So erreichen Sie uns:
Telefonzentrale 030 206 21 78 - 00
Mo, Di, Do 10–17 Uhr, Fr 10–14 Uhr

So erreichen Sie uns:
Telefonzentrale 030 206 21 78 - 00
Mo, Di, Do 10–17 Uhr, Fr 10–14 Uhr

mail@patientenverfuegung.de

Finden Sie eine_n
Berater_in in Ihrer Nähe

Beitrag

Bern: Grauzone erhalten Brüssel: Euthanasie erweitern

10. Nov 2008

Neuer Schweizer Justizminister (Schweizerische Volkspartei) stoppt geplanten Bericht der nationalen Ethik-Kommission zur Regelung der passiven und indirekten Sterbehilfe und verweigert dieser Finanzierung zur Klärung weiterer Fragen.

Belgien geht den umgekehrten Weg. Die liberale VLD-Partei, die in Brüssel den Ministerpräsidenten stellt, plant die legale Möglichkeit der Tötung auf Verlangen auf größeren Personenkreis auszuweiten.


Bern In der Schweiz wird es auf absehbare Zeit keine gesetzliche Regelung für die Sterbehilfe geben. Der neue Schweizer Justizminister Christoph Blocher (Schweizerische Volkspartei) gibt der Nationalen Ethikkommission für die Klärung der Frage kein Geld. Und aus der Legislaturplanung strich er das Anliegen auch. Damit sei ein für den Sommer geplanter Bericht der nationalen Ethik-Kommission zur Sterbehilfe gestoppt, berichteten Schweizer Medien am Freitag. Demnach gibt es aus Schweizer Parteien Kritik an der Entscheidung Blochers, weil die Sterbehilfe in der Grauzone belassen werde. In der Schweiz sind die passive Sterbehilfe, bei der auf lebenserhaltende Maßnahmen verzichtet wird, sowie die indirekte aktive Sterbehilfe, bei der schmerzlindernde Mittel die Lebensdauer verkürzen können, nicht gesetzlich geregelt. (dpa, DER STANDARD Printausgabe 14/15.02.2004)

Ruth Metzler, Blochers Vorgängerin im Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), hatte aufgrund von Vorstößen aus dem Parlament und aufgrund eines Bundesratsentscheids die Nationale Ethikkommission für Humanmedizin beauftragt, bis im Sommer einen Bericht über die Sterbehilfe auszuarbeiten.

Georg Amstutz, der Sekretär der Ethikkommission, sagte, die Kommission habe für diesen Auftrag 100.000 Franken beantragt. Die Kommission habe im laufenden Jahr nach Abzug der Sitzungsgelder gerade noch 13.000 Franken zur Verfügung. Mit den 100.000 Franken hätten Experten herangezogen, redaktionelle Arbeiten, Übersetzungen und anderes bezahlt werden sollen, was die Möglichkeiten des Milizgremiums übersteigt. Auch der Zeitrahmen sei für die aufwendige Arbeit allzu knapp gesteckt gewesen; die Kommission hätte frühestens im Sommer 2005 einen Bericht vorlegen können.
Siehe: http://www.swissinfo.org/sde/Swissinfo.html?siteSect=113&sid=4717790&ticker=

Entwicklungen in Belgien

Brüssel Derweil plant die liberale Regierungspartei Belgiens unter Ministerpräsident Guy Verhofstadt, wie der Weser-Kurier vom 15.02. berichtet, eine ‘drastische Ausweitung der Euthanasie’, d. h. der Tötung auf Verlangen. Weitergehend als in den Niederlanden gilt diese dort bereits heute auch für psychisch Kranke und soll zukünftig erweitert werden auf einen Personenkreis wie Parkinson- und Demenzkranke sowie Kinder (mit Zustimmung der Eltern). Alle Patienten müssen zuvor eine Einwilligung hinterlegt haben. Mediziner müssen darüber hinaus attestieren, dass der Zustand ‘dauerhaft, aussichtslos und unerträglich’ ist.
Mehr: http://www.weser-kurier.de