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Die Bundestags-Debatte vom 26.06. Dokumentation und Pressestimmen

10. Nov 2008

Bundestags-Trauerspiel babylonisches Stimmengewirr brillante Analyse

1. Pressestimmen, Kommentare
2. Brillante Analyse
3. Stimmen aus der heutigen Bundestagsdebatte
5. Regelungen in Europa

1. Pressestimmen, Kommentare

27.06.2008 (Ausgabe von morgen) LAUSITZER RUNDSCHAU:
"Uneinig bei Patientenverfügung Trauerspiel im Parlament Zum Schluss der Debatte bleibt es Faust vorbehalten, auf den Koalitionspartner zuzugehen. Demonstrativ spricht der Mediziner Stünker seinen Respekt dafür aus, mit dem Antrag offen Position bezogen zu haben. Er hofft auf einen Kompromiss. Cottbus (ots) Als der Bundestag über Embryonenschutz und Stammzellforschung debattierte, sprachen Beobachter von einer "Sternstunde des Parlamentarismus". Die gestrige Debatte zum Thema Patientenverfügungen glich eher einem Trauerspiel. Parteipolitik und Desinteresse siegten über die bei diesem brisanten Thema gebotene Sachlichkeit. Ein wirkliches Armutszeugnis () ist, dass die große Mehrheit des Parlaments auch nach mehreren Jahren öffentlicher Debatten scheinbar nicht in der Lage ist, sich zum Thema Patientenverfügungen eine Meinung zu bilden. schon zu Zeiten der rot-grünen Bundesregierung standen die Patientenverfügungen auf der Tagesordnung des politischen Berlin. Geht es in diesem Tempo weiter, ist am Ende, wie so oft, der Bürger der Verlierer.

Weitere Pressestimmen und Kommentare:

Die Beurteilung fällt wirklich schwer, denn immerhin regele der mündige Bürger mit der Patientenverfügung bei klarem Verstand, "was mit ihm höchstpersönlich in einer extremen Unglückssituation geschehen soll, wenn er nicht mehr Herr seiner Sinne ist", schreibt der WESER-KURIER. "Es erstaunt, ja erschreckt zutiefst, dass viele Politiker dieser höchst intimen Willensbekundung nicht die gleiche Zurückhaltung, den gleichen Respekt entgegenbringen wollen wie dem religiösen Bekenntnis oder der sexuellen Disposition. Der einzige bislang als Antrag vorliegende Entwurf will eigentlich nur eine Selbstverständlichkeit: dass das Recht auf Selbstbestimmung des Patienten in jeder Lebensphase gewährleistet ist. Offenbar ist das aber notwendig."

"An die acht Millionen Bundesbürger haben eine so genannte Patientenverfügung aufgesetzt", schreibt die MÄRKISCHE ODERZEITUNG. Diese Bürger würden hoffen, dass ihr Wille anerkannt wird. Aber "sicher sein können sie sich allerdings nicht. Ebenso wenig, wie die Angehörigen, Betreuer und Ärzte, wenn sie denn den vermeintlichen Willen des Kranken umsetzen. Der Grat zwischen Sterbebegleitung und Sterbehilfe ist verdammt schmal." Deshalb fordert das Blatt: "Es muss ein Gesetz her, das Rechtssicherheit gibt für alle Seiten. Ein Weg könne die fachliche Beratung sein, so wie es auch die Hospiz Stiftung vorschlägt."

Auch das NEUE DEUTSCHLAND weist auf den Umstand hin, dass sowohl die Hospiz-Stiftung als auch der Humanistische Verband Deutschlands eine gesetzlich normierte Selbstbestimmung ohne Reichweitenbeschränkung in einem Patientenverfügungsgesetz befürworten. Man zeige sich aus Erfahrung überzeugt, dass damit der Rahmen für eine verantwortungsvolle Praxis gegeben sei. (Beide Organisationen bieten seit vielen Jahren Beratung und Abfassungshilfe bei der Abfassung solcher Dokumente an). Die Unions-Fraktion (aus der kein einziger Abgeordneter den Stünker-Entwurf unterschrieb), müsse sich den Vorwurf gefallen lassen, politischen Druck auf ihre Abgeordneten auszuüben, um nicht die Kirche zu verärgern. Siehe: Artikel ND

