So erreichen Sie uns:
Telefonzentrale 030 206 21 78 - 00
Mo, Di, Do 10–17 Uhr, Fr 10–14 Uhr

So erreichen Sie uns:
Telefonzentrale 030 206 21 78 - 00
Mo, Di, Do 10–17 Uhr, Fr 10–14 Uhr

mail@patientenverfuegung.de

Finden Sie eine_n
Berater_in in Ihrer Nähe

Beitrag

Aufklärungsoffensive und Beratungsqualität zur PV warum neue Broschüre?

1. Jun 2013

INHALT: 

1. Landesjustizministerin Kolb irrt gewaltig bei Info-Vortag zu Patientenverfügung

2. Warum ist eine neue Aufklärungsbroschüre notwendig – Interview

3. Mehr als nur allgemeine Ratschläge zur Patientenverfügung – Zur Qualität der Gesprächsführung (Beitrag von Frank Hoffmann) 

1. Landesjustizministerin Kolb irrt gewaltig bei Info-Vortag zu Patientenverfügung

Von der Justizministerin von Sachsen-Anhalt, Frau  Prof. Dr. Angela Kolb (SPD), hätte wohl angenommen werden können, dass sie korrekt über das seit 2009 bestehende Patientenverfügungsgesetz zu informieren weiß. Das war bei einer Veranstaltung zu Vorsorgemöglichkeiten letzten Mittwoch in Köthen jedoch nicht der Fall.

>> Es kann nicht genug Veranstaltungen zu diesem Thema geben<<, betonte Kolb gleich zu Beginn. >>Wenn Sie sich keine Gedanken machen, haben Sie es irgendwann mit der Justiz zu tun<<, appellierte sie eindringlich. Was aber dann folgte, ist nur schwer fassbar, sofern die Mitteldeutsche Zeitung hier die Ministerin richtig zitiert hat: >>Eine Patientenverfügung greife erst dann, wenn ein gesundheitliches Stadium eintritt, bei dem das Sterben bereits eingesetzt hat<<, haben die Zuhörer erfahren. Und ein weiteres hätte die Ministerin klargestellt: >>Patientenverfügungen aus früheren Jahren, bei denen man nur Kästchen ankreuzen musste, sind rechtlich überholt!<<  Quelle: http://www.mz-web.de/koethen/patientenverfuegung-fuer-den-fall-der-faelle,20641024,22848244.html

Bekanntlich ist beim Gesetz von 2009 ganz entscheidend, dass laut § 1901a Absatz 3 BGB die Reichweite einer Patientenverfügung sich nicht etwa auf den Sterbeprozess beschränkt, sondern dass sie unabhängig von Art oder Stadium einer Erkrankung gilt. Anders als die Ministerin meint, ist auch eine Patientenverfügung, in der Optionen angekreuzt sind, die also der Schriftform entspricht, keinesfalls rechtlich überholt.

 

2. Aufklärungsoffensive – Warum ist die neu erschienene Broschüre zu Patientenverfügung notwendig (Interview)?

Die Zentralstelle Patientenverfügung des HVD hat jetzt im Mai eine 36 Seiten umfassende Aufklärungsbroschüre veröffentlicht, welche sich am Rande auch mit solchen offiziell verbreiteten Irrtümern und bloßen Meinungen kritisch befasst. Die Inhalte zusammengestellt hat mit Unterstützung von 10 Exper/inn/en (darunter 7 Ärztinnen und Ärzte)  Gita Neumann, Referentin des Humanistischen Verbandes Deutschland (HVD). Die neue Broschüre trägt den Titel Standard-Patientenverfügung, Vollmachten und mehr und sei nicht eine unter vielen anderen x-beliebigen, so Neumann. Sie beanspruche für sich sachgerechte Aufklärung und Nutzerfreundlichkeit auf höchstem Niveau, angereichert mit 20jähriger Praxiserfahrung bei der Abfassung und späteren Geltendmachung von Patientenverfügungen.

