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Demenzforschung an nicht-einwilligungsfähigen Kranken? Zum Mitdiskutieren

27. Okt 2016

Alzheimerkranke im fortgeschrittenen Stadium können aggressiv werden, hemmungslos schreien, unter völliger Verkennung der Wirklichkeit, Ängsten und starken Verstimmungen leiden. Umso intensiver suchen Forscher nach geeigneten Therapien – die es bisher nicht gibt. Die Bundesregierung plant dazu eine Änderung des Arzneimittelgesetzes. Darin könnten laut Entwurf Medikamententests an Patienten mit schwerer Demenz auch dann erlaubt werden, wenn sie selbst gar nicht davon profitieren und zudem eben nicht einwilligungsfähig sind. Nun gibt es erbitterten Streit um die Frage, welche Arten von Medikamentenstudien angemessen sind – und wo die Ethik (Verzweckung von völlig hilflosen Menschen und somit Verstoß gegen ihre Würde) und letztendlich die Politik der universitären Wissenschaft ihre Grenzen aufzuzeigen hat. Eine bereits anberaumte Abstimmung soll nun auf das Jahresende 2016 verschoben werden.

Ihnen wird hier die Gelegenheit zur Teilnahme an der Diskussion und Meinungsäußerung gegeben

 

Pläydoyer für eine Gesetzesnovelle

Wolfgang Maier, Psychiater an der Uniklinik Bonn, plädiert für, das Arzneimittelgesetz zu liberalisieren: “Weil eine solche Forschung notwendig ist, um überhaupt für diese Personengruppe Medikamente und Behandlungsstrategien zu entwickeln, die ihre Lebensqualität verbessern.” Mit “diese Personengruppe” sind insbesondere Menschen mit fortgeschrittener Demenz gemeint. Professor Maier will erreichen, dass auch sie künftig an Arzneimittel-Studien teilnehmen dürfen. Auch dann, wenn sie selbst keinerlei Nutzen daraus ziehen können man spricht von fremd- oder gruppennütziger Forschung, die bisher in Deutschland verboten war. Die Schwierigkeit: Es geht um Menschen, die selbst nicht mehr in die Teilnahme an einer Studie einwilligen können. Jetzt gibt es folgenden Vorschlag: Wer will, kann – nach dem Vorbild einer Patientenverfügung – in einer so genannten Probandenverfügung vorausblickend einwilligen, künftig an Studien teilzunehmen.

Wolfgang Maier sagt dazu: “Man sollte möglichst präzise festlegen, an welchen Studien man teilnehmen möchte. Und danach bestimmt der vom Verfügenden einzusetzende Betreuer, inwieweit eine Passfähigkeit vorhanden ist zwischen dem vormals voraus Verfügten und der konkreten Studiensituation um die es geht.” Quelle: “deutsche-apotheker-zeitung.de/drohgespenst-und-doppelmoral-bei-ethik-diskussion

So kann und soll derjenige, der irgendwann einmal Jahre zuvor in die Teilnahme an Forschungstudien mittels einer Vorausverfügung eingewilligt hat, zum Probanden werden dies entspricht dem Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und Forschungsministerin Johanna Wanka. Appelliert wird an den Altruismus, die Uneigennützigkeit von vorwiegend älteren Menschen sich für Forschungsexperimente mit ungewissem Ausgang zur Verfügung zu stellen. Doch dagegen ist ein Aufschrei laut geworden, hat sich massiver Protest entwickelt nicht nur von den Kirchen und immer mehr Parlamentarier/innen.

Bedenken gegen eine Gesetzesnovelle

Auch Gita Neumann, Referentin des Humanistischen Verbandes Deutschlands, listet ernstzunehmende Bedenken gegen solche Vorauserklärungen im Rahmen von Patientenverfügung auf. Zumal die zu erzielenden Forschungsergebnisse fragwürdig wären. Fest steht, dass die universitäre Forschung unter einem gravierenden Mangel an Studienteilnehmer/innen leidet sollen sie hier also um jeden Preis gewonnen werden? Was soll Ziel der Forschung bei bereits weit fortgeschrittener Demenz sein?

Neumann erläutert: Im Vorfeld kann niemand die zukünftigen Patienten darüber aufklären, worum es bei dann ja erst noch zu planenden Tests gehen wird. Die Forschung steht noch ganz am Anfang. Sollen Tabletten verabreicht, Blut abgenommen, Spritzen gesetzt oder Computertomographie durchgeführt werden – gar mit dann später nötiger Fixierung? Wie lange soll das Ganze gehen müssen, mit welchen Risiken und Nebenwirkungen ist zu rechnen? Sicher werden sich kaum Menschen finden lassen, die hier ihre vorsorgliche Zustimmung zu Experimenten mit ihnen erteilen. Mit gutem Grund, denn es besteht die Gefahr, dass sie damit in Situationen kommen, wie sie es auch bei klarem Verstand niemals gewollt hätten. Zudem machten Forscher und auch die forschende Pharmaindustrie deutlich, dass es vielmehr um Diagnose- und Therapiemöglichkeiten möglichst im Vor- oder Frühstadium etwa einer Alzheimerdemenz geht, wo die Betroffenen noch sehr wohl einwilligungsfähig sind – und dass es deshalb der Gesetzesnovelle gar nicht bedürfe. Quelle: hpd.de/artikel/kampf-um-uneigennuetzige-verwirrte-senioren

Diskutieren Sie hier mit!

Neumann stellt am Ende des Beitrags die Kernfragen: Um welche Art von Medikamentenstudien kann es sich eigentlich handeln, die gar keinen, also offenbar auch keinen nur potentiellen Nutzen unmittelbar für die Probanten haben? Wessen finanzielle Interessen sind im Spiel? Wie kann verhindert werden, dass es sich um Forschung um ihrer selbst willen handelt, nur im Universitäts- und Karriereinteresse ?

Interessenten können bei diesem schwierigen Thema mitdiskutieren unter: hpd.de/artikel und kommentare