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“Glanzstück juristischer Konfusion” Prof. Höfling zum BGH-Urteil

10. Nov 2008

‘Das BGH-Urteil ist ein Glanzstück an juristischer Konfusion’, so Prof. Wolfram Höfling, Verfassungsrechtler (Uni Köln) und Vorstandsmitglied der Hospiz Stiftung gestern in Berlin (Dokumentation in PHOENIX vom 10.07.) Die Deutsche Hospizstiftung hofft den Streit um das jüngste BGH-Urteil zur Patientenverfügung durch eine neue Rechtsgrundlage beilegen zu können: Patientenautonomie und -integrität würden dadurch eingeschränkt, dass laut Urteil in Konfliktfällen zwischen Arzt und Betreuer ein Vormundschaftsgericht entscheiden soll, wie eine Patientenverfügung anzuwenden ist. Zumeist hätten jedoch Vormundschaftsrichter weder die Zeit noch die Kompetenz, um die Komplexität von Einzelfällen beurteilen zu können.
Die Hospizstiftung will stattdessen das ärztliche Beratungsgespräch im Zusammenhang mit Patientenverfügungen gesetzlich verankert sehen.’ Die ganzen Musterformulare helfen wenig. 98 Prozent der Patienten wissen nicht, was sie da unterschreiben’, sagte Höfling.


Juristische Konfusion
(Auszug aus Kommentar von Hanno Kautz aus Aerztezeitung.de vom 11.07.):

‘Der Versuch des Bundesgerichtshofes, den Umgang mit Patientenverfügungen eindeutig zu regeln (wir berichteten), ist gescheitert. Das beweist der Aufschrei der Betroffenen, die zweifeln, was der Patientenwille in der Nähe des Todes noch wert ist. Das beweist der Blick auf die Vormundschaftsgerichte, die mit ihrer neuen Rolle als Schlichter in Streitfällen über Leben und Tod überfordert sind. Angesichts juristischer Konfusion und privater Angst muss der Gesetzgeber handeln ‘