands – Bundesverband ein “Suizidhilfekonflikt-Gesetz” vorgeschlagen.
Lesen Sie hier die Pressemitteilung des Humansitischen Verbandes Deutschland-Bundesverband