Brigitte Zypries gibt Anstoß zur individuellen Vorsorge
Ein Informationsblatt des Bundesjustizministerium, welches Anstoß zur individuellen Vorsorge geben soll, wurde am heutigen Mittwoch vorgestellt (siehe www.bmj.bund.de). Danach bestehe für jeden ‘die Gefahr, durch plötzliche Erkrankung oder durch einen Unfall in die Lage zu kommen, seine Angelegenheiten nicht mehr regeln zu können.’ Bundesjustizministerin Brigitte Zypries unterstreicht: ‘Die meisten von uns werden sich wohler fühlen, wenn sie wissen, dass in einem solchen Fall ein Mensch für einen entscheidet, den man kennt und dem man vertraut.’ Entgegen der weit verbreiteten Meinung gibt es in diesen Fällen keine gesetzliche Vertretungsmacht für Ehe- oder Lebenspartner, erwachsene Kinder oder andere nahe Verwandte.
Zu der Frage, ob Bevollmächtigte dann auf der Grundlage einer validen (=gültigen) individuellen Patientenverfügung auch einen Behandlungsabbruch gegenüber den Ärzten durchsetzen können, schweigt die Ministerin. Der Humanistische Verband Deutschlands fordert den Gesetzgeber seit langem auf, in der Praxis bewährte Inhalts- und Qualitätskriterien für eine wirksame Patientenverfügung rechtlich zu verankern. Nur so könne für alle Beteiligten Rechtssicherheit und nicht nur ein fragliches Gefühl von Scheinsicherheit hergestellt werden.