Hier die neue Broschüre als Downlaod: http://www.patientenverfuegung.de/files/pdfs/spv-aktuell.pdf

Kernstück ist im Mittelteil der Broschüre (S. 19 22) die herausnehmbare Vorlage einer Standard-Patientenverfügung. Sie orientiert sich weitgehend an den Textbausteinen des Bundesministeriums der Justiz (ursprünglich aus 2004, unverändert vom BMJ übernommen 2012), wobei diese allerdings an einigen Stellen (nach mehr 10 Jahren!) in der neuen Broschüre des HVD erweitert wurden. Neben vielen Infotipps und hilfreichen Verweisen auf Angebote anderer Träger, authentische Fallgeschichten und Hintergrundinformationen werden in einem Qualitäts-Check verschiedene Patientenverfügungs-Modelle mit Vor- und Nachteile vorgestellt. Weitere Kapitelüberschriften lauten etwa: Gibt es denn keinen natürlichen (Alters-)Tod mehr? Warum und wann eine Vollmacht? Orte für die letzte Lebensphase (zu Hause, Krankenhaus, Hospiz, Pflegeheim), Wiederbelebung ernüchternde Befunden, Organ- und Gewebespende, Ausfüllhilfe für eine Standard-Patientenverfügung. Typisch ist wieder die farbliche Kodierung für die speziellen Vorlagen und Formulare entsprechend der Internetweite www.patientenverfuegung.de und bisherigen Publikationen des HVD. 

Patientenverfügung-newsletter: Warum haben Sie eine neue Broschüre zur Patientenverfügung herausgegeben gibt es denn nicht eher schon zu viel zu diesem Thema?

Neumann: Gäbe es eine Broschüre, die auch nur annähernd unseren aktuellen Ansprüchen genügt, hätten wir uns diese aufwändige Arbeit tatsächlich lieber erspart. Aber wir wollen es nicht soweit kommen lassen, dass auch die Patientenverfügungsberatung vom allgemeinen Vertrauensverlust der Bevölkerung erfasst wird. Symptomatisch sind Fehlinformation, Halb- und Unwissen aller Art und unausgegorene Vorlagen – auch von Stellen, von denen interessierte Laien und Fachleute eigentlich annehmen könnten, dass diese gut Bescheid wissen. Leider ist der geschilderte Ausrutscher von Prof. Kolb, immerhin Justizministerin, ja kein Einzelfall. Anders als vielleicht noch 2010 ist das nun – nach 3 1/2 Jahren Patientenverfügungsgesetz – einfach nicht mehr hinnehmbar! Und auch unsere eigenen Ansätze haben sich nach der Praxiserfahrung von über 10.000 Beratungen und Patientenverfügung-Erstellungen seit 2009 weiterentwickelt. So haben wir die Ankreuzmöglichkeiten für die Variante einer kostenfreien Variante drastisch reduziert, wir geben dort stattdessen die Inhalte vor, die wir bei ca. 95 % der Nutzer einer Standard-Patientenverfügung ermittelt haben.

Patientenverfügung-newsletter: Sie teilen also nicht die drastische Kritik von Justizministerin Kolb an überholten früheren Ankreuzvarianten, wo man nur Ja / Nein-Kästchen anzukreuzen hat?

Neumann: Es wäre absurd, wollte die Ministerin Millionen derart bestehender Patientenverfügungs-Modelle für rechtlich (!) null und nichtig erklären. Das wird nur immer von einem zum anderen nachgeplappert, ohne Ahnung davon zu haben, worum es eigentlich geht. Allerdings sehen auch wir eine individuelle Textabfassung einer Patientenverfügung (ohne Kreuze oder Durchstreichungen) als optimal an und haben sie ja auch im Angebotsspektrum. Richtig ist zudem, dass es unsägliche Auswüchse von Ankreuzvarianten gibt, mit mehr als 20 Ja oder Nein-Wahlmöglichkeiten, die sich auch noch kreuzweise aufeinander geziehen. Ein extremes Beispiel ist die Vorlage vom Netzwerkinstitut von betaCare, deren Vorlage ist ein theoretisches Konstrukt und schlicht unpraktikabel: http://www.betanet.de/download/patientenverfuegung.pdf

Patientenverfügung-newsletter: Nun bezeichnet auch betaCare auf seiner Homapage sich als ein einzigartiges, neutrales und un­abhängiges Wissens­system für Auskünfte und Sozialfragen im deutschen Gesundheitswesen.

