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Europarat vor Kehrtwende bei aktiver Sterbe- und Suizidhilfe

10. Nov 2008

Straßburg (KNA).
Der Europarat steht womöglich vor einer Kehrtwende in seiner Haltung zur so genannten aktiven Sterbehilfe. Das berichtet die Katholische Nachrichtenagentur vom 09.09.2003. Hatte die Parlamentarische Versammlung des Staatenbundes noch 1999 ausdrücklich ein absolutes Verbot einer gezielten, absichtlich herbeigeführten Lebens- und Leidensverkürzung gefordert, so wird in einer der Herbsttagung des Gremiums vorgelegten Erklärung das genaue Gegenteil
verlangt: Die 45 Mitgliedstaaten werden aufgerufen, unter bestimmten Bedingungen Straffreiheit auch für eine nicht nur passiv herbeigeführte Sterbeverkürzung in Aussicht zu stellen.’ Niemand hat das Recht, einem Sterbenden oder in einem in der Endphase Erkrankten aufzuerlegen, weiter in Angst und unerträglichen Schmerzen zu leiden’, lautet die Begründung.

Demgegenüber hatte es noch im Beschluss der Parlamentarischen Versammlung des Europarates von vor vier Jahren geheißen: ‘Der von einem unheilbar Kranken oder Sterbenden geäußerte Wunsch zu sterben darf niemals die juristische Grundlage für seinen Tod aus den Händen Dritter bilden.’

Die Sprecherin des Humanistischen Verbandes, Gita Neumann, begrüßt an der neuen Entwicklung, dass ‘den Mitgliedsstaaten unmissverständlich die Einführung eines rechtlichen Rahmens vorgeschlagen wird. Dies muss ja keinesfalls die Niederländische oder Belgische Lösung sein. Im Gegenteil ist Deutschland gefordert, seine besondere Sensibilität in dieser Frage einzubringen.’

Das Tabu bröckelt. Ob die Parlamentarier aus den 43 Mitgliedsstaaten des Europarates sich mehrheitlich damit identifizieren, wird sich Ende September in Straßburg zeigen. Dann werden die Empfehlung der Sozial- und Gesundheitskommission von der Parlamentarischen Versammlung diskutiert. Diese hat zwar keine juristische Entscheidungsvollmacht, ihr Einfluss auf die nationale Gesetzgebung ist aber groß.