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Chefarzt wird Tötung auf Verlangen vorgeworfen

10. Nov 2008

(NDR). In Niedersachsen ist bereits seit Anfang 2004 ein weiterer Fall von Sterbehilfe aufgedeckt worden. Nach der Ärztin Dr. Mechthild Bach aus Langenhagen bei Hannover ist ein Mediziner aus dem Kreis Northeim ins Visier der Ermittler geraten. Er soll einer 73-jährigen Krebspatientin auf deren Verlangen Medikamente verabreicht haben, die im Februar 2003 zu deren Tod führten. Die Krankenakten der Frau wären beschlagnahmt worden, teilte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Göttingen, Hans Hugo Heimgärtner der Presse mit. Die Ermittlungen gegen den Mediziner, der sich kooperativ zeige, waren durch eine Anzeige des Krankenkassenverbandes im Januar dieses Jahres in Gang gekommen, sagte Heimgärtner. Ermittler des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen waren auf Unregelmäßigkeiten in der Krankenakte gestoßen.

Nun ist in den Ermittlungen wegen Tötung auf Verlangen der Staatsanwaltschaft Göttingen gegen den Einbecker Chefarzt eine Verzögerung eingetreten. Wie die Ärzte Zeitung vom 14.05.2004 berichtet, habe der von der Staatsanwaltschaft angefragte Experte es inzwischen abgelehnt, als Sachverständiger tätig zu werden. Jetzt suche die Behörde nach einem anderen Gutachter, der die Krankenakte der Verstorbenen im Hinblick auf eine Straftat überprüfen solle.

Die Staatsanwaltschaft geht der Frage nach, ob die Krebspatientin durch einen Medikamenten-Cocktail zu Tode gekommen ist und aktive direkte Sterbehilfe geleistet wurde. Nach Bekannt werden der Vorwürfe hatten sich sowohl die Geschäftsführung des Krankenhauses als auch der Ärzteverein Einbeck hinter den Mediziner gestellt.

Siehe: www.aerztezeitung.de/docs/2004/05/14/090a0503.asp?cat=/geldundrecht


Totschlag, nicht: “aktive Sterbehilfe”

(dgpd Augsburg) Die DGHS sieht sich nach entsprechenden anders lautenden Medienberichten zum Fall der vorige Woche verurteilten Schwesternhelferin aus Plön zu folgender begrifflichen Klarstellung veranlasst:

Sie, die laut Urteil des Kieler Landgerichts ‘mindestens einen Patienten mit einer Überdosis Morphium zu Tode gespritzt hat’, sei nicht wegen aktiver Sterbehilfe verurteilt worden.

Wie das Landgericht Kiel auf Nachfrage der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) bestätigt habe, lautete das Urteil vielmehr auf “Totschlag in einem minder schweren Fall”.