Neumann: Das mag ja sein. Mir liegt fern, andere Anbieter schlecht zu machen. Also nenne ich ein Beispiel, da kann sich jeder selbst ein Urteil bilden. Angenommen jemand kreuzt in der beta-Vorlage ein Nein an bei der Frage nach der Geltung der Patientenverfügung in der folgenden Situation: Wenn ich aufgrund eines sehr weit fortgeschrittenen Hirnabbauprozesses (z.B. Demenzerkrankung) auch mit dauernder Hilfestellung nicht mehr fähig bin, Nahrung und Flüssigkeit auf natürliche Weise aufzunehmen. Dann (12 Ja -Nein-Optionen später!)  kreuzt derjenige ein Ja oder ab er auch ein “Nein” an bei der Option: Ich wünsche keine künstliche Flüssigkeitszufuhr. Es bedürfte zumindest schon einer erheblichen sprachlogistischen Kompetenz, um herauszufinden, was nun eigentlich in welcher Situation gelten soll.

Patientenverfügung-newletter: Sie kritisieren auf den Seiten 3 und 12 Ihrer neuen Broschüre auch Vorlagen von einigen Landesjustizministerien. Was verbirgt sich denn da konkret dahinter?

Neumann: Wenn Sie den Begriff Patientenverfügung bei Google eingeben, kommt an ziemlich prominenter dritter oder vierter Stelle völlig unkommentiert und ohne Impressum das blanke Formular des Justizministeriums Rheinland-Pfalz von 2012: http://www.mjv.rlp.de/binarywriterservlet?imgUid=17d39f74-a874-8013-3e2d-cf9f9d3490ff&uBasVariant=11111111-1111-1111-1111-111111111111

Es handelt sich um eine einfache Standard-Patientenverfügung mit exakt den Textbausteinen der Broschüre des Bundesministeriums der Justiz aus dem Jahre 2012. Das wäre soweit gut und richtig für eine sehr große Anzahl von Menschen, die dieses schnell, völlig unkompliziert und kostenfrei nutzen möchten. Allerdings ist dort ein nicht unerheblicher Zusatz eingefügt worden, der beim BMJ nicht vorkommt bzw. bewußt ausgespart wurde. Er lautet gleich am Anfang des 2. Teils:

In allen oben beschriebenen und angekreuzten Situationen wünsche ich das Unterlassen lebenserhaltender Maßnahmen, die nur den Todeseintritt verzögern und dadurch mögliches Leiden unnötig verlängern würden. Fast allen, die jetzt keine unnötige Leidensverlängerung lesen, ist gar nicht bewusst, dass hier der alte Geist der Reichweitenbeschränkung zumindest mitschwingt. Eine Dialyse oder künstliche Beatmung wäre demnach doch wohl nicht als unnötige Leidverlängerung zu unterlassen, sofern kein Todeseintritt unmittelbar bevorsteht. Oder sollte etwa jeder Todeseintritt nach Abbruch eben einer lebensverlängernden Maßnahme in beschriebenen Situationen, z. B. bei Demenz,  gemeint sein? Was ist dann aber z. B. mit einer schwer belastenden Operation mit unsicherer Prognose? Das ist unnötigerweise zweideutig und zumindest höchst interpretationsbedürftig. Für das Modell einer Christlichen Patientenverfügung wäre das o.k., da kann der Nutzer davon ausgehen, dass es sich um ein im religiösen Sinne ethisches Spannungsfeld bei diesen Fragen handelt. Aber warum ergänzt das Justizministerium Rheinland-Pfalz jetzt 2012, Jahre nach dem Patientenverfügung-Gesetz von 2009, die BMJ-Textbausteine um ausgerechnet diesen Satz? Will man unter der Hand wieder eine überholt geglaubte Reichweitenbeschränkung nur auf den Sterbeprozess einführen? Absicht, Versehen?

