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“Die DAMMBRUCH schreien” Stimmen von BürgerInnen

10. Nov 2008

Offener Brief einer Patientenverfügung-Newsletter-Abonnentin an Präses Schneider aus Rheinland-Pfalz, welcher jeden Sterbehilfe-Vorstoß “vehement” als Dammbruch zurückgewiesen hat

(Siehe Archivmeldung vom 03.05. unter www.patientenverfuegung.de/Patientenverfügung/archiv.htm)

Sehr geehrter Herr Präses Schneider,

Sie gebrauchen in Ihrem Statement gegen den Vorstoß der Rheinland-pfälzischen Bioethikkommission zur Sterbehilfe das Bild vom Dammbruch.

Ich frage Sie, vor wem der Damm schützen soll? Das kann doch nur der Souverän sein, die BürgerInnen, die WählerInnen, die ihre Würde nicht länger antasten lassen wollen. Die es nicht länger zulassen wollen, dass ihnen ihre Selbstbestimmung vorenthalten wird unter dem Vorwand, man wolle ihre Würde nicht antasten lassen. Und es sind die, die ihr Sterben vor Augen haben, die den Gedanken an ihn nicht länger verdrängen wollen. Es sind die, die denen, die DAMMBRUCH schreien, einiges an Lebenserfahrung voraus haben, aber noch nicht dement sind und noch nicht voll gestopft mit Sedativa.

Der Damm ist kein Damm für die Ethik, sondern ein Damm gegen die Demokratie!

Ich frage Sie, welcher Zustand vor dem Souverän geschützt werden soll. Die Unterversorgung in den Heimen mit zu wenig Personal? Die Überversorgung mit Psychopharmaka, Magensonde und Pampers? Und das schon für Außenstehende unerträgliche Leid mit den Dekubiti?

Sie sagen.’ Das können wir nicht zulassen.’ Ich frage Sie, wer in diesem Fall WIR ist und ich frage Sie, was das DAS ist. Als Demokrat dürften Sie nicht gegen eine parlamentarische Entscheidungsfindung sein, wenn eine beachtliche Zahl von BürgerInnen sie wünscht. Und da Sie von Dammbruch sprechen, müssen Sie von einer beachtlichen Zahl von BürgerInnen ausgehen. Wenn Sie mit WIR die Kirchen meinen, dann wären deren Stimmen in(!) einem Entscheidungsprozess gefragt, aber nicht vorher, insofern damit eine Entscheidungsfindung verhindert werden soll.

Soweit ich weiß, äußern sich belgische und niederländische Kirchenvertreter ganz anders in diesem Bereich.

Der Kampf für die passive und für die indirekte Sterbehilfe ist der beste Schutz gegen die aktive Sterbehilfe; aber dazu müssten erst einmal parlamentarisch die Grenzen ausdiskutiert sein.

Mit freundlichem Gruß

Edith Höltmann (71)


Und an Politiker/innen, die zur Wahl stehen, wendet sich Frau Höltmann mit folgendem Text:

Sehr geehrte

ich weiß nicht, ob Sie auf meinem Wahlschein stehen werden (ich wohne in München), aber ich möchte wissen, ob ich Sie wählen würde. Ich habe mich entschlossen, bei allen Wahlen nur noch KandidatInnen zu wählen, die versprechen, sich für die rechtliche Verbindlichkeit von Patientenverfügungen einzusetzen und für eine breite Diskussion über die Sterbehilfe. Um das noch einmal deutlich zu sagen: Ich erwarte nicht, dass eine Abgeordnete für bzw. gegen eine Gesetzesvorlage stimmt, sondern dass sie sich dafür stark macht, dass über Sterbehilfe debattiert und entschieden wird.

Mit freundlichem Gruß

Edith Höltmann


Herr oder Frau Topping schrieb uns (bezogen auf ihren vorangegangenen offenen Brief***)

WOW! Bravo Frau Edith Höltmann und Hochachtung!

Wenn sich die von uns bezahlten ‘Volksvertreter’ bzw.’ Kirchenvertreter’ darum kümmern würden, wofür sie bezahlt werden und sich auch selbst an bestehende Gesetze halten würden anstatt Auslegungen und Definitionen für bereits festgelegte Gesetzestexte aus ihren grauen Zellen zu kratzen, hätte ich und mit mir sehr, sehr viele BürgerInnen sehr viel mehr Vertrauen in Recht und Gesetz.

Mit freundlichen Grüßen

Ch. Topping

*** nachzulesen unter www.patientenverfuegung.de/Patientenverfügung/archiv.htm, Meldung vom 03.05.2004.