Betreuungsfall
Wenn jemand seine Angelegenheiten (ganz oder teilweise) nicht mehr selbst regeln kann. Ein sogenannter Betreuer wird dann für bestimmte Aufgabenbereiche gerichtlich eingesetzt. Um dies zu vermeiden, kann eine (Vorsorge-)Vollmacht Voraussetzung: Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers für eine Vertrauensperson ausgestellt werden. Diese kann verschiedene Angelegenheiten (z. B. gesundheitliche oder finanzielle) abdecken.