Patientenverfügung-newsletter: Trotzdem: Es könnte ja jeder Anbieter von sich behaupten, die eigene Broschüre wäre besonders qualitativ hochwertig. Was macht Sie zuversichtlich, hier eine Marktlücke zu füllen?

Neumann: Zunächst baut die Zentralstelle Patientenverfügung des HVD seit Gründung vor genau 20 Jahren auf einem sehr guten Ruf auf. Wir sehen uns zu einer Aufklärungskampagne und Verbesserung der Beratungsqualität berufen. Die druckfrische neue Broschüre zur “Standard-Patientenverfügung und mehr” wurde jetzt am 7. Mai auf der Jahrestagung bundesweit tätiger Leiterinnen und Leiter von Betreuungbehörden in Erkner erstmalig vorgestellt. Sie stieß dort die Behördenleiter/innen sind ja Nicht-Mediziner – auf sehr positive Resonanz. Vor allem, da hier auch alle medizinischen Fragen von der Rasselatmung bei Sterbenden (im Unterschied zur quälenden Atemnot) und Formen künstlicher Ernährung über Reha-Möglichkeiten bei plötzlicher Gehirnschädigung bis hin zur Palliativversorgung und Problematik der Wiederbelegung oder der Hirntoddiagnostik kurz und knapp behandelt sind.

Darüber hinaus enthält sie alles, was auch nicht-juristische Berater/innen und natürlich interessierte Laien wissen sollten. Der enorme sofortige Nachfrage-Erfolg ohne jegliche Werbung dafür gibt uns Recht. Die Leute in Behörden, Einrichtungen oder Krankenkassen merken ziemlich schnell, dass die Materialien des HVD ausgereifter und nutzerfreundlicher sind, als die, die sie bisher vorgehalten oder empfohlen haben. Vorige Woche haben sich z. B. die Gesundheitskoordinator/innen aller Berliner Finanzämter dafür ausgesprochen, mit unseren Materialien zu arbeiten – wobei über 9.000 Mitarbeiter/innen und ihre Familien informiert und angesprochen werden.

Patientenverfügung-newsletter: Stellt so eine Resonanz den gemeinnützigen Humanistischen Verband nicht auch vor personelle und organisatorische Probleme?

Neumann: Es ist das Ziel unseres sehr engagierten Teams, diese hochwertige Vorsorge-Broschüre bei Berater/innen zu dieser Thematik und in der Bevölkerung möglichst zu verbreiten. Tatsächlich ist der Beratungsbedarf enorm wir versuchen, Berater/innen von anderen Einrichtungen, Organisationen sowie Behörden, Ärzte, Hospizmitarbeiterinnen usw. dahingehend zu befähigen. Damit unsere Personal- und Sachkosten nicht aus dem Ruder laufen, müssen wir nun demnächst unsere Bearbeitungsgebühren für Nicht-Mitglieder zum ersten Mal nach 20 Jahren erhöhen bei unserem Modell einer sogenannten OPTIMALEN Patientenverfügung. Auch werden wir für die neue Broschüre in Druckform von Einzelinteressenten um 5 Euro Sachkostenaufwendung bitten müssen. Es wird bald auch wieder eine Kurzfassung für etwa nur 2 Euro geben (die seit letztem Jahr vergriffen ist). Bis dahin kann auch die 36 seitige ausführliche Version noch für 2 Euro plus Porto online bestellt werden: https://www.patientenverfuegung.de/material-per-post. Alle Downloads bleiben natürlich kostenfrei und unsere Seite werbefrei.