Siehe auch: "Union warnt vor Patientenverfügung" Quelle: Artikel DER SPIEGEL


2. KAMANNs Analyse (aus DIE WELT vom 25.06.):

Brillant hat Dr. Matthias KAMANN, beim an sich "unspektakulären" Problem Patientenverfügung die mangelnde Zurückhaltung und die maßlose Überfrachtung analysiert: "Dass über Patientenverfügungen in Deutschland ein jahrelanger Grundsatzstreit geführt wird, versteht sich keineswegs von selbst. Denn es geht bei diesem Thema ja nicht um Grundfragen von Leben und Tod, nicht um letzte Dinge, die solche Diskussionen rechtfertigen würden. Vielmehr stellt sich bei Patientenverfügungen nur ein zwar kompliziertes, aber unspektakuläres Problem.
Nämlich, wie man das Grundrecht jeden Bürgers auf das Akzeptieren oder Ablehnen eines medizinischen Behandlungsangebotes gewährleisten kann, wenn sich dieser Bürger infolge schwerer Krankheit nicht mehr äußern kann.
Zu klären ist lediglich ein Sonderfall von Kommunikation: Wodurch lässt sich das direkte Gespräch zwischen Arzt und Patient ersetzen? Dazu definiert der im Bundestag debattierte, aus vier Fraktionen unterstützte Entwurf des SPD-Politikers Joachim Stünker klare Regeln für die Umsetzung und Überprüfung schriftlicher Verfügungen. Man mag diese Regeln im Detail kritisieren. Aber anhand ihrer eine Debatte über Leben und Tod zu führen nicht weniger als eine neue "Ars Moriendi" will die Grüne Renate Künast aus der Kritik an Stünker entwickeln , ist unangemessen und zerrt persönliche Behandlungswünsche bemitleidenswerter Menschen vor ein moralisches Ethik-Tribunal.
Warum geschieht das? Seit langem ist festzustellen, dass die meisten Europäer weder fähig noch gewillt sind, sich unter dem Danach des Todes etwas Konkretes vorzustellen. Hölle und Gottesgericht sind bis weit in die katholische Kirche hinein kaum noch verkündigungsrelevant. Zugleich bleibt blass, was Gott durch Jesus als Erlösung verheißt. Und wer nicht glaubt, das zeigen Umfragen, stellt sich das Jenseits entweder als unbewertbares Nichts vor oder
Weiter: DIE WELT


3. AUS DER BUNDESTAGSDEBATTE:

Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Joachim Stünker verteidigte seinen Gesetzentwurf. Er beklagte, dass in diesem Punkt in Deutschland Rechtsunsicherheit herrscht. Es gebe ein "babylonisches Stimmengewirr", das die Menschen verunsichere. "Wir wollen Rechtssicherheit." Er trat gleichzeitig Missverständnissen der eigenen Position entgegen. Sein Antrag sehe keinen Automatismus zwischen dem in einer Patientenverfügung erklärten Willen und dem Handeln des Arztes vor, betonte der SPD-Abgeordnete. Jede Patientenverfügung bedürfe vielmehr der Interpretation von Arzt und Angehörigen. Diese müssten letztlich entscheiden, ob sich in dem Dokument auch der mutmaßliche aktuelle Wille des Patienten spiegelt und ob die beschriebene Situation auf die eingetretene zutreffe.

Stünker wurde in der Debatte neben Kollegen aus der SPD vor allem aus den Reihen der Liberalen unterstützt. Der FDP-Abgeordnete Michael Kauch sagte, er habe keine naive Vorstellung vom Selbstbestimmungsrecht. Die Alternative zur Anerkennung der Patientenverfügung wäre die Inkaufnahme von Zwangsbehandlungen. "Fürsorge in Fremdbestimmung ist so schlecht wie Selbstbestimmung ohne Fürsorge", betonte Kauch. Und die Abgeordnete der Linkspartei, Luc Jochimsen, hob hervor, dass das Gesetz den abwägenden Dialog über die Verfügung erst ermöglichen solle.

Den Kritikern des Entwurfs, die überwiegend aus der Unionsfraktion kommen, aber auch Politiker aus den Reihen der Grünen, reicht dies jedoch nicht. Scharfe Kritik äußerte erwartungsgemäß die Grünen-Politikerin Katrin Göring- Eckardt. Sie warnte vor wachsendem Druck auf Patienten. Um einen Automatismus zu verhindern, sollte besser nur auf eine Vertrauensperson gesetzt werden. Die CDU-Parlamentarierin Julia Klöckner, auch Mitglied im Zentralkomitee der Katholiken, meinte, dass der Entwurf den Bereich erlaubter Sterbehilfe überschreite, wenn es auf die Art und das Stadium einer Erkrankung nicht ankomme.

Der CDU-Parlamentarier Markus Grübel schlug als Kompromiss vor, eine Patientenverfügung dann voll anzuerkennen, wenn sie unter anderem nach einer ärztlichen Beratung abgegeben und regelmäßig aktualisiert wurde. Man könne zwei unterschiedliche Formen von Patientenverfügungen einführen, so Grübel. Eine "Volkspatientenverfügung", die den Willen nur allgemein ausdrückt und den Arzt weniger stark bindet, und eine qualifizierte, für Menschen die sich intensiv mit der Problematik auseinandergesetzt hätten und die dann eine höhere Verbindlichkeit hätte.

Zum Schluss der Debatte bleibt es dem Unionsabgeordneten Faust vorbehalten, auf den Koalitionspartner zuzugehen. Demonstrativ spricht der Mediziner Stünker seinen Respekt dafür aus, mit dem Antrag offen Position bezogen zu haben. Er hofft auf einen Kompromiss.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte sich bereits vor der Debatte für eine gesetzliche Regelung ausgesprochen. Der Gesetzgeber dürfe sich seiner Verantwortung nicht entziehen, schrieb sie in der "Frankfurter Rundschau". "Es geht um Situationen, die jeden treffen können. Ein Schlaganfall oder eine schwere Krankheit können dazu führen, dass man plötzlich nicht mehr ansprechbar ist.


