Gegensätzliche Positionen bei “Die Linke” und bei FDP zur Zwangsbehandlung
04.03.2006:
“DIE LINKE fordert Enquète-Kommission und ist gegen “Abschalten von Apparaten” gemäß einer Patientenverfügung
Berlin (kobinet) Abgeordnete der Linken im Bundestag fordern eine Weiterführung der Enquète-Kommission “Ethik und Recht in der Medizin”. “Nationaler Ethikrat” kein unabhängiges Gremium.
Anlass für die Forderung sind Bestrebungen in der Großen Koalition, die Weiterarbeit der Enquète-Kommission “Ethik und Recht der modernen Medizin” zu verhindern, erklären Abgeordnete der Bundestagsfraktion DIE LINKE. Der “Nationale Ethikrat”, der Regierung angegliedert, sei kein demokratisch legitimiertes Gremium und daher kaum kontrollierbar. Seit zwei Legislaturperioden arbeiten Enquète-Kommissionen des Bundestages, in denen sich politischer und fachlicher Sachverstand bündle, wichtige Entscheidungsgrundlagen für das Parlament aus. Dieser Weg solle weiter verfolgt werden. Die Linken sehen vor allem in den Bereichen biotechnologische Forschung, Pränatal-Diagnostik und Patientenverfügung Diskussions- und Entscheidungsbedarf.
Inge Höger, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, meint zum Thema Sterbehilfe und Patientenverfügung: “Ich bekomme Briefe von Krebs-Ärzten, die gesetzliche Erleichterungen für das Abschalten von Apparaten fordern; sie wollen Patienten sterben lassen, statt ihr Leben zu verlängern und leichter zu machen. Solche Ärzte loben den Nationalen Ethikrat! Ich plädiere dagegen nachdrücklich für eine bessere Schmerzmedizin und breitere Finanzierung der Pflegeversicherung, so dass Todkranke menschenwürdig versorgt werden können”.
Die Linke gegen Erleichterung bei Abschalten von Apparaten
Von: Bundestagsbüro Michael Kauch [mailto:michael.kauch@bundestag.de] Gesendet: Dienstag, 29. Juni 2004 14:58
KAUCH: Mehrheit der Enquête-Kommission will Patienten möglichen Zwangsbehandlungen ausliefern
Zum gestrigen Beschluss zu Eckpunkten für den Zwischenbericht “Patientenverfügungen” der Enquête-Kommission “Ethik und Recht der modernen Medizin” erklärt der FDP-Obmann in der Kommission, Michael Kauch:
“Die Enquête-Kommission ist angetreten, bessere Rahmenbedingungen für Patientenverfügungen zu schaffen. Das Gegenteil ist für den Zwischenbericht zu erwarten, der nun am 30. August verabschiedet werden soll. Abgesehen von Fällen, in denen der Tod trotz Behandlung absehbar ist, bedeuten die gestern abgestimmten Eckpunkte für den Zwischenbericht, dass lebensverlängernde Maßnahmen auch gegen den in Patientenverfügungen geäußerten Willen des Patienten aufrecht erhalten werden sollen. Damit werden Patienten Zwangsbehandlungen gegen ihren erklärten Willen ausgeliefert.
Konkret hat die Mehrheit der Enquête-Kommission gestern die Empfehlung beschlossen, die Reichweite von Patientenverfügungen für einen zum Tode führenden Behandlungsabbruch gesetzlich auf Situationen zu beschränken, in denen das Grundleiden irreversibel ist und der Tod in absehbarer Zeit eintritt. Entgegen einer Agenturmeldung ist diese Entscheidung strittig gewesen und nur von knapp zwei Dritteln der anwesenden Kommissionsmitgliedern unterstützt worden. Selbst eine Ausnahme für andere Krankheitsphasen zur Ablehnung von Maßnahmen mit großer Eingriffstiefe und großen Belastungen wurde abgelehnt.
Die Enquête-Kommission bleibt mit ihren Vorschlägen weit hinter den Vorschlägen der Arbeitsgruppe des Bundesjustizministeriums zurück, die auch die Vertreter beider großer Kirchen mitgetragen haben. Auch die Richtlinien der Bundesärztekammer geben mehr Raum für Behandlungsabbrüche als die Mehrheitsentscheidung der Enquête-Kommission. Wieder einmal haben sich fundamentalistische und paternalistische Kräfte in der Enquête-Kommission gegen das Selbstbestimmungsrecht des Patienten durchgesetzt.