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Bundestag debattiert morgen erneut PV-Gesetz / ARD Morgenmagazin 8 Uhr

20. Jan 2009

Morgen, 21.1. im Bundestag: 1. Lesung der beiden noch ausstehenden Gesetzentwürfe zur Patientenverfügung (Patientenverfügung) von Bosbach u.a. und Zöller/Faust u.a.

Im ARD-Morgenmagazin (ca 8 Uhr) wird zu diesem Thema als Studiogast Gita Neumann von der Zentralstelle Patientenverfügung des Humanistischen Verbandes eingeladen. In einem Filmbeitrag vorgestellt wird u. a. die Ignoranz, auf die – allerdings nur in Ausnahmefällen – die Patientenautonomie immer noch bei einigen Ärzten treffen können. Zwar erhalten Angehörige, die sich dagegen zur Wehr setzen, am Ende Recht und der Verstoß gegen eine eindeutige Patientenverfügung wird als vorsätzliche Körperverletzung qualifiziert. Im Fall der im Filmbeitrag gezeigte Frau Marquardt hat dies jedoch ganze 8 unzumutbare ahre gedauert! Besonders häufig treten, weiß Neumann, Probleme mit einer Patientenverfügung nach wie vor auf, wenn dieser gemäß eine künstliche Beatmung abgestellt werden und dabei eine Sedierung erfolgen soll. 

Wenn Sie humanistische Botchaften haben …

So schrieb der Berliner Klinikdirektor , Prof. Dr. Han-Detlef Stober, noch im Oktober 2006 den Humanistischen Verband:

"Das Herunerdrehen eines Beatmungsgerätes führt nicht zur Ermüdung sondern zum Ersticken und ist Totschlag im Sinne des StGB der BRD … Deutsche Universitäten bilden auch keine Mörder, sonder Ärzte aus, d.h. das sicherer und unspektakuläre Töten wird nicht gelehrt. Wenn Sie humanistische Botschaften haben, fordern Sie Ihre Klienten auf, zu Hause zu bleiben und kein Krankenhaus aufzuschen. … Im Übrigen lösen wir medizinische Probleme gerne unter uns, ohne fachfremde Hinweise …" Das Problem: Dr. Stober war (zumindest zum damaligen Zeitpunkt) in der ärztliche Fortbildung der Berliner Ärztekammer gelistet für den Bereich Anästhesie und Schmerztherapie.


 

Berlin. Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) fordert die Politik nachdrücklich auf, nach fast 5-jähriger öffentlich ausgetragener Debatte endlich die schon bestehende Rechtlage in Gesetzesform zu normieren. Dies sei nach Auffassung des HVD am besten durch den bereits im Bundestag eingebrachten Entwurf von Stünker u. a. gewährleistet. Von diesem lasse weiche der Entwurf von Zöller/Faust lediglich in Akzenten ab. Entschieden abzulehnen sei hingegen der Reglementierungsversuche von Bosbach, Röspel und Karin Göhring-Eckardt. Es stünden sich demzufolge nicht drei Entwürfe gegenüber, sondern zwei unvereinbare Grundkonzepte im Umgang mit der Patientenautonomie.

Gita Neumann vom HVD erläutert ihre Praxiserfahrungen und Einschätzungen:

"Die immer wieder neu vorgetragenn Bedenken gegen die Patientenverfügung von der Gruppe um Bosbach haben dazu geführt, dass Ratsuchende, die sich zunehmend an die Bundeszenteralstelle Patienenverfügung des HVD wenden, massiv verunsichert worden sind," beklagt Neumann. "Der Entwurf von Bosbach u,a. zu der leider auch die Grünen Politikerin Künast zählt, ist zurückzuweisen. Es ist ein völlig unpraktikables Unding, dass diese Gruppe sich ein Procedere für eine uneingseschränkt gültige Patientenverfügung ausgedacht hat, welches niemand genau einzuhalten vermag: Den Arzt aufsuchen, sich beraten lassen, dann mit irgendeiner ärztlichen Dokumentation darüber zum Notar gehen, sich dort einen beliebigen Text der Patientenverfügung aufsetzen lassen, der mit der früheren ärztlichen Dokumentation nicht abgestimmt sein muss. Das Ganze soll dann, wenn eine Entscheidungssituation eingetreten ist, in jedem Fall der Überprüfung durch einen Vormundschaftsrichter unterworfen sein.

Unterm Strich: Ein unnötig teures und hindernisreiches Verfahren, um die Verbindlichkeit eines vorsorglich erklärten Behandlungsverzichtes fast zu verunmöglichen – im Namen des Lebensschutzes. Dabei kein einziger Schritt in Richtung Qualitätsverbesserung".

Siehe zum bereits im Oktober vorgelegten Bosbach-Gesetzentwurf auch die Stellungnahme des Präsidenten des HVD, Dr. Horst Groschopp: http://hpd.de/node/5560