Bundesrichter a. D. Kutzer wirft Gesetzgeber Versäumnis bei Sterbehilfe vor
Aus: Die WELT vom 30.09.2005:
Ex-Richter kritisiert Lücken beim Paragraphen 216 von Frank Diering
“Berlin Der ehemalige Vorsitzende des Bundesgerichtshofs, Klaus Kutzer, hat der Bundesregierung Untätigkeit zur rechtlichen Regelung der Sterbehilfe vorgeworfen. “Dass wir in Sachen Sterbehilfe immer noch keine verbindlichen Gesetze haben, ist ein unhaltbarer Zustand”, sagte der pensionierte Richter der WELT. Seiner Auffassung nach habe der Gesetzgeber versagt, wenn in solchen existentiellen Fragen die Bürger, insbesondere Ärzte, im Ungewissen gelassen werden, in welchen Fällen Sterbehilfe gegen das Gesetz verstoße. Die Debatte über Sterbehilfe war erneut aufgekommen, nachdem in Hannover der Schweizer Verein Dignitas assistierten Suizid propagiert hat. [siehe Welt-Interview mit Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli hier] Da Sterbehilfe in Deutschland aber nicht nur ethische, sondern auch juristische Probleme aufwirft, fordert der ehemalige Richter Kutzer, den Paragraphen 216 (Töten auf Verlangen) zu ergänzen. “Assistierter Suizid, passive Sterbehilfe und indirekte Sterbehilfe müssen eindeutig erfasst und definiert werden”, sagte er. Es könne nicht sein, dass für die Regelung des Dosenpfands meterdicke Gesetzesverordnungen existierten und die Sterbehilfe einfach links liegengelassen werde. Kutzer hatte im Auftrag des Bundesjustizministeriums Vorschläge zur Begriffsklärung von passiver und indirekter Sterbehilfe erarbeitet.
der geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, lehnt eine Änderung des Paragraphen 216 ab. Ein Ausbau der Sterbebegleitung reiche seiner Ansicht nach allerdings nicht aus. Vielmehr müsse die “Hospizarbeit als Versorgungsstandard in die Regelversorgung von Krankenhäusern und Altenheimen integriert werden”, sagte Brysch der WELT. Nach Angaben der Deutschen Hospiz Stiftung würden pro Jahr etwa 850.000 Menschen sterben, von denen nur etwa zwei Prozent in Krankenhäusern und Altenheimen eine hochwertige Sterbebegleitung erhalten. Weitere vier Prozent könnten durch die ehrenamtliche Hospizarbeit würdevoll zu Hause sterben.
Ludwig A. Minelli wird im o. g. Interview zitiert mit den Worten: DIGNITAS Deutschland hat vor allem den Auftrag, die Debatte in Deutschland in eine vernünftige Richtung zu lenken. Sollte ihm dies bereits gelungen sein, ohne dass auch nur eine Eintragung im Vereinsregister erfolgt ist, geschweige DIGNITAS-Deutschland mit einem einzigen kranken Menschen auch nur ein Wort zum Thema Suizidbegehren gesprochen hat?
Der Bundestagsabgeordnete Michael Kauch (FDP), Mitglied der Enquêtekommission Recht und Ethik der modernen Medizin, hat am Mittwoch eine ergebnisoffene Debatte im Deutschen Parlament gefordert, siehe: fdp Presseportal
Siehe auch Beitrag im Deutschlandradio Kultur vom 27.09.: “Das, was wir brauchen, ist eine Gesetzesinitiative, um passive Sterbehilfe, um indirekte Sterbehilfe wirklich straffrei zu machen, um den Patienten zu sagen, wann eine Patientenverfügung gilt, welche Voraussetzung erfüllt sein muss, dass er sich darauf verlassen kann, dass seine Patientenverfügung später umgesetzt wird ” http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/kulturinterview/423014/
Mit ähnlicher Tendenz hatte sich gestern der Humanistische Verband Deutschlands geäußert, siehe Presseticker unter: Humanistischer Verband