Bundesärztekammer mit Kirchen einig: PV -Gesetz noch diskussionsbedürftig
Spitzengespräch zwischen Bundesärztekammer und Kirchen zu ethischen Fragen
am 25.Oktober 2006
“Bonn Am Mittwoch hatten sich in Bonn unter anderen der Präsidentder Bundesärztekammer, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, und der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wolfgang Huber, getroffen.
Einigkeit zwischen Kirchen und Ärzten bestand darüber, dass der Schutz des ungeborenen Lebens verbessert und Regelungen gesucht werden müssten, um insbesondere die Zahl der Spätabtreibungen zu verringern. Alle Seiten nannten es notwendig, ein Gesetz zu Patientenverfügungen intensiv zu diskutieren. Patientenverfügungen seien nur ein Element, um eine menschenwürdige Sterbebegleitung zu erreichen. Hospizwesen und Möglichkeiten palliativmedizinischer Begleitung müssten dringend weiter ausgebaut werden.
Eine Mitwirkung von Ärzten bei der Selbsttötung widerspricht nach Einschätzung von Kirchen und Medizinern dem ärztlichen Ethos. Zurückgewiesen wurden Vorschläge des Deutschen Juristentages, die Garantenpflicht des Arztes für das Leben gesetzlich zum Teilzurückzunehmen und berufsrechtliche Regelungen der Ärzte zu streichen, die die Beihilfe zum Suizid sanktionieren. Jede öffentliche Duldung oder Förderung institutionalisierter Suizidbeihilfe müsse eindeutig abgelehnt werden. © kna/aerzteblatt.de vom 26.10.
Quelle: Pressemitteilung der Katholischen Bischofskonferenz vom 26.10.2006:
” Die Gesprächspartner unterstrichen die Notwendigkeit, die Frage einer gesetzlichen Regelung von Patientenverfügungen im Blick auf Form, Reichweite und Verbindlichkeit intensiv zu diskutieren. Patientenverfügungen sind nur ein Element, um eine menschenwürdige Sterbebegleitung zu erreichen.