Ausnahmen vom Tötungsverbot ja oder nein? Parteienvertreter nehmen Stellung
ddp am Abend / eins –17:00 Uhr– Donnerstag, 10. Juni. “Berlin Die Bundesregierung bleibt bei ihrer restriktiven Haltung zur aktiven Sterbehilfe. “Die aktive Sterbehilfe ist verboten und bleibt verboten”, sagte Bundesjustizministerin Zypries heute in Berlin
Berlin/Mainz (ddp-rps): “Ausnahmen ja oder nein?
In der Frage der aktiven Sterbehilfe gibt es unterschiedliche Auffassungen zwischen den Justizministerien in Berlin und Mainz. “Die aktive Sterbehilfe ist verboten und bleibt verboten”, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) am Donnerstag in Berlin Ihr rheinland-pfälzischer Amtskollege Herbert Mertin (FDP) dagegen bekräftigte seinen Vorschlag einer Straffreiheit “in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen”. Abgesehen von dieser Differenz gehe der Bericht der Berliner Arbeitsgruppe aber “in nahezu allen Bereichen in dieselbe Zielrichtung” wie der Bericht der rheinland-pfälzischen Bioethik-Kommission unter seinem Vorsitz, fügte Mertin hinzu.
In der Frage der aktiven Sterbehilfe plädierte Mertin allerdings anders als Zypries für “eine weitere offene Diskussion ohne Vorbehalte”. Das Recht des Menschen auf einen würdigen und selbst bestimmten Tod müsse auch in solchen Extremsituationen von entscheidender Bedeutung sein. Der Minister betonte aber ausdrücklich, dabei gehe es nur “um absolute Extremfälle, in denen alle palliativmedizinischen Möglichkeiten versagen und der Patient in der Sterbephase die Beendigung eines für ihn entwürdigenden Todeskampfes begehrt” “(Quellen: Zypries in Berlin; Mertin in Mitteilung)
Nach Ansicht des CDU-Bundestagsabgeordneten Hubert HÜPPE wird auch schon mit dem Bericht von Frau Bundesministerin Zypries “eine gefährliche Marschrichtung” eingeschlagen. “Die Vorschläge der Arbeitsgruppe stufen den Vorrang des Lebensschutzes herunter”, erklärte der stellvertretende Vorsitzende der Enquête-Kommission “Ethik und Recht der modernen Medizin” in Berlin.
Rolf STÖCKEL (SPD) und Irmingard SCHEWE-GERIGK (Bündnis 90/Die Grünen) begrüßen hingegen den heute in Berlin vorgelegten Bericht der “AG Patientenautonomie am Lebensende” als “längst überfällig” und deutlichen Fortschritt für mehr Rechtssicherheit im Umgang mit Patientenverfügungen. Dies wird von beiden Abgeordneten, die, wie es heißt “nach wie vor einen weitergehenden Gruppenantrag in den Bundestag einbringen wollen”, seit Jahren gefordert. Neben “deutlich mehr Qualität und Quantität in der Palliativmedizin, der Hospizarbeit und in der Ausbildung der Gesundheitsberufe” fordern die beiden Abgeordneten, dass “Angehörige von Sterbenden für die Sterbebegleitung beruflich freigestellt werden.” (Quelle: gemeinsamen Presseerklärung)
Die FDP fordert einen zügigen Gesetzentwurf zur Stärkung der Patientenautonomie, das erklärte heute der FDP-Bundestagsabgeordnete und Obmann in der Enquête-Kommission “Ethik und Recht der modernen Medizin”, Michael KAUCH: “Die FDP begrüßt im Grundsatz die Vorschläge der Arbeitsgruppe zur rechtlichen Ausgestaltung von Patientenverfügungen. Die Liberalen unterstützen eine Stärkung der Patientenautonomie am Lebensende, die auf dem verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrecht des Menschen beruht. Die Positionen der Arbeitsgruppe decken sich weitgehend mit der Haltung, die die FDP-Vertreter in der Enquête-Kommission “Ethik und Recht der modernen Medizin” für deren Ende Juni geplanten Zwischenbericht “Patientenverfügungen” verfolgen. Die weiteren Vorschläge zur passiven und indirekten Sterbehilfe geben im Wesentlichen die bisherige Rechtsprechung wieder. Die FDP-Bundestagsfraktion wird sorgfältig prüfen, ob die vorgeschlagenen strafrechtlichen Klarstellungen sinnvoll sind. “