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Gegner wollen DIGNITAS juristisch stoppen- Humanisten für sachorientierte Lösung

10. Nov 2008

Gegner wollen DIGNITAS juristisch stoppen Humanistischer Verband will sachorientierte Lösungen im Interesse Leidender

Aus: kath.net vom 28.09.:
“Kritik an der neuen deutschen Niederlassung der Schweizer Sterbehilfe-Organisation “Dignitas” in Hannover übte der Fuldaer Bischof Heinz Josef Algermissen. Aktive Sterbehilfe, oder besser: Euthanasie, sei “ein tragischer Irrtum” Bei der Oberstaatsanwaltschaft in Hannover ist bereits eine Strafanzeige gegen den Verein eingelangt. “Die Ziele und die für die Zukunft zu erwartenden Aktivitäten des neu gegründeten Vereins und seinen Mitgliedern widersprechen elementar gegen geltendes deutsches Recht, vorrangig § 216 StGB”, sagt der Kläger, die Initiative “Nie wieder!” von Günther Annen. Es handle sich bei den Delikten unter anderem um eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten, die Anleitung zu einer Straftat, Störung des öffentlichen Friedens, die Bildung krimineller Vereinigung

Aus: DEUTSCHES ÄRZTEBLATT vom 26.09.: “Was Dignitas macht, ist mehr als assistierter Suizid, es ist Tötung auf Verlangen”, kritisierte Hoppe. Die BÄK werde die niedersächsische Ärztekammer bitten, die Vereinsgründung juristisch überprüfen zu lassen. Aus: N24.de vom 28.09.: “Nach der Gründung eines deutschen Sterbehilfevereins prüft das niedersächsische Justizministerium die Möglichkeit rechtlicher Schritte gegen Organisationen dieser Art. Man gehe der Frage nach, ob ein neuer Strafbestand geschaffen werden könne, mit “dem Handeln von geschäftsmäßig agierenden Sterbehilfeorganisationen Einhalt geboten werden kann”, teilte das Ministerium mit.

Zu den Vorfällen um Dignitas hat sich heute der HUMANISTISCHE VERBAND geäußert (Quelle: Pressemitteilung vom 28.09.):

Der HUMANISTISCHE VERBAND DEUTSCHLANDS zeigt sich nach den Worten seines Bundesvorsitzenden Dr. Horst Groschopp entsetzt darüber, dass den Dignitas-Kritikern nicht mehr einfällt, “als mit Empörung und gesetzlichen Verbotsforderungen zu reagieren.” Er schlägt stattdessen auch der Palliativmedizin und Hospizbewegung einen Dialog mit ‘Dignitas´ vor, der die Möglichkeit einer partnerschaftlichen Kooperation nicht von vornherein ausschließt. Gemeinsames Ziel sollte sein, “Suizide zu verhüten und Schwerstkranken bestmögliche Versorgungsangebote, aber auch die letzte Wahlmöglichkeit zur selbstbestimmten Leidensverkürzung zu eröffnen”, erklärte Groschopp heute in Berlin.

Erschreckend sei auch die Begriffsverwirrung sogar bei Bundesärztekammerpräsident Prof. Hoppe, der die in Deutschland prinzipiell straffreie Freitodhilfe bei Schwerstkranken mit strafbarer ‘Tötung auf Verlangen´ gleichsetze.

Es sei eine Situation eingetreten, die zum politischen Handeln herausfordere. Groschopp wies auf die Eckpunkte des HVD “Autonomie am Lebensende” hin, in denen der Humanistische Verband seit 2003 eine umfassende gesetzliche Regelung einschließlich der Problematik des ärztlich assistierten Suizids fordert. Diese Position habe der Verband auch als Mitglied der so genannten Kutzer-Kommission vertreten, die 2004 von Bundesjustizministerin Zypries einberufen worden war.

“Auf dieser Basis sollte ein sachorientierter politischer Weg beschritten werden” meint der HVD-Bundesvorsitzende. In der Praxis seien im Interesse leidender Menschen gemeinsame Lösungen zu suchen: “Wir sehen zwar auch, dass organisierte Angebote zur Suizidhilfe nicht unproblematisch sind und höchste Sorgfaltskriterien erfordern. Aber wie jüngste Gerichtsfälle zeigen, können Menschen sich hier in größter Not befinden. Sie möchten aus nachvollziehbaren Gründen, dass ihnen geholfen wird. Hospiz- und Schmerztherapieangebote sind leider oft für diese Menschen keine Antwort, weil sie bei unerträglichem existentiellem Leiden den Suizidausweg vorbeugend und in Erwartung einer noch längeren Lebensspanne gehen. Ein Hospiz nimmt aber nur Menschen im Sterben bzw. mit absehbar nur noch kurzer Lebenszeit auf. Und: Darf ein todkranker Mensch nicht auch ein Hospizangebot ablehnen?”