Patientenverfügung-newsletter: Was ist unabhängig von der inhaltlichen Aufklärung der häufigste Beratungsfehler?

Neumann: Auch unserer Berater/innen obwohl wir einen ständigen kollegialen Austausch mit Selbstreflexion pflegen sind nicht vor zu großer Routine gefeit. Und die kann leicht dazu führen, dass vorschnell unterstellt wird, was die Klienten doch eigentlich wünschen und ablehnen würden. Jeder Klient, der diesbezüglich eine Herausforderung darstellt, ist deshalb als Bereicherung anzusehen.

Die meisten Berater/innen haben ein Modell einer Patientenverfügung im Kopf und gehen nicht je nach dem, wen sie vor sich haben, auf spezifische Bedürfnisse ein. Dazu bedarf es Zurücknahme der eigenen Person. Selbstkritik und auf Erfahrung basierender Intuition bei der Auswahl einer passenden Patientenverfügung. Auch dazu gibt es Kriterien. So haben wir in der neuen Broschüre aufgelistet, wer (ob jung, alt, gesund, chronisch oder tödlich erkrankt) sinnvollerweise was besonders regeln sollte (und was jeweils eher vernachlässigt werden kann). Wir sollten immer auch davon ausgehen, dass ein Ratsuchender manchmal gar keine Patientenverfügung benötigt, sondern vielleicht andere Hilfen.



3. Mehr als nur allgemeine Ratschläge zur Patientenverfügung –

Zur Qualität der Gesprächsführung (Beitrag von Frank Hoffmann)

Ob auch die Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb noch vom früheren Gedankengut einer nur beschränkt geltende Patientenverfügung beseelt ist oder es sich bei ihr schlicht um Unwissenheit handelt? Zu beherzigen sind lediglich die allgemein gehaltene Ratschläge, die in Köthen den Zuhörer/innen mit auf den Weg gegeben wurden:

Machen Sie dieses Thema nicht mit sich allein ab! so  Justizministerin Kolb. Mit den Angehörigen rechtzeitig reden, erspare oft seelische Not und gebe Entscheidungssicherheit. Und: Es reicht nicht, nur eine Vorsorge- und Betreuungsvollmacht zu verfassen. Diese ersetzen keinesfalls eine Patientenverfügung. Frank Pelzer von einer sozialen Beratungsstelle in Köthen erläuterte: >>Ich schaue mir jedes Jahr meine Verfügungen an<<. Einstellungen könnten sich ändern, Verfügungen sollten daher stets der aktuellen Sicht entsprechen. Eine in der Altenpflege tätige Dame empfahl, auch Pflegedienste über vorhandene Verfügungen zu informieren, die am besten immer derjenige aufbewahren solle, der sie auch umsetzen müsse.

Quelle: www.mz-web.de/koethen/patientenverfuegung-fuer-den-fall-der-faelle


Beitrag für Beratungsgespräch – Einstieg Warum kommt der Klient ausgerechnet jetzt?

Ein sehr gelungener Betrag dazu findet sich in der bisher nicht einschlägig bekannt gewordenen – Kirchheimer Zeitung Der Teckbote (vom 2. Mai 2013). Besonders beachtenswert sind die dortigen Tipps zur Gesprächsführung:

Danach kann als ein Hauptfehler gelten, Ratsuchenden/ Klienten mit Informationen zu überfrachten, statt ihren Diskussionsbedarf im Dialog zu erschließen. Es sollte unbedingt genügend Zeit für Rückmeldungen gelassen werden: Der Ratsuchende / Klient bestimmt Tempo und Inhalt der Beratung. Der Berater gibt dem Gespräch Struktur, indem er W-Fragen stellt (wo, wer, warum, wie, etc.) – keinesfalls wohlmöglich mehrfach oder eindringlich vorgetragene Suggestivfragen (wollen Sie dann wirklich noch künstlich ernährt werden?).

