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Gegendarstellung der Deutschen Hospiz-Stiftung zu unserer Meldung vom 22.10.

10. Nov 2008

Gegendarstellung zum Artikel “Manipulative Umfrage der Deutschen Hospiz Stiftung (DHS): Mord mit aktiver Sterbehilfe gleichgesetzt”, veröffentlicht am 22. Oktober 2005 auf der Internetseite http://www.patientenverfuegung.de/Patientenverfügung/aktuell.htm sowie im “Patientenverfügungs-Newsletter” des Humanistischen Verbands Deutschland vom 22. Oktober 2005.

Auf der angegebenen Seite und im angegebenen Artikel verbreiten Sie über die Deutsche Hospiz Stiftung falsche Tatsachenbehauptungen.

In der Überschrift des Artikels heißt es:

“Manipulative Umfrage der Deutschen Hospiz Stiftung (DHS): Mord mit aktiver Sterbehilfe gleichgesetzt”

Hierzu stellt die Deutsche Hospiz Stiftung fest:

Das ist falsch. Zu keinem Zeitpunkt hat sich die Deutsche Hospiz Stiftung derart geäußert. Die Formulierung “Mord mit aktiver Sterbehilfe gleichgesetzt” entspricht nicht den Tatsachen. Wahr hingegen ist: Die Fragestellung aus der von der Deutschen Hospiz Stiftung in Auftrag gegebenen Studie zum Thema Sterbehilfe auf die sich die Autorin des Artikels, bezieht beinhaltet die Differenzierung von aktiver Sterbehilfe in die Tötung eines Menschen mit und ohne dessen Zustimmung. Aus dem Frageteil “ohne dessen Zustimmung” ist kein Mord abzuleiten. Vielmehr entspricht es der Realität, etwa der in den Niederlanden, wo aktive Sterbehilfe praktiziert wird. Laut Studien der niederländischen Universität Rotterdam werden in 1.000 von insgesamt 4.000 Fällen Menschen durch aktive Sterbehilfe getötet, ohne diesen Wunsch zuvor geäußert zu haben.

Berlin, 25. Oktober 2005

Christine Eberle
Juristin der Deutschen Hospiz Stiftung


§ 211 des Strafgesetzbuches (StGB) der Bundesrepublik Deutschland lautet:
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet.