Auch Hannelore Kohl starb nicht an Schokoladenpudding
1. Kippt Suizidverbot für Ärzte? – Großes Medienecho – Montgomery wiegelt ab
2. Streit um Gesetzentwurf zum Verbot gewerblicher Suizidhilfe
3. Hinweis auf Fernsehfilm an Donnerstag
4. Leichtfertigkeit der Sterbehelfer vom Verein SterbehilfeDeurschland?
5. Raddatz gegen Doppelmoral: Auch Hannelore Kohl starb nicht an Schokoladenpudding
1.) Kippt Suizidverbot für Ärzte ? großes Medienecho
Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Frank Ulrich Montgomery, wiegelt ab: Das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes würde stark überhöht interpretiert. Von Bedeutung sei für ihn auch die Feststellung des Gerichts, dass gewerbsmäßige Sterbehilfe nicht erlaubt sei, vor allem nicht bei Menschen, die sich noch nicht im finalen Sterbeprozess befinden.
Medizinrechtler Taupitz, der dem Deutschen Ethikrat angehört, sagte hingegen, aus seiner Sicht sei die verfasste Ärzteschaft nicht gut beraten, wenn sie das Verbot der Beihilfe zum Suizid standesrechtlich festschreibe. Denn es spreche viel dafür, dass gerade Ärzte diese Aufgabe übernehmen sollten. Obwohl das Berliner Urteil nur in dem konkreten Fall ergangen ist, gehen Juristen davon aus, dass es auch auf die Berufsordnungen der anderen Ärztekammern und die Musterberufsordnung der Bundesärztekammer übertragbar ist.
Der 114. Ärztetag in Kiel hatte vor knapp einem Jahr die einschlägigen Bestimmungen in Paragraf 16 der Musterberufsordnung verschärft.
Quellen:
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/49743
Nach der Erstveröffentlichung Verwaltungsgericht kippt Suizidhilfeverbot für Ärzte in diesem Patientenverfügung-newsletter (unsere Abonnenten können ihn gern weiterempfehlen!) am Freitagabend gab es ab Wochenbeginn ein großes Echo in Zeitungen und Magazinen dazu. Hier nur ein Beispiel mit Foto und Namen des Arztes (wobei auch Berliner Politiker/innen und Prominente gezeigt werden, die sich für humane Sterbehilfe ausgesprochen haben):
berliner-kurier.de/polizei-prozesse/nach-dem-urteil-kippt–jetzt-das-sterbehilfe-verbot
2.) Streit über “gewerbsmäßige” Angebote
Die Suizid-Assistenz auch wenn sie rein kommerziell ausgerichtet wäre – ist in der Bundesrepublik Deutschland nicht verboten. Union und FDP hatten kürzlich im Koalitionsausschuss vereinbart, ein Gesetz zum Verbot “gewerbsmäßiger” Suizid-Beihilfe auf den Weg zu bringen. Würde der Terminus “gewerbsmäßig” auf die landläufige Bedeutung der Gewinnerzielung beschränkt, so wäre zwar künftig die Suizid-Beihilfe aus kommerziellem Interesse verboten – aber die Beihilfe zur Selbsttötung ohne finanzielle Zielsetzung könnte damit faktisch erlaubt sein. Doch es gibt weitere Haken dabei, was zum Streit zwischen Union und FDP geführt hat: Vor allem der niedersächsische Justizminister Bernd Busemann (CDU) will ein Verbot nicht bloß auf kommerzielle Organisationen beschränken. Seine Befürchtung: Leicht lasse sich verschleiern, dass es den Organisationen darum gehe, Geld zu verdienen. Sie setzten einfach hohe Verwaltungskosten und Gehälter an.
Demgegenüber ist die FDP fest entschlossen, Gruppen ohne finanzielle Interessen vom Verbot auszuschließen. Der Bundestagsabgeordnete und Experte für Palliativmedizin, Michael Kauch (FDP) befürchtet, dass eine zu enge gesetzliche Regelung auch Mitarbeiter in der Palliativmedizin oder von Konfliktberatungsstellen in Schwierigkeiten bringen könnte:
“Wir sind als Koalition der Auffassung, dass es ethisch nicht richtig ist, wenn man aus dem Leid von Menschen Profit zieht. Auf der anderen Seite ist die FDP der Auffassung, dass man hier auch verhältnismäßig sein muss und dass man insbesondere Organisationen, die aus altruistischen Motiven den Menschen helfen wollen, nicht mit Strafe bedrohen darf. Wenn jeder, der einen sterbenden Patienten berät und auf die Frage nach assistiertem Suizid nicht gleich die Antwort verweigert, wenn der von Strafe bedroht wäre, dann ist eine offene Beratung nicht möglich.”