Eventuell “spiegeln”, d.h. inhaltliche Aussagen und emotionale Botschaften aufgreifen. Die ebenso einfache wie wirksame Einstiegsfrage zu jeder gelungenen Information / Beratung lautet: Warum kommt der Klient ausgerechnet jetzt? Was ist das Motiv für den Informationsbedarf?

Im Folgenden handelt es sich um Zitate (Auszüge) aus dem Beitrag im Teckboten. Als Autor ist  Frank Hoffmann (leider ohne weitere Hinweise darauf, wer das ist) angegeben:

>> Die Beratung zu einer Patientenverfügung ist ein Aufklärungsgespräch darüber, welche medizinischen Maßnahmen am Lebensende möglich sind. Der Klient muss am Ende des Beratungsgesprächs entscheiden können, welche Maßnahmen er im Ernstfall möchte und welche er ablehnt.
Wenn der Tod noch nicht absehbar ist, sind solche Gespräche oft schwierig. Es ist unangenehm, sich mit den Umständen des eigenen Sterbens auseinander zu setzen. Beide, Berater und Klient neigen dazu, über kritische Aspekte rasch hinweg zu gehen.

Meist sind konkrete Ereignisse der Auslöser für das Beratungsgespräch. Es erfordert in dieser Situation viel Fingerspitzengefühl, die notwendigen Themen anzusprechen.

Wichtige Fragen in der Beratung sind:

Warum kommt der Klient gerade jetzt zur Beratung? Welche Vorstellungen hat der Klient? Gibt es bereits Vorwissen über Verfügungen? Woher stammen diese Informationen? Inwieweit ist der Inhalt einer Patientenverfügung bereits bekannt? Welche Erwartungen, Wünsche und Ängste werden mit den Verfügungen verbunden? Wird ein weiteres Gespräch gewünscht?

Weitere Fragen beziehen sich auf die aktuelle Lebenssituation des Klienten:

Familienstand, aktuelle Krise, Gesundheitszustand, Zukunftspläne, religiöse Orientierung?  Hat sich der Klient im Vorfeld bereits mit Krankheit, Sterben und Tod  auseinandergesetzt? Mit welcher Person?  Kennen Menschen aus dem Umfeld die Ängste, Wünsche und Vorstellungen des Klienten?  Gibt es aus dem Familien-, Verwandtschafts- oder Freundeskreis jemanden, der als Vertrauensperson in Frage kommt ? …..

Ein weiterer Fragenblock bezieht sich auf den Blick auf das eigene Ende:
Welche Ängste, Wünsche und Bedürfnisse verbindet der Klient mit der Vorstellung, schwer krank zu sein, nicht mehr selbst entscheiden zu können, ganz von anderen abhängig zu sein?  Was wünscht sich der Klient für diese Situation?  Was verbindet der Klient mit den Begriffen Lebens- und Sterbequalität?  …

Tipps zur Technik der Gesprächsfiihrung:

Gespräch in Rahmen- und Kerngespräch gliedern  Erwartungen des Klienten zu Beginn abklären und am Schluss nachfragen, ob diese erfüllt sind  Klienten nicht mit Informationen überfrachten, sondern Informationsbedarf im Dialog erschließen  Genügend Zeit für Rückmeldungen lassen, der Klient bestimmt Tempo und Inhalt der Beratung, der Berater gibt dem Gespräch Struktur  W-Fragen stellen (wo, wer, warum, wie, etc.)  Suggestiv- und Mehrfachfragen vermeiden  Wertende Äußerungen vermeiden  Auch nonverbale Signale beachten  Keine Entscheidungen abnehmen oder vorwegnehmen <<

Quelle: http://www.teckbote.de/familienanzeigen_artikel,-Patientenverfuegung-So-sollte-das-Beratungsgespraech-ablaufen-_arid,78446.html