So erreichen Sie uns:
Telefonzentrale 030 206 21 78 - 00
Mo, Di, Do 10–17 Uhr, Fr 10–14 Uhr

So erreichen Sie uns:
Telefonzentrale 030 206 21 78 - 00
Mo, Di, Do 10–17 Uhr, Fr 10–14 Uhr

mail@patientenverfuegung.de

Finden Sie eine_n
Berater_in in Ihrer Nähe

Beitrag

Den Bevölkerungswillen achten – HVD ruft Bundestagsabgeordnete auf

16. Dez 2020
Gita Neumann, Dipl.-Psych. Redakteurin des Newsletters Patientenverfügung gita.neumann@humanismus.de

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz greift auf eine Fake-Erzählung zur angeblichen Angst vor Sterbehilfe bei Pflegeheimbewohner_innen zurück. Das Meinungsruder damit herumreißen zu wollen, scheint vergeblich – möchte man angesichts eines eindeutigen Zuschauer_innen-Votums nach der TV-Ausstrahlung des Theaterstücks „Gott“ zumindest annehmen. Doch in der Politik ist noch viel Überzeugungsarbeit für eine liberale Suizidhilferegelung im humanistischen Sinne zu leisten und Fragen zur Qualität von Beratungen zu Suizidhilfe, -prävention und -konflikten bleiben offen.

Das Angebot zur Abstimmung nach dem TV-Event in der ARD mit erstklassigen Schauspieler_innen zur besten Sendezeit nutzten rund 546.000 deutsche Fernsehzuschauer_innen (von insgesamt knapp vier Millionen, die mit dabei waren). Grundlage für den Film ist ein gleichnamiges Theaterstück von Ferdinand von Schirach. Es nimmt Bezug auf eine Entscheidung, die das Bundesverfassungsgericht im Februar verkündet hatte: Die Richter_innen bekräftigten das Grundrecht auf straflose Suizidhilfe – völlig unabhängig etwa von einer unheilbaren oder schweren Erkrankung.

Es ging im Film bei der fiktiven Ethikrat-Sitzung – im Sinne des wegweisenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts – um die Frage: Soll auch einem nicht kranken, freiverantwortlichen Menschen – im von Schirach-Stück verkörpert durch die Figur des 78jährigen Richard Gärtner – auf dessen Antrag hin Hilfe zum Suizid gewährt werden? Das Ergebnis fiel überraschend eindeutig aus: 70,8 Prozent der abstimmenden Fernsehzuschauer_innen stimmten dafür: Ja, der bis auf Altersbeschwerden gesunde Witwer (der nach dem Tod seiner Frau auch nach Jahren keinerlei Sinn mehr in seinem Leben sieht, aber – wie durch Gutachter bestätigt dabei nicht von krankheitswertiger Depression beeinträchtigt ist) solle das Medikament Natrium-Pentobarbital zur Ermöglichung einer sanften und sicheren Selbsttötung erhalten. Das ist zwar nur ein Stimmungsbild, entspricht aber einschlägigen repräsentativen Befragungen.

Humanistischer Verband sendet Schreiben an Bundestagsabgeordnete

Das starke Interesse der Menschen, über dieses schwierige Thema zu diskutieren, wurde durch reale Personen in der anschließenden Sendung Hart aber Fair vertieft, die noch einmal 3,34 Millionen Zuschauer_innen erreichte. In die Gesprächsrunde unter Leitung des Moderators Frank Plasberg eingeladen waren als Suizidhilfegegner_innen die Ärztefunktionärin Dr. Susanne Johna und der Limburger Bischof Georg Bätzing, seit 2020 Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz. Der 59-Jährige mit dem freundlichen runden Gesicht zeigte sich von dem dort verkündeten Zuschauervotum geschockt und empörte sich erneut über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Bätzing klagte die obersten Richter_innen scharf an, sie hätten ihre „unerhörte“ Entscheidung völlig einseitig im Sinne der Weltanschauung von Dignitas (Sterbehilfeverein) und „den Humanisten“ getroffen. Die Medizinethikerin Prof. Dr. Bettina Schöne-Seifert stellte dagegen klar: Karlsruhe hat lediglich den Zustand vor dem verfassungswidrigen Strafgesetz aus dem Jahr 2015 wiederhergestellt und selbst gar keine Neuregelung geschaffen.

Der Humanistische Verband Deutschlands – Bundesverband (HVD) hat ein Schreiben an alle Bundestagsabgeordneten der Union, SPD, LINKEN, FDP und GRÜNEN aufgesetzt, deren folgende Bitte sie jetzt vor Weihnachten erreichen wird:

„Es muss auch hierzulande möglich sein, dazu Hilfe zu erhalten, wenn jemand ohne Willensmängel und ohne Fremdbeeinflussung zu dem nachhaltigen Entschluss gelangt, durch Freitod aus dem Leben zu scheiden. Der Humanistische Verband Deutschlands – Bundesverband hat hierzu auf Grundlage seiner Praxis im Sozial- und Gesundheitsbereich einen Entwurf für ein Sondergesetz außerhalb des Strafrechts vorgelegt. Sie finden ihn anbei als „Gesetz zur Bewältigung von Suizidhilfe- und Suizidkonflikten“und auf unserer Website unter https://kurzelinks.de/suizidhilfekonfliktgesetz-hvd. Das Karlsruher Urteil entspricht dem eindeutigen Mehrheitswillen unserer Bevölkerung. Bitte wenden Sie sich gegen restriktive Überregulierungen, insbesondere gegen eine neue Pönalisierung im Strafrecht. Bitte zeigen Sie sich für eine liberale und humane Regelung offen. Wir sind überzeugt, dass dazu in den 13 Paragrafen unseres Vorschlags wichtige Impulse, brauchbare Lösungsansätze und zumindest wertvolle Anregungen für Sie enthalten sind.“

Mit Mitgliedern einer leider noch kleinen – Initiativgruppe von Bundestagsabgeordneten hat es bereits einen fruchtbaren Austausch über ein liberales Sondergesetz, das heißt außerhalb des Strafrechts wie auch des Bürgerlichen Gesetzbuchs, gegeben.

Erklärungsnot des obersten Bischofs der Katholischen Kirche in Deutschland

Angesichts des Titels der Plasberg-Sendung „Gottes Wille oder des Menschen Freiheit: Was zählt beim Wunsch zu sterben?“ tat sich Bätzing sichtlich schwer. Es wollte ihm nicht gelingen, Gottes Wille dem Fernsehpublikum näher zu bringen, und er versuchte es dann auch kaum weiter theologisch. Seine hilflosen weltlichen Rechtfertigungsversuche wurden selbst von Dr. Susanne Johna, Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer und ebenfalls entschiedene Gegnerin der ärztlichen Suizidassistenz, als spekulativ zurückgewiesen. Vor allem, wenn vom Bischof unterschwellig suggeriert wurde, es könnten gar die Krankenkassen subtilen oder gar direkten Druck auf Alte und Kranke ausüben, sich doch wegen der Kostenbelastung am besten das Leben zu nehmen.

Doch mehr als prägnante Argumente und unbestreitbare Fakten beeindruckte bei Plasberg die ebenso klare wie sensible Schilderung eines Gastes, Olaf Sander, dem durch einen Ausschnitt aus der Dokumentation zum Suizid seiner Mutter Ingrid besondere Aufmerksamkeit zu Teil wird. Der Sohn beklagt, bei der Begleitung des Tablettensuizids (2016) seiner – an nicht mehr linderbaren Polio-Spätfolgen schwerstleidenden – 78-jährigen Mutter als Laie keine fachgerechte Unterstützung erhalten zu haben. Glücklicherweise ist Ingrid Sander sofort nach der Medikamenteneinnahme wie erhofft friedlich und schnell im Sessel „für immer eingeschlafen“. Sohn Olaf ist Bekennender Humanist, seine Mutter Ingrid bekannte sich gar als HVD-Mitglied zu einer Humanistischen Weltanschauung – die laut Bischof Bätzing nun verfassungsrechtlich verabsolutiert ins moralische Verderben führe.

Behauptung des Bischofs hält Faktencheck nicht stand

Auch angesichts der tiefen Menschlichkeit von Sander griff der Theologe als letztes Aufgebot auf einen schon vor Jahren entlarvten Verschwörungsmythos zurück: Nämlich auf die Behauptung, etliche niederländische Senior_innen würden im Grenzgebiet lieber deutsche Pflegeheime wählen, weil sie nur dort (bisher) vor Tötung gegen ihren Willen sicher wären – anders als in der gottlosen Kultur des Todes in den Niederlanden. Hierzu schrieb die Hart aber fair-Redaktion tags darauf in ihrem “Faktencheck” zur Sendung (siehe dort letzten Beitrag): “Wir haben noch einmal beim Sprecher von Bischof Bätzing nachgefragt, ob es Belege für diese These gibt. Er räumte ein, dass es sich eher um Einzelfälle als um einen echten Trend handelt. Die Aussage von Georg Bätzing sei in diesem Zusammenhang wenig präzise gewesen. Mehrere kirchliche Träger von Alten- und Pflegeheimen konnten uns auf Nachfrage bis zum jetzigen Zeitpunkt keinen solchen Fall nennen, der ihnen bekannt wäre.” Und auch andere, wie etwa der Paritätische Wohlfahrtsverband im Deutsch-Niederländischen Grenzgebiet, könnten nichts dergleichen bestätigen.