Zu welcher Kategorie der Verein SterbehilfeDeutschland von Dr. Roger Kusch oder Dignitas Deutschland gehören, ist unklar.
Erst kürzlich hat SterbehilfeDeutschland das “Weißbuch 2012” veröffentlicht. Von den 27 Menschen im Jahr 2011, denen Kuschs Verein in Deutschland beim Suizid assistiert hat, waren nur wenige unheilbar krank, einige psychisch labil, andere sogar kerngesund.
Siehe: www.dradio.de/dlf/sendungen/tagfuertag
3,) Hinweis auf einen Fernsehfilm am Donnerstag
Die fiktive Handlung spilet in nicht allzu ferner Zukunft: Komm schöner Tod, ZDF, Donnerstag, 5. April, 22.15 Uhr, nach dem Buch Die Erlöser AG von Björn Kern.
Über den Film: badische-zeitung.de/nachrichten/kultur/literatur/der-film-ist-unglaublich-schraeg und sueddeutsche.de/High-End.html
4.) Welt-Redakteur Matthias Kamann greift SterbehilfeDeutschland massiv an. Der Vorwurf: Leichtfertigkeit.
Obwohl oder weil? der Verein SterbehilfeDeutschland öffentlich macht, dass es bei ihm keine einzige Suizidhilfe ohne ein Gutachten (des Psychiaters Dr. Johann-Friedrich Spittler) zur Freiwillensfähigkeit gibt, ist er unter Beschuss geraten. Scharfe Kritik wird von Matthias Kamann in Welt online an dieser Praxis geübt, die in einem jüngst veröffentlichten Weißbuch von Kusch und Spittler detailliert dokumentiert ist. Und das, obwohl Kamann etwa ähnlich wie der Arzt und Autor Dr. de Ridder – zu den leidenschaftlichen Befürwortern der Patientenautonomie gehört, die sich etwa eine Regelung des ärztlichen Suizids wie im US-Bundesstaat Oregon vorstellen können. Offenbar ist diese Position mit einer besonders scharfen Ablehnung von Suizidhilfeorganisationen wie Dignitas oder eben SterbehilfeDeutschland verbunden egal wie diese sich auch entwickelt oder was sie tun.
Kamann fragt sich in seiner Rezension des Weißbuches 2012 von Kusch und Spittler vor allem,
<< ob der unbedingte Wunsch nach Suizidbeihilfe nicht schon beim Gutachter selbst zum erkenntnisleitenden Interesse wurde. So fällt auf, welch große Bedeutung am Ende jedes Gutachtens der entschiedenen Willensäußerung und Selbstbestimmung der Patienten beigemessen wird. >>
Die mögliche Aussicht auf Anerkennung, wenn nun SterbehilfeDeutschland die eigenen Sorgfaltskriterien der Öffentlichkeit zugänglich gemacht hat, ist zumindest bei Kamann genau ins Gegenteil umgeschlagen. Für ihn gibt es nur eine einzige Erkenntnis nach der Lektüre des Weißbuches: Dass es so gerade nicht sein darf.
welt.de/politik/deutschland/Die-Leichtfertigkeit-der-Sterbehelfer-um-Roger-Kusch
Was aber, wenn genau die gleichen Fälle sich im Verborgenen einer länger währenden Arzt-Patient-Beziehung abgespielt hätten? Gäbe es dann auch den Vorwurf der Leichtfertigkeit, den Kamann SuizidhilfeDeutschland gegenüber erhebt? Man wird das Gefühl nicht los, dass es um irgendetwas Anderes, Unausgesprochenes geht. Das kann nach Lage der Dinge eigentlich nur sein: Dass Suizidhilfe von Außenstehenden (Fremden) angeboten wird und nicht, wie es sein sollte, vom Patienten seinem eigenen Arzt gegenüber erbeten wird, der alle bisherigen Behandlungsbemühungen seit langem kennt und nun seinem Gewissen zu folgen hätte. Fremdgutachten mal abgesehen von damit verbundenen Honorarfrage wird demgegenüber immer etwas Unbehagliches anhaften, selbst wenn es ein Zweitgutachten geben sollte. Insofern geht es wohl weniger um (noch strengere) Sorgfaltsmaßstäbe oder rationale Nachvollziehbarkeit, sondern um Gefühle, Intuitionen oder Sympathien, welche über Akzeptanz oder Nicht-Akzeptanz einer Suizidhilfe entscheiden. Vor allem aber: Um einzelne Gewissensentscheidungen, Verantwortung und Vertrauen zwischen Menschen, die vorher schon einen längeren Weg miteinander gegangen sind. In einem Gutachten sollte jedenfalls nicht die Entschiedenheit, mit dem die Suizidhilfeforderung vorgetragen wird, zum herausragenden Kriterium werden, einem Menschen dazu Hilfe anzubieten. Ein anderer Missstand, den leider selbst Kamann nicht zur Kenntnis nimmt, liegt bei den beiden genannten Suizidhilfeorganisationen im folgenden: Keine bietet auch nur annähernd akzeptable Patientenverfügungen an, die etwas die mögliche passive Sterbehilfe als vorrangigen Schritt auszuschöpfen hätten. Einem Empörungsduktus unterliegend schießt Kamann selbst übers Ziel hinaus.
