Erste Lesung zum PV-Gesetz für 19.06.2008 vorgesehen / Kritik der Kirchen
Laut Mitteilung des Bundestagsabgeordneten Michael Kauch (FDP) ist es maßgeblich seiner Partei zu verdanken: Zu einer "öffentlichkeitswirksamen Zeit" noch vor der Sommerpause ist eine erste Lesung im Bundestag des im März eingebrachten Gesetzentwurfs zur Patientenverfügung vorgesehen. Als Termin ist der 19. Juni 2008 genannt.
Dies geht aus einem gemeinsamen Schreiben der "Einbriger" des Gesetzentwurf, den Abgeordneten Joachim Stünker (SPD), Michael Kauch (FDP), Dr. Luc Jochimsen (Die Linke) und Jerzy Montag (Bündnis 90/Die Grünen) hervor. Ihr Schreiben vom 27.05.2008 setzt sich kritisch mit den Einwänden auseinander, welche die Deutsche Bischofskonferenz und die Evangelischen Kirche Deutschlands an die Vorsitzenden der Fraktionen im Deutschen Bundestag gegen die geplante gesetzliche Regelung der Patientenverfügung vorgebracht hatten.
Im Schreiben von Stünker, Kauch, Jochimsen und Montag heißt es u. a.:
"… Die Kirchen fordern die Stärkung des Vorsorgebevollmächtigten. Was damit gemeint ist, bleibt diffus. Durch die Genehmigungspflicht des Vormundschaftsgerichts wird die heutige Stellung des Bevollmächtigten im Gegenteil geschwächt.
Die Kirchen machen in ihrem Schreiben geltend, Ausdruck recht verstandener Selbstbestimmung und gebotener Fürsorge sei, Wünsche und Entscheidungen einer Patientenverfügung nicht einfach als das letzte Wort eines Patienten zu nehmen. Möglicherweise sei die Festlegung in Unkenntnis der Möglichkeiten medizinischer Behandlung oder einer späteren medizinischen Entwicklung abgegeben worden. Nach unserem Entwurf hat der Betreuer daher zu prüfen, ob die in der Patientenverfügung getroffenen Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation des nicht mehr entscheidungsfähigen Patienten zutreffen. Das schließt auch die Prüfung ein, ob sein aktuelles Verhalten Anhaltspunkte dafür bietet, dass er den schriftlich geäußerten Willen nicht mehr gelten lassen will. Damit wird der Patient davor geschützt, an eine Patientenverfügung gebunden zu sein, die er so nicht mehr gelten lassen will …"