Der Vorsitzende des Caritas-Verbandes, der katholische Geistliche Peter Neher, macht sich ebenfalls wie Bätzing die akut drohende Gefahr eines Dammbruchs voll und ganz zu eigen. Dieser würde zwangsläufig zu “unfreiwilligen Maßnahmen” der (Selbst-)Tötungen in den Einrichtungen und zur “Abqualifizierung von menschlichem Leben als lebensunwert” führen. Er sollte kurz zu dem einstündigen Tagesgespräch des Bayerischen Rundfunks mit Dipl. Psych. Gita Neumann als Expertin des Humanistischen Verbandes zum „TV-Ereignis“ des Vortages zugeschaltet werden. Weitschweifig und langatmig erklärte Neher, dass in den Caritas-Einrichtungen auch Gesprächen um Suizidhilfe nicht länger ausgewichen werden könne und wie dort um die Wahrung der Selbstbestimmung gerungen werde. Doch würde in deren Namen einer Kommerzialisierung des Sterbens Vorschub geleistet. Die Sorge für Schwache durch die Caritas-Mitarbeiter_innen und mithin für die Menschenwürde seien durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes massiv bedroht. Auf den ihm entgegenkommenden Hinweis des Studiogastes Gita Neumann, die Caritas-Mitarbeiter_innen, die dafür zur Verfügung stünden, könnten doch bei der Suizidvariante des freiwilligen Sterbefastens beistehen, reagierte Neher mit keiner Silbe. Sofort konterte er, mit dem Argument der Selbstbestimmung würde auch die ökonomisierte Fremdbestimmung in die Pflegeeinrichtungen der Caritas einziehen.

Welche Beratungsqualität ist erforderlich?

Gita Neumann (Autorin des Newsletters) war in die Radiosendung des Bayerischen Rundfunks (siehe Podcast mit Videoaufnahme) eingeladen worden, um als Psychologin auf die Beiträge zur Suizidhilfe und -prävention sowie die Fragen betroffener Zuhörer_innen sensibel einzugehen. Dabei wird deutlich, wie solche ergebnisoffenen Gespräche bei völliger Akzeptanz der jeweils sehr unterschiedlichen Schilderungen zwischen Ängsten, Ambivalenzen, Hoffnungen, Verzagen und Zuversicht geführt werden können. Denn es bleibt ja die Frage: Wie, von wem und mit welcher Grundhaltung soll die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Nachhaltigkeit, Eigenverantwortlichkeit und Ernsthaftigkeit eines Suizidbegehrens geprüft werden? In der Ausgabe der Zeit vom 3. Dezember sind auf einer Doppelseite die Ergebnisse einer dreimonatigen Recherche von Martina Keller zum Stand der Dinge wiedergegeben. Der Einführungssatz lautet: „Jeder hat das Recht auf Hilfe beim Suizid, egal, ob jung oder alt, gesund oder krank. Das sagt das Bundesverfassungsgericht. Ein Urteil, das jede Menge letzte Fragen aufwirft.“

Der absolute Widerstand gegen die Suizidhilfe seitens der katholischen Wortführer und Funktionäre – in der evangelischen Kirche geringfügig schwächer ausgeprägt – hat eine fatale Folge: Die Kirchen verweigern, sich konkret und konstruktiv an verfassungskonformen Regelungen dieser letzten Fragen zu beteiligen. So werden von Martina Keller auch nur die Beratungsangebote von einschlägigen (Sterbehilfe-)Vereinen auf ihre Qualität hin unter die Lupe genommen, so die Telefonhotline SchlussPUNKT, die gemeinsam von Dignitas Deutschland und der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben betrieben wird. Das Ergebnis ist ernüchternd. Keller muss feststellen, dass im Telefonat für eine vorgeblich Sterbewillige nur Faktenwissen zur Suizidhilfe (über Rechtslage, psychiatrisches Gutachten) präsentiert wird, aber kaum eine Frage zur Lage der Betroffenen, um deren Situation überhaupt verstehen und ihr dann weiterhelfen zu können. Zu bisherigen Therapieversuchen bei einer angegebenen chronischen Depression wird kein Wort verloren, als erster Schritt wird empfohlen, in eine Sterbehilfeorganisation einzutreten und dort den Antrag auf Suizidhilfe zu stellen. Die Dignitas-Vorsitzende Sandra Martino, die das Beratungsgespräch selbst geführt hat, rechtfertigte dies auf Nachfrage der Reporterin so: Eine ergebnisoffene Prüfung des Sterbewunsches heiße, „dass Suizid und Suizidgedanken kein Tabu sind und offen und ohne Angst“ geäußert werden können und ernst genommen werden. „Wimmele man den Wunsch nämlich einfach ab“, steige das Risiko eines eigenen Suizidversuchs.

Es ist anzunehmen, dass die Frage der erforderlichen Beratungsqualität in der Parlamentarier_innengruppe eine zentrale Rolle spielen wird, die sich auf Initiative der FDP-Politikerin Katrin Helling-Plahr für eine liberale Gesetzesregelung zusammengefunden hat. Außer mit ihr konnte der Humanistische Verband mit Bundestagsabgeordneten der SPD und der Linken persönliche Gespräche führen, weitere sind für 2021 in Planung.