Bundesrichter a. D. Kutzer begrüßt Sterbehilfedebatte
Wie bereits im letzten Newsletter berichtet, wird u. a. Klaus Kutzer, Bundesrichter a. D. am 27. Juni im Berliner Reichstag mit Bundestagsabgeordneten die Frage diskutieren, ob ein gesetzlicher Handlungsbedarf bei der Sterbehilfe gegeben ist. Außerhalb seiner beruflichen Tätigkeit hat sich Klaus Kutzer vor allem durch sein Engagement in der Hospizbewegung verdient gemacht, er ist selbst Gründungsmitglied einer regionalen Vereinigung der Hospizhilfe e. V. Maßgebend und kennzeichnend für die Verbesserung der Situation von Sterbenden und Schmerzpatienten ist u. a. seine Entscheidung als Vorsitzender des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 15. November 1996, in der es wörtlich heißt: ‘Die Ermöglichung eines Todes in Würde und Schmerzfreiheit gemäß dem erklärten oder mutmaßlichen Patientenwillen ist ein höherwertiges Rechtsgut als die Aussicht, unter schwersten, insbesondere so genannten Vernichtungsschmerzen noch kurze Zeit länger leben zu müssen.’ Wie Kutzer jetzt im Vorfeld der Aussprache im Reichstag verlauten lässt, hätte er früher die Meinung vertreten, dass die Rechtslage im wesentlichen durch die höchstrichterliche Grundsatzentscheidungen zur passiven und indirekten Sterbehilfe geklärt sei. Aufgrund inzwischen gewonnener negativer Erfahrungen in der Praxis neige er jetzt aber dazu, einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu bejahen und begrüße, dass die Parlamentarier diese für Bürger existentiellen Fragen aufgreifen wollen.