5,) Entgegnung auf Kamann. Von Fritz J. Raddatz
Aus einer Entgegnung von Fritz J. Raddatz auf den Artikel “Die Leichtfertigkeit der Sterbehelfer” des von ihm ansonsten geschätzten Kollegen Matthias Kamann:
Er ist nicht nur leichthin gedacht – also oberflächlich -, sondern seinerseits leichtfertig; zu Teilen denunziatorisch Die auch von Matthias Kamann vorgeführte, ja anempfohlene Doppelmoral ist zutiefst verstörend. Als der bedeutende Literaturwissenschaftler Hans Mayer mit dem Satz “Es ist genug” beschloss zu sterben, wurde ihm – er verweigerte Nahrung und Flüssigkeit – selbstverständlich geholfen; alle Eingeweihten wissen, wer ihm nobel zur Seite stand. Auch Hannelore Kohl starb nicht an Schokoladenpudding – vermutlich hatte auch sie einen “Sterbehelfer”, der ihr die Präparate besorgte und sie einwies, wie sie das tödliche Mittel per Strohhalm zu sich nehmen musste. All diesen, von mir ob ihres letzten Mutes bewunderten Menschen zollte die Öffentlichkeit verdienten Respekt. Als der dieser Tage anlässlich seines 85. Geburtstags zu Recht hochgepriesene Martin Walser jüngst öffentlich eingestand, er werde sich “wenn es so weit ist, in Zürich einen anständigen Tod besorgen” (recte: kaufen) – da erhob sich keineswegs ein Sturm der Entrüstung.
Da haben wir also nicht nur eine Zweiklassenmedizin, sondern sollen uns offenbar an einen Zweiklassentod gewöhnen. Der Millionär von Brauchitsch “darf” sich in der Schweiz sein freiwilliges Ende “kaufen” wie die “Bundesliga-Legende” Timo Konietzka; diese Sterbehilfe wird – bedauernd – akzeptiert. Es gilt offensichtlich eine stillschweigende gesellschaftliche Übereinkunft. Aber muss man ein reicher Industrieller, ein bekannter Fußballsportler, eine Politikergattin, ein berühmter Schriftsteller sein, um die ansonsten inkriminierte aktive Sterbehilfe in Anspruch nehmen zu dürfen? Die dürfen – sie müssen nicht Aids noch Krebs noch multiple Sklerose haben – nach freiem Entschluss ihrem Leben ein Ende setzen? Und der Briefträger, der Kfz-Schlosser, der Maurer – die haben sich gefälligst von der Brücke zu stürzen?
Wer bestimmt da, was jemand wann und auf welche Weise “darf”? Der Staat? Ich spreche dem Staat rundweg jegliches Recht dazu ab. Ich bin niemandes Eigentum. Der Staat hat mir mein Leben nicht gegeben, er hat von mir keinen Auftrag, über das Ende zu wachen. Es ist das alte deutsche Missverständnis, Staat und seine Vollzugsbeamten seien höhere Wesen. Die Wahrheit ist umgekehrt: Bis hinauf ins höchste Amt sind sie meine Angestellten (und die von 80 Millionen Bürgern), wir bezahlen sie. Ob Bundeskanzler(in), Minister oder, Gott bewahre, die spesengefütterten EU-Beamten in Brüssel – sie haben in meinem Leben, auch meinem Lebensende, nichts zu suchen. Ich bin kein Untertan. Doch nach wie vor herrscht da eine Verducktheit. Mühelos könnte ich ein Dutzend mir bekannte Menschen nennen – “Prominente” wie sogenannte “Normalbürger” -, die sagen: “Wenn es so weit ist, finde ich hoffentlich einen verständnisvollen Arzt, der …”
Mehr: welt.de/print/die_welt/mein-Tod-gehoert-mir.html
Die Patientenverfügung-newsletter-Redaktion wünscht Ihnen
ein wenig Nachdenklichkeit zum Thema Tod anlässlich des kommenden Osterfestes
und schöne Feiertage.