4. Interview mit J. Winkler: Warum der Bosbach-Gegenentwurf gescheitert ist

Aus Interview im Deutschlandfunk, 26.06. mit dem Grünen-Politiker Joseph Winkler, der den eingebrachten Gesetzentwurf ablehnt: FRAGE: Warum haben sich denn die Gegner des Entwurfs noch nicht auf einen gemeinsamen Gegenentwurf einigen können?

Winkler: Es ist eine sehr komplizierte Sachlage. Wir haben in unserem Entwurf in unserem heißt in diesem Fall, den ich mit den Kollegen Bosbach, Röspel und Fricke mal erarbeitet hatte den Punkt einer Reichweitenbeschränkung eingefügt, wo wir gesagt haben, nur wenn der irreversible tödliche Verlauf einer Krankheit feststeht, soll eine Patientenverfügung auch durchgesetzt werden, die lebenserhaltende Maßnahmen beenden will. Das hat sehr, sehr viele Kolleginnen und Kollegen befremdet. Es hat die Bundesärztekammer gegen uns aufgebracht. Gleichzeitig hatten wir für die Wachkoma-Kranken, also Schwerstbehinderten eine Regelung, die die Katholische Kirche gegen uns aufgebracht hat, so dass wir irgendwie fast völlig ohne Unterstützer geblieben sind, so dass wir jetzt gesagt haben, das erscheint uns nicht sinnvoll, auf dieser Position zu beharren


5. Regelungen in Europa

"Hamburg/dpa. In Europa sind die Meinungen zum Thema verbindliche Patientenverfügungen geteilt: Während solche Dokumente in einigen Ländern schon seit Jahren mehr oder weniger bindend sind, verzichten andere Staaten auf eine gesetzliche Regelung oder lehnen die Einführung gar ab.

GROSSBRITANNIEN: Im Vereinigten Königreich gibt es zwei Arten von Patientenverfügungen. Die schriftliche oder mündliche «Erklärung eines allgemeinen Willens» ist zwar eine Richtlinie für die Ärzte, aber rechtlich nicht bindend. An die «weitergehende Verfügung» müssen sich die Ärzte dagegen halten. In ihr können Patienten detailliert festhalten, welche Behandlungen sie möchten und welche sie ausschließen. Sterbehilfe dürfen sie aber nicht verlangen.

FRANKREICH: In Frankreich gibt es nach Angaben der Ärztekammer keine förmliche Patientenverfügung. Dennoch hat jeder Patient das Recht, eine Behandlung zu verweigern, wenn er zuvor über die Risiken aufgeklärt wurde.

ÖSTERREICH: Ähnlich wie in Großbritannien gibt es in Österreich seit 2006 zwei Arten der Patientenverfügung. Die «beachtliche» Willenserklärung muss ein Arzt im Notfall zwar berücksichtigen, sich aber nicht zwingend daran halten. Die «verbindliche» Verfügung muss der Mediziner dagegen ausnahmslos respektieren. Dieses Dokument kann ein Patient nur nach ärztlicher Beratung und mit Hilfe eines Juristen aufsetzen. Es muss alle fünf Jahre erneuert werden.

NIEDERLANDE: Patientenverfügungen spielen bei gesunden Niederländern bislang keine große Rolle. Allerdings wenden sich Menschen mit unheilbaren Krankheiten zunehmend an einen Notar, um ihren Willen zu Behandlungsmethoden und lebensverlängernden Maßnahmen festzuhalten. Dies beinhaltet auch Sterbehilfe, die seit 2002 in den Niederlanden erlaubt ist. Die Verfügung gilt in jedem Fall als verbindlich, mündliche Äußerungen vor Zeugen dagegen nicht.

DÄNEMARK: Die hier «Lebenstestament» genannte Verfügung ist rechtlich bindend, sobald der Betroffene nicht mehr selbst für sich sprechen kann. In ihr kann er festhalten, dass er bei unheilbaren Krankheiten keine Behandlung oder lebensverlängernde Maßnahmen wünscht.

SCHWEIZ: Patientenverfügungen können die Schweizer mit Hilfe verschiedener Organisationen darunter etwa auch die umstrittene Sterbehilfe-Organisation Dignitas anfertigen. Für 15 Franken (etwa neun Euro) erhalten die Patienten eine Art Scheckkarte, auf der gespeichert ist, wo die Verfügung aufbewahrt wird.

POLEN: Hier gibt es keine Patientenverfügungen. Ähnlich wie die Sterbehilfe oder Abtreibung sind sie ein heikles Thema, bei dem die katholische Kirche großen Druck auf die Regierung ausübt. In der Praxis entscheiden die Ärzte zusammen mit der Familie, ob ein klinisch toter Patient weiter am Leben erhalten werden soll.

Quelle: Überblick Europa