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Bern will Grauzone gesetzlich regeln

10. Nov 2008

Sterbehilfe gesetzlich regeln

Bern. Gesetzlich geregelt werden soll die passive und die indirekte aktive Sterbehilfe sowie gleichzeitig die Förderung der Palliativmedizin. Mit 12 zu 11 Stimmen unterstützt die Rechtskommission (RK) des Nationalrates eine Ständeratsmotion, die dies verlangt. Die indirekte aktive Sterbehilfe Abgabe unter Umständen lebensverkürzender Mittel in der Regel zur Schmerzbekämpfung wird heute ebenso toleriert wie die passive Sterbehilfe. Nach Ansicht der RK tut sich zwischen ihr und der strafbaren direkten aktiven Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen sowie Totschlag) aber eine gefährliche Grauzone auf.

Um Missbräuche zu verhindern, verlangt die Kommissionsmehrheit für den komplexen Bereich der Sterbehilfe eine gesetzliche Regelung. Am Verbot der aktiven Tötung auf Verlangen soll aber nicht gerüttelt werden. Die Ermöglichung und Begleitung eines selbstverantwortlichen Suizides ist hingegen in der Schweiz relativ problemlos möglich, straffrei und wird nicht missbilligt.
(sda)