Attacken gegen Schmerztherapie indirekte aktive Tötung? Zuletzt vom 26.04.2006
Schmerzexperte: Todesfälle durch Schmerzpflaster auch in Deutschland
” es guckt nur keiner hin”
Siehe:
Die neue Epoche
Hysterische Attacken gegen Schmerztherapie- gute und böse aktive (indirekte) Sterbehilfe?
Schmerztherapie mit Morphin oder anderen wirksamen Medikamenten sieht sich unverhofft von verschiedenen Seiten schweren Angriffen ausgesetzt. Dies zeigt der tragische Fall einer Straubinger Krankenschwester, die Morphingaben eigenmächtig (teils minimal) erhöhte, um das Leiden ihr anvertrauter Schwerstkranken zu lindern in Abwesenheit eines Arztes. Aktive (indirekte) Sterbehilfe oder auch vorsätzlich Patiententötungen, also Mord, lauteten die Vorwürfe. Unstrittig kann auch mit einer Überdosierung Morphin getötet werden. Daraus macht die DGHS (Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben) in einer Presseerklärung vom 21.03.2006 die Überschrift:
“Schmerzmittel sind also doch Mittel der aktiven direkten Sterbehilfe”
“(dgpd Augsburg) Nicht dass die Krankenschwester vor dem Regensburger Landgericht leugnet, Patienten mit Morphin-Überdosen “umgebracht” zu haben, ist überraschend (vgl. Bericht “Der Todesengel’ leugnet”, Augsburger Allgemeine 21.03.2006), sondern dass auch in diesen Fällen des Straubinger Elisabeth-Klinikums die Berichterstattung der Medien erneut einen offenkundigen Gesamtzusammenhang grundsätzlich verdrängt:
Schmerzmittel für aktive indirekte und aktive direkte Sterbehilfe im Gebrauch Ein 58-jähriger Mann, der massive Atembeschwerden hatte, “starb nach der Gabe des starken Schmerzmittels innerhalb von wenigen Minuten”, so das Augsburger Blatt. In einem weiteren Todesfall versucht die Staatsanwaltschaft zu beweisen, dass eine zusätzliche Spritzenpumpe mit Morphin, die das lindernde Mittel gleichmäßig über Stunden abgeben sollte, den Exitus des Patienten verursacht habe.
Diese und andere frühere Gerichtsfälle belegen, dass mit starken Schmerzmitteln getötet werden kann. Unabhängig von der Schuldfrage im Straubinger Fall gilt: Morphine oder andere starke Schmerzmittel wie beispielsweise opioidhaltige Schmerzpflaster eröffnen der Palliativmedizin und Schmerztherapie hervorragende Möglichkeiten der Leidenslinderung, stehen aber einer Giftspritze oder einem Todescocktail in nichts nach, wenn sie Verwendung für die Tötung oder gar Ermordung von Menschen haben sollen.
Zum tragischen Fall der Straubinger Krankenschwester, die 10 Monate lang zu Unrecht wegen Mordverdachts in U-Haft saß und tatsächlich in pflichtwidriger Kompetenzüberschreitung nur der Gabe von nicht tödlichen Morphin-Lösungen überführt werden konnte:
“Brüchige Anklage” mit Foto der Krankenschwester (49), Mutter von zwei Kindern, siehe:
www.donau.de
sowie auch:
“REGENSBURG / STRAUBING. Im Prozess wegen angeblicher Tötung von Patienten des Straubinger Elisabeth-Krankenhauses verurteilte gestern das Landgericht Regensburg eine Krankenschwester wegen unerlaubter Verabreichung von Betäubungsmitteln in drei Fällen, in einem Falle mit versuchter gefährlicher Körperverletzung durch Giftbeibringung, zu einer eineinhalbjährigen Bewährungsstrafe. Nach knapp elf Monaten Untersuchungshaft kam die 49-jährige gestern Abend noch frei
Das Schwurgericht sah in den Fällen einer 92-jährigen Patientin und eines 80-jährigen Schwerkranken jeweils eine pflichtwidrige Kompetenzüberschreitung der Angeklagten erwiesen. Der jeweils gespritzte eine Milliliter Morhin-Perfusorlösung war von der ärztlichen Anordnung nicht gedeckt. Zum Tode oder einer körperlichen Beeinträchtigung konnte die geringe Menge nicht führen, hatte der Gerichtsmediziner ausgeführt.
Tödlich konnte auch die ganze Ampulle Morphin-Sulfat bei einem 58-jährigen Krebspatienten nicht wirken, jedoch die Gesundheit des Mannes zusätzlich schädigen. Ärztlich verordnet war nur die halbe Menge Quelle:
www.donau.de
Noch am 21.03. hatte die BZ gehöhnt:
“Todesengel von Straubing versteckt sich”, siehe: BZ Berlin
Ärzte Zeitung, 26.04.2006 “MÜNCHEN (sto). Für ein Gesetz, das die aktive Sterbehilfe oder die assistierte Selbsttötung erlauben würde, wird es nach Auffassung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) im Bundestag keine politische Mehrheit geben. Derzeit werde im Bundestag auf der Grundlage eines früheren Referentenentwurfs aus ihrem Haus eine gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung und zur Betreuungsvollmacht vorbereitet, berichtete Zypries bei einer Diskussionsveranstaltung der Süddeutschen Zeitung in München.
Die Palliativmedizin könne heute den meisten Menschen helfen, in Würde und friedlich zu sterben, sagte Professor Gian Domenico Borasio, geschäftsführender Vorstand am Interdisziplinären Zentrum für Palliativmedizin am Klinikum der Universität München. Allerdings bestünden nach wie vor in vielerlei Hinsicht bei den Ärzten erhebliche Unsicherheiten über die gegenwärtige rechtliche Situation in Deutschland, so dass oftmals die Möglichkeiten einer modernen Palliativmedizin nicht ausgeschöpft würden.
Zudem trage eine regelrechte “Morphin-Phobie” bei den Ärzten dazu bei, dass Patienten am Ende des Lebens häufig nicht optimal versorgt werden, meinte Borasio. Tatsächlich sei durch eine aktuelle Meta-Analyse inzwischen nachgewiesen, dass eine Schmerztherapie mit Morphin in steigender Dosierung nicht zu einer Verkürzung sondern im Gegenteil sogar zu einer leichten Verlängerung des Lebens führt, berichtete Borasio.” (Hervorhebungen NL Redaktion patientenverfuegung.de, die sich gleichzeitig fragt: Was ist nun richtig, dass man mit Morphium auch töten kann oder dass eine steigende Dosierung sogar zu einer Lebensverlängerung führen kann? Ist es möglich, dass auch die Maxime der Palliativmedizin an fachgerechte Dosierung, die nicht alle Ärzte gleichermaßen beherrschen können, zu deren Verunsicherung beiträgt?).